Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01
Wortprotokoll
Ganz kurz: Herr Ständerat Jositsch hat natürlich recht, wenn er sagt, das Bundesgericht habe selbst dazu beigetragen, dass diese Vorlage damals nicht durchgekommen sei. Dieses Entgegenkommen hier, d.[NB]h. die Annahme des Postulates, ist in gewisser Weise ein Entgegenkommen des Bundesrates, auch gegenüber Ihrer Kommission für Rechtsfragen.
Der Präsident Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist zwar nicht anwesend, aber er hat mir nach dem Scheitern des Bundesgerichtsgesetzes einen Brief geschrieben, in dem er sondierte, ob man bereit wäre, die Frage noch einmal aufzunehmen. Ich habe so höflich wie möglich zurückgeschrieben und gesagt, es wäre vielleicht noch etwas zu früh und die Schamfrist noch nicht abgelaufen. Aber man spürt einfach, dass ein Teil dieses Rates und auch der Kommission für Rechtsfragen die Fragen, die an sich unbestritten waren, gerne nochmals aufnehmen möchte und dazu beitragen möchte, dass die Arbeiten am Bundesgericht effizienter gestaltet werden können.
Der Bundesrat ist bereit, wenn Sie das wünschen, noch einmal aufzuzeigen, was möglich wäre. Wenn Sie das nicht wünschen, ist das auch okay. Aber ich denke, dass wir damit noch keine Vorlage und auch keine mehrheitsfähige Vorlage haben; dessen muss man sich auch bewusst sein. Wir können Ihnen den Katalog einfach noch einmal aufzeigen, und Sie könnten dann auswählen, was Sie als mehrheitsfähig erachten und wo man ansetzen könnte.
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist schlichtweg ein Tabu. Am Ende ist die letzte Vorlage mitunter auch daran gescheitert, sprich an einer gewissen Sturheit. Die vorletzte Vorlage des Bundesgerichtsgesetzes, damals noch unter Bundesrat Blocher, ist ja bekanntlich nur durchgekommen, weil man sich eben am Schluss für den Beibehalt der subsidiären Verfassungsbeschwerde entschieden hatte.