Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2020-12-17
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2020-12-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion[NB]19.4381 der KVF-S, "Rahmenbedingungen für emissionsärmere Nutzfahrzeuge", betont, dass er die Stossrichtung der Motion unterstützt. Klimaschutz, Innovation und technologische Neuerungen gehen häufig Hand in Hand, und auch im Bereich des Gütertransports gibt es ein Potenzial, das wir unbedingt nutzen sollten. Die Energieeffizienz im Gütertransport muss gesteigert werden, und Antriebe mit geringem CO2-Ausstoss müssen gefördert werden.
Vielleicht zur Erinnerung: Was sind die Ziele der LSVA? Hier will die Motion ansetzen. Die Ziele der LSVA sind, dass die zurechenbaren Wegekosten und die externen Kosten der Strassen gedeckt werden. Damit kann die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene unterstützt und die Eisenbahninfrastruktur sowie Verkehrsprojekte in den Kantonen finanziert werden. Das sind die wichtigen Aspekte eines nachhaltigen Gesamtverkehrssystems. Die Befreiung von der LSVA respektive deren Reduktion soll ausschliesslich für tatsächlich umweltfreundliche, CO2-ärmere und energieeffiziente Antriebe möglich sein. Dazu braucht es aber genaue Definitionen, was mit den Begriffen gemeint ist, und auch eine Differenzierung. Die in der Motion erwähnten Begriffe "schadstoffärmere Nutzfahrzeuge" und "Nutzfahrzeuge mit alternativem Antrieb" sind aus Sicht des Bundesrates zu wenig präzis.
Schliesslich müssen wir auch das Landverkehrsabkommen, das wir mit der EU abgeschlossen haben, anschauen. Auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene im Umgang mit neuen Antriebsarten sind relevant und für die Weiterentwicklung der LSVA auch zu berücksichtigen. Eine allfällige Anpassung des Landverkehrsabkommens müsste dann auch von beiden Vertragspartnern unterstützt werden.
Nun, zurück zur Motion, die Sie jetzt beraten: Der Bundesrat hat bereits im Verlagerungsbericht des letzten Jahres in Aussicht gestellt, dass die Prüfung von Massnahmen zur langfristigen und nachhaltigen Weiterentwicklung der LSVA an die Hand genommen wird. Damit möchte man eben auch diesen neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Im Verlagerungsbericht 2021 - das ist schon nächstes Jahr - sollen auch Varianten aufgezeigt werden. Das heisst, wir können die Anliegen der Motion im Rahmen dieser Arbeiten bereits berücksichtigen.
Lastwagen mit elektrischem Antrieb sind ja heute von der LSVA befreit und werden so gefördert. Damit die LSVA aber ihre Ziele erreichen kann, ist aus Sicht des Bundesrates langfristig die Integration von umwelt- und klimafreundlichen[NB]Antriebsarten in das LSVA-System erstrebenswert. Selbstverständlich wollen wir diese mögliche Weiterentwicklung der LSVA zusammen mit der Branche machen. Ich darf Ihnen sagen: Die Gespräche mit der Branche laufen bereits. Sie sind sehr gut, sehr konstruktiv. Wir haben hier ein gemeinsames Ziel, das wir erreichen können. In diesem Sinn bleibt die Stossrichtung der Kommission nach wie vor, wie gesagt, die richtige.
Nun, Ihre Kommissionsmehrheit hat jetzt selber einen Änderungsantrag eingebracht, in dem sie das Wort "emissionsärmer" ersetzt und präzisiert hat mit "fossilfrei angetrieben". Sie hat auch gesagt, dass die Nutzfahrzeuge mit fossilfreiem Antrieb von einer Reduktion der LSVA, aber nicht unbedingt von einer Befreiung der LSVA profitieren können, denn, wie gesagt, irgendwann brauchen wir das Geld für die Erreichung der Ziele der LSVA, welche ich vorhin in Erinnerung gerufen habe.
In diesem Sinn muss ich sagen: Die Stossrichtung der Motion stimmt. Der Änderungsantrag Ihrer Kommissionsmehrheit geht genau in diese Richtung: eine Präzisierung der Begrifflichkeiten und nicht unbedingt eine Befreiung, sondern eine Reduktion der LSVA für diese speziellen Nutzfahrzeuge.
Ich habe es Ihnen gesagt: Die Gespräche laufen bereits. Sie sind gut. Die Branche hilft mit, sie hat hier auch ein Interesse.
In diesem Sinn können Sie die Motion gemäss dem Änderungsantrag Ihrer Kommissionsmehrheit auch durchaus annehmen. Sie geht genau in die Richtung dessen, was wir bereits aufgegleist haben.