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preparatory:AB 276345

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-02

Wortprotokoll

Betreffend die fünf Doppelbesteuerungsabkommen sind Sie Erstrat für die Abkommen mit Liechtenstein, Malta und Zypern. Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait und das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain hat der Nationalrat bereits entsprechend genehmigt.

Vielleicht kurz zu den Änderungsprotokollen betreffend Liechtenstein, Malta und Zypern: Die Änderungsprotokolle bezwecken nur die Anpassung an die Mindeststandards des Beps-Projektes bezüglich Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Zu diesen Änderungen gehört eine Präambel, nach der die Doppelbesteuerungsabkommen auch bei Nichtbesteuerungen in missbräuchlichen Fällen eine Verhinderung darstellen, und eine Missbrauchsklausel in der Form eines Hauptzwecktestes gemäss Massnahme 6 des Beps-Projektes. Dazu gehören Regeln über die Vermeidung von Verständigungsverfahren, deren Lösungen aufgrund von Fristen des nationalen Rechts nicht umgesetzt werden können. Das ist in der Regel unser Problem, weil wir in unserem parlamentarischen Verfahren längere Fristen haben. Das Problem soll damit entsprechend gelöst werden. Mit Liechtenstein besteht diesbezüglich eine entsprechende Ausnahme, weil Liechtenstein ähnliche Fristen in der Umsetzung kennt wie wir. Daher haben wir dort eine leicht andere Lösung, aber das betrifft nur gerade die entsprechenden Fristen. Insgesamt dienen diese drei Änderungsabkommen eigentlich nur der Anpassung der Mindeststandards an das Beps-Projekt und beinhalten keine politischen Änderungen.

Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain: Bahrain ist ein bedeutender Handelspartner der Schweiz im Mittleren Osten. Es bestehen verschiedene Abkommen mit Bahrain zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ein Freihandelsabkommen und ein Abkommen über Luft- und Schiffstransport, aber noch kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Die Schweiz und Bahrain haben daher dieses neue Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt. Es vermeidet Doppelbesteuerungen und sieht gute Bedingungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten vor. Daneben setzt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain auch die aktuellen Mindeststandards betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen und betreffend Beps um.

Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Kuwait ist in erster Linie ebenfalls zwecks Anpassung der Mindeststandards betreffend Informationsaustausch auf Ersuchen und Beps gemacht worden. Auch bei diesen Verhandlungen konnten Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Investitionen erzielt werden, die eine gewisse Bedeutung haben. Es geht dabei um Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen an Unternehmen im anderen Staat; diese sollen im Quellenstaat steuerbefreit sein. Für Zinsen konnten zudem verschiedene Steuerbefreiungen im Quellenstaat vereinbart werden, zum Beispiel bei Bankdarlehen, beim Kauf auf Kredit oder bei Darlehen zwischen Gesellschaften. Dieses Änderungsprotokoll mit Kuwait enthält auch eine entsprechende Schiedsklausel.

Zu allen fünf Abkommen ist zu sagen, dass es sich um den üblichen Prozess handelt. Wir kommen ja praktisch in jeder Session mit überarbeiteten Doppelbesteuerungsabkommen, die an die internationalen Standards angepasst werden. Gerade unsere Wirtschaft ist darauf angewiesen, dass gewisse Standards sich wiederholen, sodass man nicht in allen Ländern jeweils neue Formulare und Abrechnungen erstellen muss. Diese Abkommen dienen also den Schweizer Unternehmen; sie dienen auch der Schweiz als Wirtschaftsplatz, weshalb ich Sie bitte, den Entwürfen zuzustimmen.

Wie gesagt, es handelt sich um drei Änderungsprotokolle, dies bei Liechtenstein, Malta und Zypern, zu denen Sie schon mehrmals Beschluss fassen konnten. Das neue Abkommen mit Bahrain hat eine gewisse Bedeutung, weil die Golfstaaten wichtige Partner für die Schweiz sind, und das Änderungsprotokoll mit Kuwait kann auch unter diesem Aspekt beurteilt werden. Insgesamt sind es Abkommen, die für die Schweiz vorteilhaft sind.

Ich bitte Sie, den Entwürfen zuzustimmen.[GZ]

[VS][GZ]

[VS][GZ]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu

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