Landolt Martin · Nationalrat · 2021-03-01
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-01
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: In dieser Vorlage haben wir im Wesentlichen noch zwei Differenzen zu bereinigen, die jeweils konzeptionellen Charakter haben.
Die erste Frage ist, ob der Bundesrat die elektronische Durchführung von Verfahren nach diesem Gesetz vorschreiben kann. Bundesrat und Ständerat finden, dass es möglich sei. Die Mitte-Fraktion ist entgegen ihrer ursprünglichen Haltung bereit, dem Anliegen zusammen mit der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Sie ist dazu bereit, weil in der Kommission und auch hier im Plenum seitens des Bundesrates mehrfach zuhanden der Materialien betont worden ist, dass man genügend Zeit einräumen wolle, um auch diejenigen Steuerpflichtigen mitzunehmen, deren digitale Affinität heute noch nicht in genügendem Ausmass vorhanden ist. Wir können durchaus einmal darauf vertrauen, dass der Bundesrat mit dieser gesetzlichen Möglichkeit sorgfältig und geduldig umgehen wird.
Die zweite konzeptionelle Differenz betrifft die Frage, ob die Kantone dazu verpflichtet werden sollen, die Möglichkeit elektronischer Verfahren vorzusehen. Die Mitte-Fraktion teilt im Unterschied zu Bundesrat und Ständerat die Haltung der Kommissionsmehrheit, wonach die Kantone verpflichtet werden sollen. Wir können dem Bund nicht auf der einen Seite die Möglichkeit geben, die Durchführung elektronischer Verfahren zu gegebener Zeit vorzuschreiben, während es den Kantonen freigestellt wird, ihrerseits überhaupt solche Verfahren anzubieten. Ich verstehe, offen gesagt, den Bundesrat nicht, denn man darf auch in einem föderalen Staat zwischendurch etwas hartnäckig sein und von den Kantonen das Gleiche erwarten, was man auch von den Steuerpflichtigen erwartet.
Ich fasse zusammen: Die Mitte-Fraktion wird den Anträgen der Kommissionsmehrheit folgen. Wir würden damit dem Ständerat noch eine Differenz zurückschicken und ihm die Chance geben, nochmals über diese Fragen nachzudenken.