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Guggisberg Lars · Nationalrat · 2021-03-01

Guggisberg Lars · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-01

Wortprotokoll

Die aktuelle Situation zeigt uns, wie nützlich ortsunabhängiges Arbeiten sein kann. Wir sind in der angenehmen Lage, dass uns die Digitalisierung mobiles Arbeiten ermöglicht. Wir anerkennen durchaus die Vorteile von Telearbeit und Homeoffice: den Wegfall des unter Umständen langen Arbeitswegs, beispielsweise aus dem Tessin, weniger Pendelverkehr, bessere Vereinbarkeit von[NB]Familie[NB]und Beruf, um nur einige zu nennen. So weit, so gut. Bis hierher haben wir keine Differenzen mit dem Motionsinhalt.

Wir sind aber dagegen, dass Bundesangestellte einen Rechtsanspruch auf eine mobile Arbeitsweise erhalten sollen. Mobiles Arbeiten ist gestützt auf das geltende Personalrecht des Bundes möglich und wird ja auch immer mehr praktiziert. Mit der Einräumung eines Rechtsanspruchs schiessen wir aber klar über das Ziel hinaus. Denn wenn Mitarbeitende im Grundsatz einen verbindlichen, durchsetzbaren und erzwingbaren Rechtsanspruch auf Telearbeit erhalten, den die Motion ausdrücklich verlangt, geht wichtiger organisatorischer Handlungsspielraum verloren.

Telearbeit, Homeoffice und Sitzungen per Videokonferenz können auch ihre Tücken haben - davon können wir sicher alle ein Lied singen. Nicht jede Person, nicht jede und jeder Mitarbeitende, nicht jeder Arbeitsinhalt und nicht jede Funktion eignet sich für mobiles Arbeiten.

Deshalb müssen Führungspersonen von Einheiten der Bundesverwaltung aus unserer Sicht nach wie vor die Möglichkeit und Flexibilität haben, ihr Team nach der praxisgerechtesten Arbeitsform einsetzen zu können. Wir erachten es daher als unverhältnismässig und nicht sachgerecht, den rund 40[NB]000 Bundesangestellten einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten einzuräumen. Denn auch die Durchsetzung dieses Rechtsanspruchs gegen den Willen der oder des Vorgesetzten dürfte der Arbeitsatmosphäre nicht gerade zuträglich sein. Mit einem Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten würde sich das Bundespersonalrecht zudem noch[NB]weiter[NB]vom[NB]Arbeitsrecht gemäss Obligationenrecht entfernen.

Fazit: Mobiles Arbeiten ist grundsätzlich eine gute Sache. Diese Form des Arbeitens nimmt in der Bundesverwaltung aber auch ohne gesetzlichen Zwang stark zu. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir uns den Aufwand einer Gesetzesanpassung sparen können.[GZ]

Wir beantragen Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.