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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-17

Wortprotokoll

Der Ständerat und auch Ihre vorberatende Kommission möchten den Bundesrat mit dieser Motion beauftragen, die Möglichkeit einer vorübergehenden Verschuldung des Netzzuschlagsfonds zu prüfen. Ziel der Motion ist es, den Fonds auch im Falle von Finanzierungsspitzen liquide zu halten. Gemäss dem heutigen Energiegesetz darf sich der Netzzuschlagsfonds nicht verschulden.

Der Bundesrat hält das Anliegen der Motion für sehr berechtigt. Das Ziel ist ja, dass die Förderung der alternativen oder erneuerbaren Energien verlässlich ist, dass sie konstant ist. Das ist für den gewünschten Zubau der erneuerbaren Energien entscheidend. Nur so haben die Projektanten auch eine gewisse Planungssicherheit. Der Bundesrat hat deshalb im August letzten Jahres die Motion zur Annahme beantragt.

Weil wir derzeit an einer Revision des Energiegesetzes arbeiten, nahm der Bundesrat die vom Motionär gewünschte Prüfung bereits vor. Damit, kann man sagen, ist die Motion faktisch bereits erfüllt. Das müssen Sie gehört haben, das ist wichtig. Bei dieser Prüfung hat sich der Bundesrat nämlich vor Augen geführt, dass der Fondsbestand für die Zubauförderung derzeit fast 1 Milliarde Franken beträgt. Die Reserven werden zusammen mit den Einnahmen die erwarteten Ausgaben bis zum Auslaufen der Fördersysteme aller Voraussicht nach decken können. In dieser Planung ist auch der Abbau der Wartelisten bereits vorgesehen.

Bei einem allfälligen Liquiditätsengpass würde gemäss der Eidgenössischen Finanzverwaltung der Bund im Ausmass der entstehenden Unterdeckung gegenüber dem Fonds in Vorschuss treten. Diese Möglichkeit besteht bereits mit dem geltenden Gesetz. Der Vorschuss müsste natürlich durch die entsprechenden Minderausgaben bei neuen Investitionsbeiträgen so rasch als möglich wieder kompensiert werden.

Sie sehen: Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Anliegen der Motion wichtig ist, sehr wichtig ist. Wir können zwar dem Anliegen bereits heute Genüge tun, weshalb eine Ablehnung auch kein Drama wäre. Es wäre keine Abkehr vom Anliegen der Motion. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass das Anliegen der Motion sinnvoll ist, dass es richtig ist und dass es nach wie vor stimmt.

Deshalb ändert der Bundesrat auch seine Meinung nicht und beantragt Ihnen zusammen mit Ihrer Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen.