Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-03-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-03-02
Wortprotokoll
Sie haben die Eintretensdebatte zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien bereits früher geführt. Dabei war auch klar: Einheimische Medien sind zentral für unsere Demokratie. Die Medien sind aber auch seit längerer Zeit in einem Strukturwandel, und die Herausforderungen sind gross. Die Werbeeinnahmen bei den klassischen Medien brechen weg. Die Presse hat in den letzten zehn Jahren über die Hälfte der Werbeumsätze verloren. Auch die Zeitungsabonnemente sind kontinuierlich rückläufig, ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar.
Die Mediennutzung verschiebt sich zunehmend in den Online-Bereich. Damit wandert auch die Werbung ins Internet ab. Aber das Geld aus der Werbung geht dann eben nicht zu den einheimischen Online-Angeboten, sondern es geht insbesondere zu den ausländischen Technologiekonzernen.
Die Medienvielfalt in der Schweiz ist gefährdet. Insbesondere die regionale und lokale Berichterstattung ist gefährdet. Nationalrat Candinas und andere aus der Westschweiz haben es erwähnt: Sie haben bereits gesehen, wie sich die Situation verändert und eben auch auswirkt, vor allem bei der regionalen und lokalen Berichterstattung. Die Corona-Krise hat die wirtschaftliche Situation für die einheimischen Medien noch verschärft.
Gleichzeitig hat die Nachfrage nach verlässlichen Inhalten zugenommen. Die Bevölkerung schätzt professionelle und glaubwürdige Medien. Die Bevölkerung will unterschiedliche Stimmen hören, deshalb braucht es die Medienvielfalt.
Der Strukturwandel in der Medienbranche ist ein langer Prozess. Wir können ihn nicht aufhalten. Wir können die Rahmenbedingungen aber so ausgestalten, dass die einheimischen Medien eine echte Chance haben. Nur so sichern wir eine vielfältige Medienlandschaft gerade in den Regionen.
Wir behandeln jetzt im ersten Block das Postgesetz. Der Bundesrat beantragt Ihnen hier, die bestehende indirekte Presseförderung auszubauen. Die Presse bleibt demokratierelevant. Sie ist für einen grossen Teil der Bevölkerung wichtig für die Meinungsbildung. Doch auch die Zeitungen sind von den sinkenden Einnahmen betroffen.
Das bedeutet im Einzelnen: Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Auflagenobergrenzen aufzuheben. Das heisst, dass auch Zeitungen mit einer Auflage von über 40[NB]000 Exemplaren von der indirekten Presseförderung profitieren sollen. Der Bundesbeitrag soll von 30 auf 50 Millionen Franken erhöht werden. Das heisst, dass es bei der Zustellermässigung auch pro Exemplar einen höheren Beitrag gibt. Davon profitieren insbesondere auch die bisher geförderten Regional- und Lokalzeitungen. Diese werden so zusätzlich entlastet.
Der Ständerat hat zusätzliche Ausbaumassnahmen beschlossen. Er hat beschlossen, die Früh- und Sonntagszustellung mit zusätzlichen 40 Millionen Franken pro Jahr zu unterstützen. Er hat beschlossen, dass die indirekte Presseförderung degressiv auszugestalten sei, und er möchte die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit zusätzlichen 10 Millionen Franken unterstützen.
Ich komme jetzt zu den einzelnen Artikeln mit den Minderheitsanträgen und nehme Stellung dazu. Ich äussere mich zuerst zu den Anträgen der Minderheit Wasserfallen Christian bei Artikel 16 Absätze 4 und 7. Es geht zunächst darum, dass die Minderheit Wasserfallen Christian möchte, dass in Zukunft verschiedene Zustellorganisationen bei der Zustellung unterstützt, also entlastet werden.
Heute werden die Tageszeitungen ausschliesslich von der schweizerischen Post im Tageskanal zugestellt. Wenn Sie hier private Anbieterinnen zulassen, dann riskieren Sie, dass diese die Verteilregionen für sich nehmen, in denen sie profitabel arbeiten können, wo es günstig ist. Das sind natürlich dicht besiedelte Gebiete. Diejenigen Gebiete, in denen sie nicht rentabel arbeiten können, wo sie zusätzliche Kosten generieren, würden sie dann der Post überlassen, die diese Zustellung im Rahmen der Grundversorgung erbringen muss. Das wäre klassisches Rosinenpicken. Ich glaube nicht, dass es das ist, was wir hier brauchen. Vielmehr brauchen wir die Gewähr, dass die Zustellung auch in den Randregionen, in den abgelegenen Gebieten, sechsmal pro Woche erfolgt. Das ist eben im Rahmen des Grundversorgungsauftrags der Post vorgesehen. Ich bitte Sie, hier nicht Rosinenpicken zu ermöglichen, sondern die Grundversorgung sicherzustellen.
