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Fässler Daniel · Ständerat · 2020-12-17

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17

Wortprotokoll

Bei Artikel 76c geht es um die Offenlegungspflicht bei Wahl- und Abstimmungskampagnen sowie bei Unterschriftensammlungen. Die Kommission schlägt Ihnen auch hier vor, bei einem früheren Beschluss zu bleiben. Das heisst, Zuwendungen im Wert von mehr als 25[NB]000 Franken sollen offengelegt werden müssen, [PAGE 1416] wenn solche im Hinblick auf eine Wahl in den Nationalrat oder für eine eidgenössische Abstimmungskampagne erfolgen und - das ist die Differenz - sofern gesamthaft mehr als 250[NB]000 Franken aufgewendet werden. Die Minderheit Müller Damian möchte die Offenlegungspflicht bereits zur Anwendung bringen, wenn gesamthaft mehr als 50[NB]000 Franken aufgewendet werden.

Der Entscheid zwischen diesen beiden Varianten fiel in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen relativ knapp aus. Dies ist insofern erstaunlich, als bei der ersten Beratung vor einem Jahr der Antrag einer Minderheit Stöckli, welche den Grenzwert bei 100[NB]000 Franken ansetzen wollte - also höher als nun die Minderheit Müller Damian -, von unserem Rat mit 31 zu 12 Stimmen klar abgelehnt wurde. Die Minderheit Müller Damian möchte nun sogar weiter gehen als vor einem Jahr die Minderheit Stöckli.

Ich empfehle Ihnen daher namens der Kommissionsmehrheit, es mit dem heutigen Minderheitsantrag gleich zu halten wie mit jenem vor einem Jahr. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass nur Kampagnen erfasst werden sollen, für welche viel Geld investiert wird.