Salzmann Werner · Ständerat · 2021-03-01
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-01
Wortprotokoll
Ich hätte nach der Beratung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, des PMT-Gesetzes, sicher keinen Minderheitsantrag gestellt, wenn sich die Situation in der Schweiz nicht geändert hätte. Doch der Terror ist in der Schweiz angekommen.
Ich erinnere Sie an das erste dschihadistische Attentat im September 2020 in Morges. Der Attentäter war Teil eines dschihadistischen Netzwerkes. Er stand zudem in Kontakt mit einem IS-Kämpfer in Syrien. Der Täter hatte sich schon länger in dschihadistischen Kreisen aufgehalten, war psychisch labil, kam in Untersuchungshaft und ist danach in einem Hotel einquartiert worden, bevor er das Tötungsdelikt beging.
Am 24. November 2020 kam es in einem Kaufhaus in Lugano zu einer Messerstecherei. Eine Frau griff zwei andere Frauen an und verletzte eine Frau mit einem Messer schwer. Das Fedpol sagte damals, die Täterin sei ihm aus terroristischen und polizeilichen Ermittlungen bekannt; darum auch der Verdacht auf ein terroristisches Motiv.
Der Bundesrat wollte im Mai 2019 noch nicht, dass Personen bis zum Abschluss der entsprechenden Verfahren in Haft genommen werden, wenn Hinweise auf die Beteiligung an oder die Unterstützung einer verbotenen Organisation gemäss Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes vorgebracht werden. Das überrascht eigentlich sehr, wenn man weiss, was für Organisationen das sind. Kollege Jositsch hat es gesagt: Die Beobachtungsliste enthält nur Organisationen oder Gruppierungen, bei denen die begründete Annahme besteht, dass sie die innere oder äussere Sicherheit bedrohen. Das heisst, die Organisation oder die Gruppierung muss auf einer Liste der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union figurieren. Es geht also um Mördertruppen der Al-Kaida und des Islamischen Staates.
Sie werden nun sagen - auch Sie, sehr geehrte Frau Bundesrätin -, dass wir mit dem von den Räten verabschiedeten PMT-Gesetz zusätzliche präventive Instrumente erhalten, sofern das Volk dann am 13. Juni der Vorlage hoffentlich zustimmt. Dann werden Sie auch sagen - Herr Jositsch hat es bereits erwähnt -, dass Herr Professor Donatsch zum Ergebnis gekommen sei, dass eine Präventivhaft nicht EMRK-konform umsetzbar sei. Zudem hat sich unser Rat ja bereits bei der Beratung des PMT-Gesetzes dagegen ausgesprochen, die Vorlage mit der Regelung einer gesicherten Unterbringung von Gefährdern zu ergänzen.
Bei der Beratung des Gesetzes in unserem Rat während der Frühjahrssession 2020 und bei der Schlussberatung am 8.[NB]September 2020 waren die erwähnten Anschläge aber noch nicht geschehen. Die Situation hat sich seither massiv verändert. Deshalb möchte ich, dass Dschihad-Rückkehrer bei der Einreise in die Schweiz unmittelbar in Haft genommen werden.
Ich erinnere Sie daran: Es geht um die Organisationen Al-Kaida und Islamischer Staat. Wenn dann geklärt ist, dass eine solche Person trotz ihrer Mitgliedschaft in solchen Mördertruppen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit unseres Landes darstellt, ist natürlich auf die Haft zu verzichten oder diese wieder aufzuheben. Weil das Verbot einer gesamten Organisation ein ausserordentlich starkes Mittel ist, ist davon auszugehen, dass von Personen, die sich an solchen Organisationen beteiligen oder sie unterstützen, ebenfalls eine konkrete Bedrohung ausgeht. Das rechtfertigt meines Erachtens eben diese präventive Anordnung von Haft. Die Behörden sollen sich bei der Anordnung dieser Massnahmen auf die Einschätzung des Nachrichtendienstes des Bundes abstützen, weil vielfach nur er die Quellen der Informationen kennt.
Die Radikalisierung ist leider auch in unserem Land in den letzten Wochen stark fortgeschritten. Ich will nicht, dass in unserem Land plötzlich Lehrer oder andere Personen enthauptet werden, wie das kürzlich in Frankreich geschehen ist. Das PMT-Gesetz, das ich selbstverständlich unterstütze, ist in dieser Sache zu wenig griffig. Mit Hausarrest oder einer Fussfessel verhindern wir keinen solchen Anschlag.
Ich bitte Sie daher, auch aufgrund der jüngsten Vorfälle, die Motion zu unterstützen, und es würde mich freuen, wenn auch der Bundesrat seine Meinung geändert hätte.