Lexipedia

Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-12-17

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17

Wortprotokoll

Jetzt sprechen wir in dieser Session das letzte Mal über dieses Covid-19-Gesetz. Zusammenfassend können wir festhalten, dass wir in wenigen Wochen ein Paket geschnürt haben, das insgesamt über 5 Milliarden Franken kostet; dies in einem parlamentarischen Verfahren, das wahrscheinlich seinesgleichen sucht. Es ist, wenn man es positiv sehen will, alles sehr schnell gegangen und schnell beschlossen worden. Aber die Kehrseite ist halt schon, dass dann, gerade in einem Zweikammersystem, die Gründlichkeit leidet. Aber das Ziel war, schnell Hilfe zu leisten für Unternehmungen, die in diesem Lande von der Covid-Krise betroffen sind.

Die Covid-Krise ist leider noch nicht zu Ende. Es ist damit zu rechnen, dass die entsprechenden Fälle zunehmen. Das Paket umfasst jetzt einen massiven Ausbau der Härtefallregelung für Unternehmungen und gleichzeitig einen Ausbau der EO-Entschädigungen für Selbstständige. Es umfasst die Basis für ein mögliches neues Bürgschaftskreditprogramm, das der Bundesrat aufgleisen könnte. Es bringt Erleichterungen bei der Kurzarbeitsentschädigung, vor allem für Personen mit kleinem Einkommen. Zudem sind zwei Sonderpakete für Sport und Kultur integriert.

Heute haben wir nur noch zwei Differenzen vor uns, eine materielle und eine eher formelle. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen in beiden Fällen einstimmig, den Beschlüssen zuzustimmen, die Sie auf dem separaten A4-Blatt vor sich haben. Ich schlage vor, Herr Präsident, dass wir mit den Differenzen beginnen.

Zuerst zu Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe b: Hier geht es um die vergleichsweise untergeordnete Frage, welche Basis datumsmässig für die Sportbeiträge zu nehmen ist. Sie wissen, dass der Nationalrat auf seiner Version beharrt hat, dass auf die Saison 2018/19 abzustellen ist. Der Ständerat hatte die Variante Stichtag 13. März gewählt. Die Einigungskonferenz hat heute den Kompromiss beschlossen, den Sie vor sich haben. Wesentlich ist, dass die Einkommen der Angestellten in der Saison 2018/19 als Basis gelten sollen, dass der Bundesrat aber auf Gesuch hin auch die Einkommen der Angestellten mit Stichtag 13. März berücksichtigen kann.

Nun können wir noch einmal darüber diskutieren, ob wir jetzt nach der Lex Ambri hier eine Lex Gottéron oder eine Lex Langnau vor uns haben. Es war jedenfalls ein Gezerre zwischen verschiedenen Sportclubs und Sportgruppen. Der Kompromiss sollte gangbar sein.

Das Vorgehen wird nun so sein: Die Clubs können entsprechende Gesuche einreichen, und im Zeitpunkt der Auszahlung der Beiträge müssen die Clubs ihre Lohnsummen, und zwar die durchschnittlichen Lohnsummen, um 20 Prozent beziehungsweise auf den Maximalbetrag, der im Gesetz vorgesehen ist, senken. Das läuft so, dass als Basis die geltenden Arbeitsverträge genommen werden. Die Lohnsummen müssen dann im neuen Arbeitsvertrag um 20 Prozent gekürzt werden, und zwar im Durchschnitt und nicht mehr, wie vom Bundesrat ursprünglich gewollt, bei den einzelnen Einkommen. Die Überprüfung erfolgt dann nach dem Vieraugenprinzip im Nachhinein, gestützt auf die vorher und nachher tatsächlich ausgezahlten Beträge. Einzubeziehen sind vorher und nachher entsprechende Qualifikationsprämien und Torprämien. Eine oder zwei Revisionsgesellschaften haben das offenbar zu machen, und das Bundesamt für Sport wird [PAGE 1424] das dann nachprüfen. Wenn betreffende Gesuche sich von der Lohnsenkung her als unrichtig herausstellten, würde das entsprechende Rückforderungen nach sich ziehen.

Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen Einigungskonferenz, diesem Kompromissvorschlag zuzustimmen.

Bei Artikel 17a haben Sie den Antrag der Einigungskonferenz vor sich. Sie haben recht, wenn er Ihnen bekannt vorkommt. Es ist genau der Antrag, dem wir gestern bereits im Ständerat zugestimmt haben. Es ist eine rein formelle Anpassung gegenüber dem ursprünglichen nationalrätlichen Antrag. Sie bringt die Möglichkeit, dass bei Kleineinkommen die Kurzarbeitsentschädigung bis zu 100 Prozent ausgeschüttet werden kann. Ich verzichte auf die Einzelheiten. Diskussionsstoff in der Einigungskonferenz heute Morgen gaben die möglichen Missbräuche. Es ist zuzugeben, dass mit dem summarischen Verfahren, auf das sich der Antrag stützt, auch Missbrauchsmöglichkeiten oder einfach Umgehungsmöglichkeiten gegeben sind, die vom Gesetzgeber vielleicht nicht unbedingt gewollt wurden. So ist es möglich, einen Zwischenverdienst zu erhalten und trotzdem unter die Tieflohn-Einkommensgrenze zu fallen. Das summarische Verfahren sieht an sich nur vor, dass Überstunden abgebaut werden müssen und dass Zusatzverdienste meldepflichtig sind. Zusatzverdienste sind aber möglich.

Immerhin ist festzuhalten, dass die Regelung, die wir jetzt beantragen, rückwirkend nur für die Zeit vom 1. Dezember 2020 bis 31. März 2021 gilt. Nach übereinstimmenden Äusserungen in beiden Räten kommt eine Verlängerung hier nicht infrage, um die Missbrauchsmöglichkeiten nicht zu gross werden zu lassen. Immerhin haben die Unternehmungen eine fünfjährige Aufbewahrungspflicht für alle Unterlagen betreffend die Kurzarbeit.

Es hat sich auch gezeigt, dass sich das summarische Verfahren eigentlich schon gelohnt hat, weil ein grosser Teil der Unternehmungen, die jetzt neu Kurzarbeit verlangt haben, Unternehmungen sind, die es gar nicht gewohnt waren, Kurzarbeitsgesuche zu stellen. Früher war das ja vor allem in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie ein relativ übliches Verfahren, das immer wieder angewendet wurde. Aber gerade die vielen Kleinstunternehmungen im Gastrobereich, der jetzt besonders betroffen ist, waren schlicht überfordert mit dem ordentlichen Verfahren. Der Bundesrat wird vermutlich morgen das summarische Verfahren noch einmal bis zum 31.[NB]März 2021 verlängern. Es wäre ja eigentlich bis zum 31.[NB]Dezember 2020 befristet gewesen.

Im Namen der einstimmigen Einigungskonferenz beantrage ich Ihnen, auch bei Artikel 17a dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.