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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-10-03

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03

Wortprotokoll

Genau heute vor einer Woche las ich in einer renommierten Schweizer Zeitung - ihr Name fängt mit einem "N" wie "Neu" an -, in der Debatte über den Blutalkoholgehalt der Automobilisten habe die SVP-Gruppe der Kleinen Kammer geschlossen für die Senkung auf 0,5 Promille gestimmt und sich damit bewusst von den Parteikollegen im Nationalrat abgesetzt. Diese Zeitungsmeldung, ich habe sie ausgeschnitten, war falsch. Zumindest ich habe für 0,7 Promille gestimmt. Hätte ich auf Nummer Sicher gehen und sicherstellen wollen, dass mein Abstimmungsverhalten auch akustisch in Erscheinung tritt, dann hätte ich mich zu Wort melden müssen.

Genau das haben wir gestern erlebt. In der Gesamtabstimmung über die Neugestaltung des Finanzausgleiches haben sich zwei unserer Mitglieder zu Wort gemeldet. Sie wollten sich der Stimme enthalten; weil dies aber nirgends festgehalten wird, sahen sie sich gezwungen, entsprechende kurze Voten abzugeben. Das hatte zur Folge, dass unser Ratspräsident für einmal sogar die Enthaltungen aufnehmen liess.

Gewiss, die Fälle dieser letzten Tage, die ich geschildert habe, waren Einzelfälle, aber sie kumulieren sich. Einmal trifft es den einen, dann wieder die andere. Einmal ist der eine von der Unbill betroffen, in ein anderes Abstimmungslager zu geraten, dann wieder ist es die andere, deren Stimme von der Öffentlichkeit nicht differenziert wahrgenommen werden kann. Das ist unschön. Das wäre sicher für alle Zukunft zu vermeiden, wenn wir hier der Minderheit zustimmen und damit das tun würden, was in einem modernen Parlamentsbetrieb üblich ist, nämlich das Abstimmungsverhalten so festzuhalten, dass es für die Medien, für die Öffentlichkeit und für unsere Wähler einsehbar wird. Ich jedenfalls sehe keinen Grund, der dagegen spricht, schon gar nicht die Kosten. Auch verlieren wir bei einer elektronischen Abstimmung keine Zeit, im Gegenteil. Ich habe es geschildert: Wir müssten weniger sprechen. Dafür hätten wir dann wirklich Sicherheit darüber, wie abgestimmt worden ist, wir hätten Transparenz. Das sind wir sowohl uns selber als auch der Öffentlichkeit schuldig.

Folgen Sie hier also bitte der Minderheit. Mit der Version der Mehrheit wird weder erhöhte Sicherheit noch erhöhte Transparenz gewährleistet. Man wird es wohl - jedenfalls hatte ich in der Kommission diesen Eindruck - beim Ist-Zustand belassen, wonach zehn Mitglieder eine Namensabstimmung verlangen können. Langfristig ist das meines Erachtens keine taugliche Lösung. Schlagen Sie also den moderneren Weg ein, den der Nationalrat mit der Einführung der elektronischen Abstimmung schon vor einigen Jahren eingeschlagen hat, und stimmen Sie heute der Minderheit zu.

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