Aeschi Thomas · Nationalrat · 2020-12-17
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-17
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die SVP-Fraktion. Wir beantragen Ihnen, die entsprechende Rechtsgrundlage, namentlich das Arbeitslosenversicherungsgesetz, dahingehend anzupassen, dass Selbstständigerwerbende von der ALV-Zwangsabgabe befreit werden.
Was meinen wir mit "Selbstständigerwerbenden"? Aus Sicht der Sozialversicherung gelten diejenigen Personen als selbstständigerwerbend, die in eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten, in ihrer Arbeit unabhängig sind und das wirtschaftliche Risiko selbst tragen. Selbstständige haben eine Firma - das kann eine Einzelunternehmung, aber auch eine AG oder eine GmbH sein - mit eigener Infrastruktur, erstellen die Rechnungen im eigenen Namen, tragen das Inkassorisiko und führen die Mehrwertsteuer ab. Es geht also hier um eine sogenannte Ein-Mann-GmbH oder eine sogenannte Ein-Mann-AG. Diese Personen sind einerseits formell durch die AG oder die GmbH angestellt und andererseits in [PAGE 2682] arbeitgeberähnlicher Stellung. Sie haben heute keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung und erhalten im Falle von Arbeitslosigkeit nur dann Leistungen, wenn sie die Bindung zum Unternehmen auflösen.
Wir hatten bereits vor einigen Jahren eine entsprechende Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes - die vierte Revision -, das war die Vorlage 08.062. Bei dieser Revision hat Ihnen im Jahr 2009 unser alt Nationalratskollege Hans Kaufmann bei Artikel 3 Absatz 5 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes beantragt: "Beitragspflichtig sind nur jene Personen, die auch bezugsberechtigt sind." Wir denken, das ist das richtige Argument. Wir stören uns nämlich daran, dass es vor allem KMU-Besitzer treffen kann. Diese sind verpflichtet, Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzubezahlen. Wenn sie dann aber in Konkurs gehen und man ihnen diesen Konkurs als leichtfertig verschuldet in die Schuhe schiebt, dann sind sie nicht berechtigt, Gelder aus der Arbeitslosenversicherung zu beziehen.
Wir haben folgende Situation: Es gibt Leute in der Schweiz, die in diese Versicherung einbezahlen müssen, aber in einem Notfall nicht von dieser Versicherung profitieren können. Das finden wir ungerecht. Wer Beiträge bezahlt, muss unseres Erachtens auch Entschädigungen erhalten können. Oder umgekehrt - und das ist das, was wir eben beantragen -: Wenn man riskiert, dass man keine Entschädigungen erhält, dann soll man auch von der Beitragspflicht befreit werden. Das wäre unseres Erachtens die richtige Lösung. Entsprechend geben wir auch der parlamentarischen Initiative Silberschmidt 20.406, "Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein", keine Folge.
Wir bitten Sie, unserer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit diese Personen von der Abgabepflicht befreit werden.