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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-01

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-01

Wortprotokoll

Sie haben den Bericht des Bundesrates zur lebenslangen Freiheitsstrafe bereits erwähnt. Sie haben ihn in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates auch diskutiert. Der Bundesrat sieht in praktischer Hinsicht keinen dringenden Handlungsbedarf.

Nun, warum ist der Bundesrat trotzdem bereit, diese Motion entgegenzunehmen? Die Postulate Caroni 18.3530 und Rickli Natalie 18.3531 verlangten unter anderem die Prüfung von drei konkreten Reformvorschlägen. Der Bundesrat lehnte diese Vorschläge in seinem Bericht über die lebenslange Freiheitsstrafe aus unterschiedlichen Gründen ab. Der wichtigste Befund im Bericht lautet, es bestehe kein akuter Handlungsbedarf. Das geltende Strafrecht erlaubt es bereits heute, besonders schwere Straftaten angemessen zu bestrafen. Dem Schutzbedürfnis der Gesellschaft wird hinreichend Rechnung getragen. Es gibt also weder auf der Anwendungsebene noch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit Probleme. Auftragsgemäss prüfte der Bundesrat aber weitere Revisionsmöglichkeiten. Er kam dabei zum Schluss, dass punktuelle Anpassungen bei der lebenslangen Freiheitsstrafe möglich wären; namentlich könnte der Zeitpunkt der bedingten Entlassung moderat nach hinten verschoben werden, um sie besser von der bedingten Entlassung aus einer 20-jährigen [PAGE 11] Freiheitsstrafe abzuheben. Der Bundesrat hat im Bericht zudem einen Weg aufgezeigt, wie das Verhältnis zur Verwahrung allenfalls vereinfacht werden könnte.

Das sind allerdings, wie es auch Ständerat Jositsch gesagt hat, keine grossen Baustellen. Das sind eher Punkte von untergeordneter Bedeutung. Deshalb hat ja der Bundesrat aufgrund des Postulatsberichtes nicht selber ein Gesetzgebungsprojekt angestossen.

Trotzdem kann ich zusammenfassend sagen, dass der Bundesrat bereit ist, die Motion zur Annahme zu empfehlen, weil er sich gewissen punktuellen Verbesserungen des Systems nicht verschliessen will.

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