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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01

Wortprotokoll

Sie werden sich daran erinnern, dass letztes Jahr die Terroranschläge in Paris von 2015 wieder im Fokus der Öffentlichkeit standen. Die Bilder der Anschläge sind uns allen noch präsent. Einer der Attentäter, Salah Abdeslam, wurde an der Grenze zu Belgien damals zwar kontrolliert, aber nicht festgehalten. Warum nicht? Weil die relevanten und vollständigen Informationen nicht rechtzeitig vor Ort vorhanden waren.

Sie erinnern sich bestimmt auch an das Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Jahr 2016. Der Attentäter Anis Amri war in Deutschland mit insgesamt 14 verschiedenen Aliasnamen als Asylsuchender registriert. Die deutsche Polizei kommunizierte dem Fedpol fünf verschiedene Identitäten von Amri, unter welchen er polizeilich registriert war. Dank der Interoperabilität können solche Falsch- und Mehrfachidentitäten künftig sofort aufgedeckt werden.

Wir wissen auch, dass der Attentäter von Wien in Slowenien Munition beschaffen wollte, nachdem er sich kurz zuvor mit zwei Schweizer IS-Sympathisanten getroffen hatte.

Diese Ereignisse verdeutlichen, wie Terrorismus und Schwerstkriminalität vernetzt sind und keine Grenzen kennen. Auch die Schweiz kann jederzeit zum Ziel werden. Wir mussten es letztes Jahr mit den terroristisch motivierten Angriffen in Morges und in Lugano erleben.

Als Antwort auf Terrorismus und transnationale Kriminalität braucht es eine verbesserte Kooperation und einen verstärkten Informationsaustausch der Polizei, der Grenzkontrolle und der Migrationsbehörden. Dabei ist der Faktor Zeit in der Kriminalitätsbekämpfung oft entscheidend. Mit der Interoperabilität wird die europäische Sicherheitsarchitektur weiterentwickelt. Wir schaffen eine Lösung, die es den Behörden im Schengen-Raum und damit auch in der Schweiz erlaubt, die richtigen und vollständigen Informationen rechtzeitig zu erhalten.

Die Polizei, die Grenzkontrolle und die Migrationsbehörden können in der Schweiz heute zwar auf verschiedene europäische Informationssysteme zugreifen. Diese Systeme sind heute jedoch nicht untereinander vernetzt. Jedes dieser Informationssysteme muss einzeln abgefragt werden. Das ist [PAGE 6] ineffizient, umständlich, kostet zu viel Zeit und führt zu Informationsverlust. Hier gibt es also Handlungsbedarf.

Die Interoperabilität ist eine Schengen-Weiterentwicklung, die europäische Informationssysteme miteinander verbinden soll, um die relevanten Informationen aus den verschiedenen Systemen zu erhalten: In Zukunft reicht eine einzige Abfrage über ein gemeinsames Suchportal. So verfügen die zuständigen Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden schneller über relevante Informationen. Sie erhalten dadurch auch zeitgerecht ein vollständiges Bild einer Person, z. B. der Attentäter, die ich eingangs erwähnt habe.

An dieser Stelle möchte ich noch eine Anmerkung zum Informationsaustausch der verschiedenen Systeme machen: Mit der Interoperabilität ist nicht gemeint, dass ein riesiger Datenpool entstehen soll, in dem alle Informationen der Systeme zusammenfliessen. Mit der Interoperabilität werden keine zusätzlichen Daten erhoben oder gespeichert. Die Zugriffsrechte auf die bestehenden Systeme werden nicht erweitert. Es ist einfach so, dass ein Polizist, der beispielsweise eine Person unter Eurodac kontrolliert, dann eben auch sieht, ob diese Person in anderen Systemen verzeichnet ist. Damit hat er noch kein Zugriffsrecht; er weiss aber, dass[NB]die[NB]gleiche[NB]Person[NB]auch in anderen Systemen vorhanden ist.

Die Interoperabilität soll ab 2022 zeitlich gestaffelt in Betrieb gehen und ab 2023 voll operativ sein.

In der Wintersession stimmte der Nationalrat der Vorlage klar zu. Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat sich dann[NB]Mitte[NB]Januar auch einstimmig für die Vorlage ausgesprochen.

Ich verzichte an dieser Stelle auf weitere Ausführungen zur Frage der Drittstaatsangehörigen und zu Fragen des Datenschutzes, nachdem der Berichterstatter das sehr gründlich und ausführlich gemacht hat.

Noch kurz zu den finanziellen Auswirkungen: Sie haben es gehört, die Projektkosten belaufen sich auf 21 Millionen Franken. Die Interoperabilität wird auch mehr personelle Ressourcen beim Bund binden. Die Kantone werden Anpassungen an ihren Abfragesystemen vornehmen müssen. Die Nutzung der Interoperabilität wird bei den Kantonen aber nur einen geringen personellen Mehraufwand verursachen, weil der Bund die Kantone mit einem Kompetenzzentrum unterstützen wird, in dem eben aufwendige Abklärungen getroffen werden können. Damit bringt die Interoperabilität zwar mehr Arbeit und zusätzliche Kosten - ja, das ist so -, aber auf der[NB]anderen[NB]Seite[NB]führt sie auch zu mehr Sicherheit für unser Land.

Die Interoperabilität wird es den Schweizer Behörden ermöglichen, bereits vorhandene Informationen gezielter und wirksam zu nutzen. Die geplante Vernetzung der europäischen Informationssysteme ermöglicht deshalb effizientere Kontrollen, vereinfacht die Arbeit der Sicherheitsbehörden und stärkt die Sicherheit in der Schweiz und im ganzen Schengen-Raum.

Ich möchte Sie aus den dargelegten Gründen bitten, auf die Vorlage einzutreten und dieser dann zuzustimmen.