Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2021-03-02

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-02

Wortprotokoll

Die WAK-S hat die "99-Prozent-Initiative", die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern", am 21. Januar 2021 beraten. Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat.

Unsere Schwesterkommission, die WAK-N, hat am 11. Mai des letzten Jahres das Initiativkomitee und weitere interessierte Kreise angehört, darunter namentlich auch die Kantone. Der Nationalrat ist am 24. September 2020 den Empfehlungen seiner WAK gefolgt und hat die Initiative mit 123 zu 62 Stimmen abgelehnt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 8 zu 4 Stimmen analog zum Bundesrat und zum Nationalrat, die Initiative abzulehnen. Eine Minderheit beantragt deren Annahme. Der Sprecher der Minderheit wird den Antrag nachher entsprechend begründen. Vorweg weise ich darauf hin, dass Eintreten obligatorisch ist und die Gesamtabstimmung entfällt. Die entscheidende Abstimmung findet im Rahmen der Detailberatung statt.

Was will die "99-Prozent-Initiative" der Juso genau? Die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" hat folgenden offiziellen Wortlaut: "Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 127a, 'Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen'. Absatz 1: Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar. Absatz 2: Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen. Absatz 3: Das Gesetz regelt die Einzelheiten."

Die Initiantinnen und Initianten fordern also, dass Kapitaleinkommen über einem vom Gesetzgeber festzulegenden Betrag, wo immer dieser auch liegen mag, im Umfang von 150 Prozent besteuert werden, also anderthalbmal so hoch wie andere Einkommensarten. Der sich daraus ergebende Mehrertrag soll für die ermässigte Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden. Auch hier soll der Gesetzgeber die Einzelheiten regeln.

Der Initiativtext lässt somit in Bezug auf eine allfällige Ausführungsgesetzgebung einen erheblichen Interpretationsspielraum offen. Dies betrifft insbesondere den Begriff des Kapitaleinkommens, die Höhe des zu bestimmenden Betrags, ab dem die höhere Besteuerung zum Tragen kommt, und die Ausgestaltung der Rückverteilung der resultierenden Mehrerträge. Immerhin spricht die Kommission in ihren eigenen Unterlagen von 5 bis 10 Milliarden Franken Mehrerträgen, die es dann über verschiedene Kanäle rückzuverteilen gälte.

Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht keinen Handlungsbedarf. Die Besteuerung ist in der Schweiz heute schon relativ hoch. Es gibt auch bereits jetzt eine eigentliche Umverteilung. Würden nun die Steuern noch weiter erhöht, litte darunter die Standortattraktivität der Schweiz. Ausserdem setzt die Volksinitiative andere Massstäbe als die Bundesverfassung, die insbesondere festhält, dass die Besteuerung allgemein, gleichmässig und nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolgen soll.

Die Minderheit hingegen ist der Meinung, die Vermögensverteilung sei derart ungleich, dass eine Anpassung der Besteuerung notwendig sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass Kapitaleinkommen tiefer besteuert würden als Arbeitseinkommen und Renten der ersten und zweiten Säule.

Ich habe bereits einleitend darauf hingewiesen: Die Initiative lässt sehr viel Interpretationsspielraum offen. Es wird nicht definiert, welche Kapitaleinkommen wirklich betroffen sind. Der Initiativtext legt nicht exakt fest, welche Einkommen zu den Kapitaleinkommen zu zählen sind. Es können somit Kapitalgewinne und Erträge auf beweglichem sowie auf unbeweglichem Vermögen gemeint sein. Wie wir wissen, werden Kapitalerträge auf beweglichem Vermögen ja schon heute regulär besteuert.

Dann stellt sich aber auch die Frage der Eigenmietwerte, der Grundstückgewinnsteuer, der Dividenden sowieso, welche heute bereits besteuert werden - es gibt ja die Sicherungssteuer, die abgezogen wird. Schliesslich könnten auch Renten aus der Vorsorge gemeint sein. Die Initianten haben sich zwar dahingehend geäussert, dass sie den Begriff enger fassen und Eigenmietwerte und Rentenbezüge ausklammern wollen. Im Falle einer Annahme der Initiative werden das jedoch nicht mehr die Initianten zu bestimmen haben, sondern das Parlament. Diese Absichtserklärungen der Initianten kommen im Initiativtext aber freilich nicht zum Ausdruck.

Die Initiative beabsichtigt ausserdem eine Umverteilung zugunsten tiefer Einkommen. Es gibt jedoch keine Definition, welche Transferleistungen im Sozialbereich anzustreben sind. Transferzahlungen im Sozialbereich gibt es heute wahrlich schon reichlich.

Viele Ungewissheiten machen es auch für die Kommission schwierig, die Initiative zu präzisieren. Die "99-Prozent-Initiative" berücksichtigt die Entwicklung des Steuersystems in den letzten Jahren in keiner Art und Weise. Es ist eine immer grössere Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen zulasten der höheren Einkommen erfolgt. Die Initiative würde diesen Trend fortsetzen. Hier besteht jedoch aus Sicht der Mehrheit der Kommission kein Handlungsbedarf. Was die Initiative fordert, das hat in den letzten Jahren über Austarierungen im Steuersystem, aber auch in den Transfersystemen bereits stattgefunden. Das ist ein laufender Prozess.

