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Studer Lilian · Nationalrat · 2020-12-17

Studer Lilian · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-17

Wortprotokoll

Ab 1. Juli 2020 sind Arbeitgebende mit 100 oder mehr Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Die erste Runde dieser Lohngleichheitsanalyse, inklusive derjenigen bei der öffentlichen Hand, ist in diesem Sommer gestartet. Eine Lücke besteht in der Evaluation der Ergebnisse. Artikel 17b des Gleichstellungsgesetzes verlangt, dass der Bundesrat die Wirksamkeit evaluiert. Doch die Abgabe der Ergebnisse an den Bund ist keine Verpflichtung. Nur durch Nachfragen bekommt man möglicherweise die Ergebnisse.

Um die Evaluation der Analysen durch den Bundesrat zu erleichtern, stimmte eine Kommissionsmehrheit im Frühjahr der parlamentarischen Initiative 20.400, "Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund", zu. Damals wurde die parlamentarische Initiative mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt. Die Kommission des Ständerates hat das Anliegen mit 7 zu 6 Stimmen knapp abgelehnt. Die WBK-N hält mit 15 zu 10 Stimmen an der parlamentarischen Initiative fest, nachdem sie sich auch über den Stand und die künftigen Herausforderungen der "Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor" informieren liess. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass sich die WBK-S damit schwertut, Anliegen zur gesetzgeberischen Anpassung der Lohngleichheitsanalyse zu berücksichtigen; dies, weil die Beratung dazu im Parlament noch nicht allzu lange her ist und man nun zuerst mit der erst im Juli in Kraft getretenen Gesetzgebung Erfahrungen sammeln möchte. Hier geht es aber um die Erleichterung einer Verpflichtung, die der Bundesrat hat, damit er am Ende die richtigen Schlüsse ziehen oder Massnahmen ergreifen kann.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine Pflicht zur Übermittlung der Analyseergebnisse dem Bund die Evaluation enorm erleichtern, die Unternehmen hingegen kaum zusätzlich belasten würde. In der Tat sei der administrative Aufwand für die Übermittlung dieser Daten als wesentlich geringer einzustufen als eine allfällige Befragung der Unternehmen durch den Bund zur Realisierung der Evaluation. Auch die Rechtssicherheit würde damit nicht tangiert, da die Abläufe bei der Durchführung und Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gleich blieben.

Ich komme nun zum zweiten Kommissionsvorstoss. Im Rahmen der Diskussion über die Lohngleichheitsanalyse, wo eben auch über den Stand und die zukünftigen Herausforderungen der "Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor" informiert wurde, hat sich die Kommissionsmehrheit zudem für ein Postulat entschieden. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde beschlossen, das Postulat 20.4263, "Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit", einzureichen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden aufzuzeigen, wie mehr Kantone, Gemeinden und bundesnahe Unternehmen zur Teilnahme an der Charta ermutigt und wie die Charta durchgesetzt werden könnte.

Die Charta für Lohngleichheit wurde 2016 lanciert. Sie ist ein weiteres wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lohngleichheit. Heute ist die Charta von 16 Kantonen unterschrieben, von 101 Gemeinden und von 56 dem öffentlichen Sektor nahestehenden Organisationen, die ab 2019 der Charta beitreten konnten. Grobziel der Charta ist es, Verwaltungseinheiten zu motivieren, eine Überprüfung und Verbesserung im Bereich Lohngleichheit zu tätigen. Sie sollten bei diesem Thema als gutes Beispiel vorangehen. Man bedenke: Sie haben mit etwa 536[NB]000 Vollzeitstellen und einem Beschaffungsvolumen von rund 41 Milliarden Franken eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung inne.

Nun besteht ein neues Modell, sodass in Zukunft auch Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmenden eine Kontrolle in Form einer Lohnanalyse machen können. Dies betrifft insbesondere die Gemeinden. Hauptziel der Unterzeichnung der Charta ist, dass Bund, Kantone und Gemeinden den Willen manifestieren, sich als Arbeitgebende bei Ausschreibungen des öffentlichen Beschaffungswesens oder als Subventionsorgane für die Lohngleichheit einzusetzen. Dass man die Charta nun bekannt macht und zur Teilnahme daran motiviert, ist der Kommission ein Anliegen.

Somit bitten wir Sie, auch das Postulat zu unterstützen.