Theiler Georges · Nationalrat · 2000-03-20
Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Die mit 12 Stimmen grösstmögliche Minderheit der Kommission beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit zur Klarheit und Sicherheit am Fussgängerstreifen zurückzufinden.
Die Fussgänger gehören zweifellos zur Gruppe der stark gefährdeten Verkehrsteilnehmer. Dies gilt vor allem bei Unfällen mit Motorfahrzeugen, und zwar insbesondere auf dem Fussgängerstreifen. Die Fussgänger sind bei einer Kollision ungeschützt. Diese Unfälle führen meist zu schweren Verletzungen oder verlaufen sogar tödlich. Dass diese Gruppe, zu der wir übrigens alle gehören, besonders geschützt werden muss, ist völlig unbestritten. Die Fussgänger sollen und müssen beim Fussgängerstreifen den Vortritt haben.
Dem Fussgänger nützt es aber wenig, zwar juristisch besser geschützt, aber faktisch einem höheren Risiko ausgesetzt zu sein. Weil die neue Regelung am Fussgängerstreifen mehr Unklarheit als Klarheit geschaffen hat, ist eben gerade dieses Risiko erhöht worden. Der Slogan "Handzeichen schaffen Klarheit", der im Übrigen für alle Verkehrsteilnehmer zu gelten hat, nützt ganz speziell den Fussgängern. Nach der neuen Regelung soll aber jetzt ausgerechnet diese Gruppe von dieser sinnvollen und der Klarheit dienenden Regel entbunden werden. Jeder Autofahrer, jeder Velofahrer, jeder "Töfflifahrer" - und sei er noch so jung - ist verpflichtet, eine Richtungsänderung, die er vornehmen will, mit Handzeichen deutlich anzuzeigen. Nur die Fussgänger sollen das in Zukunft nicht mehr tun oder nicht mehr tun müssen. Sie können zum Beispiel entlang einer Strasse unvermittelt diese Strasse betreten und gehen dabei ein Risiko ein, das weit grösser ist als bisher. Es wäre doch - so meine ich - viel vernünftiger, ein klares Zeichen zu geben und sich zu vergewissern, dass der Vortritt auch wirklich gewährt wird und auch gewährt werden kann.
Alles andere nützt dem Fussgänger ohnehin nichts. Kann aus irgendwelchen Gründen kein Handzeichen gegeben werden, so dürfte es doch zumutbar sein, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich zu vergewissern, dass die Strasse frei ist. Der Vorwurf, dass der Vortritt am Fussgängerstreifen von "Töfflifahrern" und Automobilisten ohnehin nur ungenügend gewährt wird, hat mit der Frage des Handzeichens nichts zu tun.
Wenn dem Vortrittsrecht mehr Beachtung verschafft werden soll - und dieser Meinung bin ich -, nützt es nichts, die Gesetze so zu ändern, dass die Klarheit verschlechtert wird. Diese Situation kann nur durch vermehrte Polizeikontrollen und durch Aus- und Weiterbildung verbessert werden.
Ich bitte Sie im Namen der zwölfköpfigen Minderheit, der Parlamentarischen Initiative Schenk Folge zu geben. Handzeichen schaffen Klarheit, aber auch Sicherheit.