Die Förderung von weiteren Vertriebskanälen bedeutet, dass hier zusätzlich z. B. auch der Pressegrossvertrieb - das sind rund 5500 Verkaufsstellen mit Zeitungen und Zeitschriften - unterstützt wird. Aus unserer Sicht gibt es für die direkte Förderung einer Vertriebsorganisation keine Verfassungsgrundlage, und deshalb kann sie auch nicht so auf Gesetzesstufe geregelt werden.
Die Minderheit I (Wasserfallen Christian) möchte ausserdem die Zustellermässigung nicht nur für die abonnierten Zeitungen und Zeitschriften, sondern auch für die Gratisangebote vorsehen. Das wäre ein absoluter Systemwechsel. Bisher haben Sie in der indirekten Presseförderung die Zustellermässigung für abonnierte Zeitungen und Zeitschriften und nicht für die Gratismedien. Nationalrat Aebischer hat es gesagt: Wie wollen Sie kontrollieren, welche Gratiszeitung überhaupt zugestellt worden ist, wer sie überhaupt bestellt hat, wer sie gewollt hat? Diese Abgrenzung war bis jetzt sehr wichtig. Damit ist nicht die Aussage verbunden, dass gratis eine schlechte und abonniert eine gute Qualität sei. [PAGE 41]
Es ist nicht so, wie Sie das gesagt haben, Herr Nationalrat Wasserfallen, sondern es ist eine Frage des Geschäftsmodells. Sie können auch das Geschäftsmodell der Gratiszeitung haben. Sie müssen dann eine gewisse Reichweite haben, oder Sie müssen Sponsoren oder Mäzene haben, die Ihnen das bezahlen. Das ist ein anderes Geschäftsmodell. Ausserdem möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass bei der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen, das wir dann in Block 2 beraten, auch die Gratismedien von Unterstützungsmassnahmen profitieren, z. B. im Bereich der Ausbildung.
Ich bitte Sie wirklich, jetzt beim System zu bleiben, das wir kennen, weil davon die lokalen und regionalen Zeitungen profitieren, die eben nicht mit einer Reichweite arbeiten können. Ich bitte Sie, hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Ich komme zum Antrag der Minderheit II (Christ) zu Artikel 16 Absatz 7 Buchstabe a. Damit verbunden ist ein Konzept, das Frau Nationalrätin Christ vorgeschlagen hat. Sie möchte, dass die digitale Transformation verstärkt wird, dass die indirekte Presseförderung abgebaut wird und dass umgekehrt aber den Online-Medien dieses Geld zur Verfügung gestellt wird.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese digitale Transformation stattfindet. Die müssen wir auch nicht aufhalten. Es gibt immer mehr Menschen, vor allem auch junge Leute, die sich vor allem über die Online-Medien informieren. Das ist auch richtig so, das ist kein Problem; deshalb haben wir ja das dritte Standbein dieser Vorlage, mit dem wir auch hier eine Unterstützung anbieten.
Wenn wir die digitale Transformation jetzt aber auf diese Art und Weise umkrempeln und vorwärtstreiben, verlassen wir eigentlich das Grundprinzip, dass der Staat die Rahmenbedingungen festlegt, aber den Verlagshäusern nicht sagt, was sie zu tun haben. Wir sind der Meinung, dass auch die gedruckte Presse weiterhin für die Meinungsbildung wichtig sein wird. Das wissen wir auch aus Umfragen. Deshalb ist diese forcierte Transformation aus unserer Sicht abzulehnen. Wir gehen davon aus, dass die Zeitungen auch in fünf Jahren noch eine bedeutende Rolle bei der Meinungsbildung spielen werden. Deswegen sind wir der Meinung, dass wir die Transformation jetzt nicht auf diese forsche Art angehen können. Ich bitte Sie, auch hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Bei Artikel 16 Absatz 7 Buchstabe b geht es um die Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse. Der Ständerat hat hier um 10 Millionen auf 30 Millionen Franken aufgestockt. Ihre Kommissionsmehrheit ist der Meinung, man solle bei 20 Millionen bleiben. Das ist auch die Meinung des Bundesrates.