Dazu kommt, dass sich die Initiative negativ auf die Standortattraktivität auswirken würde. Die Schweiz gehört nämlich zu den wenigen OECD-Ländern, die eine Vermögenssteuer erheben. Das ist quasi das Pendant zur Besteuerung des Kapitalgewinns.

Übrigens lehnt auch die Finanzdirektorenkonferenz die Initiative ab, denn sie betrifft die Kantone auf drei verschiedene Weisen: Sie verringert die Attraktivität des Steuersystems und wird zu Anpassungsreaktionen führen. Dann schränkt sie den Handlungsspielraum der Kantone bei der Festlegung ihrer Steuerpolitik massiv ein. Schliesslich ist die Frage eines Mehrertrags womöglich von den Einschränkungen der kantonalen Finanzpolitik abhängig.

Mit der Initiative wäre ausserdem mit massiven zusätzlichen Steuerbelastungen zu rechnen, von denen vor allem die mittelständischen Firmen in der Schweiz betroffen wären. Diese sind, wie wir wissen, wichtige Arbeitgeber, aber auch als Steuerzahler haben sie eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Diese finanzielle Belastung oder, besser gesagt, Mehrbelastung der Unternehmen würde auch Unternehmensnachfolgen oder Start-ups gefährden, wenn nicht sogar verunmöglichen.

Damit sei noch einmal kurz auf die Schwachpunkte der Initiative verwiesen und auf die offenen Fragen, die sich stellen: Was ist überhaupt ein Kapitaleinkommen? Das sagt der Initiativtext nicht exakt; es wären natürlich Zinserträge, aber auch Mietzinse, Dividenden und Kapitalgewinne. Dies bedeutete ganz konkret eigentlich das Ende der Dividendenbesteuerung und eine Besteuerung des bis anhin steuerfreien privaten Kapitalgewinns, der ja existiert, weil wir eben die [PAGE 26] Vermögenssteuer haben, und die ist in verschiedenen Kantonen sehr, sehr hoch, im internationalen Vergleich sowieso, weil es sie in den meisten Ländern gar nicht gibt.

Die zweite Frage, die sich stellt, ist die des Schwellenwerts, also ab wann sogenannte Kapitaleinkommen zu einem höheren Satz besteuert würden. Auch dazu gibt es im Initiativtext keine Angaben, aber in den Erläuterungen der Initianten ist die Rede von 100[NB]000 Franken. Tatsächlich würde aber erst der Gesetzgeber, das Bundesparlament, über die Höhe entscheiden. Es besteht also auch hier eine grosse Ungewissheit.

Schliesslich stellt sich auch noch die Frage, was mit dem Geld geschehen und wie die Umverteilung aussehen soll. Gemäss den Unterlagen der Juso soll das Geld für Steuerermässigungen für tiefe und mittlere Einkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt verwendet werden. Aber, wie gesagt, es sind unbestimmte Einnahmen für unbestimmte Ausgaben. Sie reichen von der Altersversicherung über die Migration bis zur Wohnbauförderung.

Ich kann bei den Fragen der Rückverteilung, die wir auch in der Kommission erörtert haben, einfach auf die Ausführungen in der Botschaft des Bundesrates verweisen. Dort heisst es: "Für die Verwendung der aus der höheren Besteuerung erzielten Mittel auf kantonaler Ebene kann der Bund in der geltenden Kompetenzordnung den Kantonen ausschliesslich formelle, nicht aber materielle Vorgaben zur Erhebung der direkten Steuern machen [...]." So ist es in Artikel 29 Absatz 2 der Bundesverfassung festgelegt. Solche Dinge werden über das Steuerharmonisierungsgesetz geregelt.

Dann stellte sich bei einer Rückumverteilung auch die Frage, wie mit der allfälligen Teilbesteuerung der Dividenden umzugehen wäre und wie zwischen den tieferen und den höheren Einkommen, also jenen über dem Schwellenwert, unterschieden werden soll.

Noch einmal, damit es klar ist: Insbesondere zu Steuertarifen, Steuersätzen und Steuerfreibeträgen darf der Bund den Kantonen keine Vorgaben machen. Das war in der ständerätlichen Kommission, in welcher wir ja unsere Kantone vertreten, ebenfalls ein wichtiges Argument.

Weil die Initiative so viele offensichtliche Konstruktionsfehler hat, empfiehlt sie auch der Bundesrat zur Ablehnung. Er sieht nach eigenen Angaben keinen Handlungsbedarf, da bereits eine spürbare Umverteilung stattfindet. Dann macht er ebenfalls das Argument der Standortattraktivität der Schweiz für kapitalstarke Personen geltend; sie könnte sich verschlechtern. Der Bundesrat ist auch der Überzeugung, dass KMU und Familienbetriebe in ganz erheblichem Masse tangiert würden. Und zu guter Letzt verweist der Bundesrat darauf, dass die Besteuerung von Vermögen in der Schweiz im OECD-Vergleich überdurchschnittlich hoch ist; auch hier würde die Initiative zu einer Verschlechterung führen.

All diese Überlegungen und Erwägungen haben die Kommission dazu gebracht, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie es auch der Bundesrat und der Nationalrat tun.