Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-03-01
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-01
Wortprotokoll
Die Schweiz ist kein primäres Ziel für Terroristen, aber auch ein nicht primäres Ziel bleibt ein Ziel. Deshalb ist die Bekämpfung des Terrorismus zentral, und es ist auch notwendig, dass neben repressiven auch präventive Instrumente eingesetzt werden können. Trotzdem oder vielleicht gerade deswegen sind aber auch die Grenzen des Rechtsstaates zu beachten und aufrechtzuerhalten. Seit jeher ist die Bekämpfung des Terrorismus eine rechtsstaatliche Herausforderung. Der Terrorismus bekämpft gerade die rechtsstaatlichen Demokratien. Sie zu verteidigen, heisst, die Herausforderung anzunehmen, mit den Instrumenten des demokratischen Rechtsstaates zu reagieren und nicht auf die Ebene der Willkür abzusinken.
Die Motion will, dass bei einem Hinweis auf eine Beteiligung an einer nach Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes verbotenen Organisation Präventivhaft angeordnet wird, solange die Ungefährlichkeit einer entsprechenden Person, also eines entsprechenden Unterstützers, nicht geklärt ist.
Nach Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes sind verbotene Organisationen von einer internationalen Organisation als terroristisch oder gewalttätig-extremistisch eingestuft und entsprechend vom Bundesrat verboten worden. Wer sich an einer solchen Organisation beteiligt, wird strafrechtlich verfolgt, auf der Basis eines Deliktes des Strafgesetzbuches oder allenfalls subsidiär nach Artikel 74 Absätze 4 und 5 des Nachrichtendienstgesetzes. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann unter den in der Strafprozessordnung definierten Voraussetzungen auch Untersuchungshaft angeordnet werden. Insofern - oder insoweit, wenn Sie so wollen - erfüllt das geltende Recht die Anliegen der Motion.
Diese will aber noch weiter gehen: Ein blosser Hinweis auf eine Beteiligung soll für Haft bereits genügen, die Strafprozessordnung hingegen verlangt einen dringenden Tatverdacht. Die Haft soll zudem erst aufgehoben werden, wenn der Verdacht der Gefährlichkeit ausgeräumt ist. Die Strafprozessordnung hingegen verlangt umgekehrt den Beweis der Gefährlichkeit, um die präventive Haft zu legitimieren.
Damit verlässt die Motion nach Meinung Ihrer Kommission für Rechtsfragen jedoch den Boden des Rechtsstaates.
Die Unschuldsvermutung gebietet eine grosse Zurückhaltung bei der Anordnung präventiver Haft. Haft als extremster Eingriff in die Rechte des Individuums soll nur in engem Rahmen möglich sein. Auch im Rahmen des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, der sogenannten PMT-Vorlage, wurde ja präventive Haft geprüft; Sie erinnern sich. Das Parlament hat dies richtigerweise abgelehnt, weil man auch dort darauf hingewiesen hat, dass man damit den Boden des Rechtsstaates und insbesondere auch der Europäischen Menschenrechtskonvention verlassen würde.
Selbst gegen eine eingeschränkte Vorlage ohne eine Präventivhaft - Sie erinnern sich an die PMT-Vorlage, in der wir einen Hausarrest vorgesehen haben, der wesentlich weniger weit geht als die Präventivhaft - wurde bekanntlich das Referendum ergriffen, weil sie an die Grenzen des rechtsstaatlich Möglichen geht. Es entspricht auch der Überzeugung des Parlamentes, wie damals bei der PMT-Vorlage ausdiskutiert, dass eine Präventivhaft nicht möglich ist.
Das sind die Gründe, weshalb Ihre - ich korrigiere mich, weil ich vorhin "Kommission für Rechtsfragen" gesagt habe - Sicherheitspolitische Kommission Nein gesagt hat.
Der Nationalrat hat die Motion an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2020 sehr knapp, mit 96 zu 79 Stimmen bei 1 Enthaltung, angenommen. Die SiK-S beantragt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit, die vermutlich ihre Position begründen wird, beantragt die Annahme der Motion.