Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-12-17
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-17
Wortprotokoll
Ich kann es relativ kurz machen. Die Motion möchte erreichen, dass der Strafvollzug bei ausländischen Straftätern, die in der Schweiz strafbare Handlungen verübt haben und in der Schweiz verurteilt worden sind, vermehrt in ihrem Herkunftsland umgesetzt wird. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Strafe auch auf humanitäre Art und Weise vollzogen wird.
Der Strafvollzug im Herkunftsland kann durchaus sinnvoll sein, einerseits natürlich aus schweizerischer Sicht, da der Strafvollzug in der Schweiz sehr teuer ist, andererseits aber auch für den Täter, denn er ist in seinem Umfeld, allenfalls bei seiner Familie. Von dem her steht diesem Instrument grundsätzlich nichts im Wege. Allerdings kann das nicht einfach so erfolgen und auch nicht einseitig von uns entschieden werden, sondern das muss aufgrund staatsvertraglicher Vereinbarungen erfolgen. Die Schweiz braucht also ein entsprechendes Abkommen mit dem Herkunftsland, um eine verurteilte Person dann überstellen und den Vollzug im Ausland gewährleisten zu können. [PAGE 1420]
Es geht hier einerseits wie gesagt um die rechtsstaatlichen Aspekte, die geprüft werden müssen, was auch in der Motion verlangt wird. Andererseits geht es natürlich auch darum, zu gewährleisten, dass ein adäquater Strafvollzug erfolgt, der also beispielsweise mit demjenigen in der Schweiz in Bezug auf die Dauer, aber auch in Bezug auf die Qualität des Strafvollzuges vergleichbar ist. Entsprechend kann das nicht generell beschlossen werden, sondern es obliegt einzelstaatlichen Abkommen, die jeweils auf der Basis der konkreten Situation zwischen der Schweiz und dem betreffenden Staat abgeschlossen werden müssen. Nun ist es so, dass das bereits heute der Fall ist. Der Bundesrat bemüht sich, mit verschiedenen Staaten, die diesbezüglich infrage kommen, Abkommen abzuschliessen. Das gelingt mal besser, mal weniger gut. Das wurde uns in der Kommission relativ gut gezeigt. Das heisst, dass der Vorstoss, um den es hier geht - also die Motion, die wir heute beraten -, im eigentlichen Sinne bereits offene Türen einstösst. Dort, wo es sinnvoll ist, wird das bereits gemacht.
Insofern besteht aus Sicht der Kommission kein Handlungsbedarf, weshalb sie Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen empfiehlt, die Motion abzulehnen.