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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-10-03

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Ich ergreife das Wort lediglich deshalb, weil mein Vorredner das Beispiel der BVG-Verordnung gebracht hat. Sie erinnern sich, dass wir exakt in diesem Bereich einen Vorstoss überwiesen haben, eine Empfehlung. Der Bundesrat war bereit, diese Empfehlung entgegenzunehmen. Das geht doch problemlos. Das Instrument der Empfehlung ist unter Artikel 123a im Prinzip nach wie vor enthalten. Auch wenn das nun allenfalls wegfällt, wird es bei uns ins Reglement kommen. Damit haben wir im Ständerat dieses Mittel nach wie vor. Wir können damit unsere Meinung durchbringen.

Ich habe etwas Mühe, wenn wir bei der Motion nicht mehr unterscheiden zwischen dem, was der Zuständigkeitsbereich des Bundesrates ist, und dem, was der Zuständigkeitsbereich des Parlamentes ist. Ich meine, dass diese Grenzlinie auch eine Rolle spielt. Wenn wir uns mit unseren Vorstössen im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates bewegen, weichen wir eben die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten, auch auf. Das ist nicht von Gutem.

Deshalb meine ich, dass wir der Mehrheit zustimmen sollten.