Ich komme zum Minderheitsantrag Christ zu den Artikeln 2 Buchstabe abis, 19a, 19b, 19c und Ziffer III Absatz 2bis. Hier geht es um die Sonntags- und Frühzustellung. Der Ständerat hat entschieden, dass er die Sonntags- und Frühzustellung zusätzlich unterstützen möchte. Im Unterschied zu dem, was Herr Nationalrat Wasserfallen gesagt hat, betrifft die Unterstützung auch private Zustellungsorganisationen. Die Frühzustellung ist nicht Bestandteil der Grundversorgung durch die Post. Sie haben aber auch hier entsprechende Regeln festgelegt.
Der Bundesrat hat die Frage einer zusätzlichen Unterstützung der Frühzustellung nicht aufgenommen. Er ist der Meinung, dass wir ein ausgewogenes Paket brauchen, mit dem wir die Presse - also das Papier -, aber auch den Online-Bereich unterstützen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Gleichgewicht unter Umständen verloren geht, wenn Sie zusätzliche 40 Millionen für die Presse sprechen. Es ist eine Frage der Einschätzung. Der Bundesrat wollte diese Ausgewogenheit beibehalten. Die Unterstützung der Früh- und Sonntagszustellung ist in erster Linie eine Unterstützung für die grossen Verlagshäuser. Das können sich die kleinen Verlagshäuser gar nicht leisten.
Wenn Sie gemäss Ihrer Kommissionsmehrheit die Frühzustellung unterstützen, bitte ich Sie, dann beim Online-Bereich auch wieder etwas für die kleineren und mittleren Verlagshäuser anzubieten, weil das Massnahmenpaket sonst nicht mehr ausgewogen ist. Wenn Sie hier also die grossen Verlagshäuser zusätzlich mit 40 Millionen Franken unterstützen, bitte ich Sie, beim dritten Block daran zu denken, dass Sie das Gleichgewicht wieder etwas herstellen, indem Sie dafür sorgen, dass kleine und mittlere Angebote auch wieder auf die Rechnung kommen.
Zum Minderheitsantrag Pult bei Artikel 19b Absatz 2 Buchstabe d: Es geht hier um die Arbeitsbedingungen derjenigen, die eben diese Früh- und Sonntagszustellung übernehmen. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass alle Frühzustellungsorganisationen, die eine förderberechtigte Zeitung zustellen wollen, sich schon heute bei der Postcom registrieren lassen müssen. Für die Registrierung müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, also zum Beispiel die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Der Ständerat hat das so ins Gesetz geschrieben. Die Minderheit Pult möchte nun, dass diese Arbeitsbedingungen die gleichen sind wie jene der Postzustellung, das heisst, es müssen die gleichen Bedingungen sein wie jene einer Postbotin oder eines Postboten bei der schweizerischen Post.
Wir sind der Meinung, dass es wichtig ist, die Arbeitsbedingungen zu regeln. Der Ständerat hat das im Gesetz so festgeschrieben, der Bundesrat unterstützt diese Formulierung. Wenn Sie weiter gehen möchten, dann unterstützen Sie die Minderheit Pult.
Ich fasse zu diesem ersten Block zusammen: Ich bitte Sie, in diesem ersten Block im Bereich des Postgesetzes überall Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen. Nur bei der Minderheit Christ bei den Artikeln 19a bis 19c, wo es um die Früh- und Sonntagszustellung geht, hat der Bundesrat diese zusätzlichen 40 Millionen Franken nicht aufgenommen. Falls Sie das aber tun - und dies kommt dann vor allem dem Print[NB]zugute und, ich habe es gesagt, den grossen Verlagshäusern -, dann bitte ich Sie, sich bei Block 3 daran zu erinnern, dass Sie dann dort vor allem auch dafür sorgen, dass die kleinen, die regionalen und die lokalen Angebote auch entsprechend unterstützt werden, sonst ist das Gleichgewicht in dieser Gesamtvorlage nicht mehr gegeben.
Ich habe noch eine Information zu Artikel 16 Absatz 5bis. Ihre Kommission hat hier die Streichung von Artikel 16 Absatz 5bis vorgeschlagen; der Ständerat hat auf Gesetzesstufe verankert, dass demokratierelevante Inhalte gefördert werden und keine Fach- und Spezialpresse. Das ist bereits heute gängige Praxis und in der Postverordnung geregelt. Der Ständerat wollte dies ins Gesetz aufnehmen. Ihre Kommission möchte das wieder streichen. Mir ist es wichtig, es auch zuhanden der Materialien festzuhalten, und dies war auch die Meinung des Ständerates: Wir ändern hier nichts an der heutigen Praxis, und ich habe auch von Ihrer Kommission keine andere Information diesbezüglich erhalten.