Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01
Wortprotokoll
Angesichts der jüngsten Attentate im Ausland und auch jener in der Schweiz hat der Bundesrat natürlich ein gewisses Verständnis für das Anliegen der Motion. Der Bundesrat ist aber auch der Ansicht, dass mit den bestehenden und hoffentlich noch zu beschliessenden Massnahmen - das Volk wird ja am 13. Juni dazu aufgerufen sein, über die PMT-Vorlage abzustimmen - die gesetzlichen Möglichkeiten dann ausreichend sind, um angemessen mit terroristischen Gefährdern umzugehen.
Wenn bei einer Person der Verdacht besteht, dass sie sich an einer terroristischen Organisation beteiligt oder eine solche unterstützt, kann schon heute Untersuchungshaft angeordnet werden, insbesondere auch unmittelbar nach der Rückkehr aus einem Krisengebiet. Ich erinnere daran, dass gegen sämtliche Personen, die in den Dschihad gereist und den Behörden bekannt sind, internationale Haftbefehle bestehen und diese Personen, sollten sie in die Schweiz einreisen, unverzüglich festgenommen und inhaftiert werden können. Diese Praxis funktioniert. Bisher haben die Zwangsmassnahmengerichte in all diesen Fällen die Untersuchungshaft angeordnet.
Daneben gibt es das Mittel der Sicherheitshaft. Die Sicherheitshaft tritt an die Stelle der Untersuchungshaft, wenn Haftgründe auch nach der Anklageerhebung weiterbestehen oder wenn neue Haftgründe dazukommen. Es gibt aber auch Situationen, in denen strafprozessuale Massnahmen für den Schutz der Bevölkerung vor einer terroristischen Gefährdung nicht genügen, beispielsweise, wenn eine Person nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe nicht verwahrt, sondern aus dem Strafvollzug entlassen wird, aber weiterhin eine terroristische Gefährdung von ihr ausgeht oder wenn sich eine Person trotz sozialer und therapeutischer Massnahmen weiter radikalisiert, die Strafbarkeitsschwelle aber noch nicht überschritten ist.
Ständerat Burkart hat darauf hingewiesen: Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, dem PMT-Gesetz, schliessen wir eine Lücke. Wir werden der Polizei hier präventive Mittel für die Verhinderung terroristischer Anschläge in die Hand geben. Die Massnahmen können vor, während und nach einem Strafverfahren oder einer Haftentlassung zur Anwendung kommen; unter eng definierten Voraussetzungen kann auch ein Hausarrest angeordnet werden, der dann zeitlich befristet ist. Terroristische Gefährder mit ausländischer Staatsangehörigkeit können neu in Haft genommen werden, um sicherzustellen, dass sie ausgeschafft werden können. Hat der terroristische Gefährder eine psychische Störung oder eine geistige Behinderung und gefährdet er durch sein Verhalten nicht nur Dritte, sondern gleichzeitig sich selbst, kommt ausserdem die Anordnung einer fürsorgerischen Unterbringung infrage. Wir haben hier also Instrumente.
Die Frage ist einfach teilweise - Herr Ständerat Salzmann hat Beispiele genannt; wir werden sehen, was die Untersuchungen der Bundesanwaltschaft in Lugano oder Morges dann ergeben werden -, ob die Behörden sie dann tatsächlich auch anwenden. Aber die Instrumente an sich sind sehr oft vorhanden.
Mit der Beratung des PMT-Gesetzes - es wurde erwähnt, Sie haben schon vorausgesagt, was ich sagen würde, Herr Salzmann - hat man bewusst auf die Präventivhaft verzichtet. Damals haben die Kantone im Rahmen der Vernehmlassung die Frage der geschützten Unterbringung aufgeworfen. Als die Vernehmlassung ausgewertet wurde, haben damals die Kantone gemeinsam mit meinem Departement die rechtliche Zulässigkeit einer gesicherten Unterbringung prüfen lassen. Ein Rechtsgutachten von Professor Andreas Donatsch hat gezeigt, dass sie nicht EMRK-konform umzusetzen ist.
Ich möchte hier auch noch einmal erwähnen, dass Sie, selbst wenn Sie eine Präventivhaft hätten, diese zeitlich befristen müssten. Geschichten wie jene des Grafen von Monte Christo gibt es nur in Romanen. Der Staat müsste die Präventivhaft dann irgendwann einmal wieder aufheben. Sie können nicht sicher sein, ob die Beurteilung, dass eine Person nicht mehr gefährlich ist, dann tatsächlich auch zutrifft. Man sieht das ja auch beim Vollzug von normalen Strafen: Es gibt Personen, die aus dem Strafvollzug kommen und weiter delinquent sind, und trotzdem kann man sie nicht länger festhalten.
Der Nationalrat hat sich gegen eine Präventivhaft ausgesprochen, auch in der PMT-Vorlage. Ihr Rat hat die Motion 16.3673 der SVP-Fraktion, "Umgang mit staatsgefährdenden Personen", mit der ebenfalls eine Präventivhaft gefordert wurde, im letzten September abgelehnt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit den PMT-Massnahmen die bestehenden Lücken bei der präventiv-polizeilichen Terrorismusbekämpfung geschlossen werden können, ohne dass dabei die Grenzen des Rechtsstaates überschritten werden. Die PMT-Vorlage sieht für die Anordnung sämtlicher Massnahmen auch rechtsstaatliche Verfahren vor. Das ist dieser Motion vorzuziehen.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. [PAGE 9]