Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-02
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat den gesetzlichen Auftrag, die Aufgaben des Bundes, deren Erfüllung und die Organisation der Bundesverwaltung regelmässig zu überprüfen. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat er im März 2017 mehrere Stossrichtungen für strukturelle Reformen definiert. Eine Stossrichtung zielt auf Effizienzsteigerungen sowie auf die Optimierung von Strukturen in der Bundesverwaltung, eine weitere auf die Lockerung von Ausgabenbindungen. Ziel war nicht eine kurzfristige Entlastung des Bundeshaushalts, sondern vielmehr, durch eine optimierte Aufgabenerfüllung mittel- und längerfristig Spielraum für neue Aufgaben und eine Begrenzung der Steuerlast zu schaffen.
Neben Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Hoch- und Tiefbau, in der Informatik und bei den Publikationen, mit denen Einsparungen von rund 50 Millionen Franken pro Jahr erzielt wurden, verabschiedete der Bundesrat im August 2018 ein Paket von 36 konkreten Vorhaben oder Prüfaufträgen. Für die grosse Mehrzahl dieser Massnahmen besteht kein Gesetzgebungsbedarf. Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat sechs Massnahmen, die gesetzliche Anpassungen in zehn Bundesgesetzen betreffen.
Der Nationalrat hat die Vorlage in der vergangenen Wintersession als Erstrat behandelt. Er ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Dabei hat er zwei Artikel des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs oppositionslos in eine Vorlage 2 ausgegliedert und diese zur vertieften Prüfung an die zuständige Kommission zurückgewiesen; ansonsten ist er dem Bundesrat gefolgt.
Ihre Finanzkommission hat die Vorlage am 21. Januar unter Anwesenheit von Herrn Bundesrat Ueli Maurer und den Direktorinnen und Direktoren der betroffenen Bundesämter beraten. Die Finanzkommission nutzte die Gelegenheit, sich über den Stand der Umsetzung der angenommenen Motion 17.3259, "Gebundene Ausgaben reduzieren", zu informieren. Die Verwaltung erstellte dazu eine Übersicht. Aus dieser ist ersichtlich, dass das Ziel der Motion, die gebundenen Ausgaben um 5 bis 10 Prozent zu senken, nicht erreicht ist und auch kurzfristig nicht erreichbar sein dürfte. Dazu müssten die gebundenen Ausgaben um bis zu 5 Milliarden Franken gekürzt oder Ausgabenbindungen in diesem Umfang gelockert werden. Es ist im Gegenteil eher davon auszugehen, dass der Anteil der gebundenen Ausgaben weiter steigt, weil Ausgaben schneller steigen als Einnahmen oder weil das Parlament immer wieder neue Zweckbindungen von Einnahmen beschliesst.
Der Anteil der gebundenen Ausgaben ist von 50 Prozent im Jahr 2015 auf aktuell 60 Prozent gestiegen und dürfte in absehbarer Zeit auf 65 Prozent steigen. Die bedeutendste Ausgabenbindung des Bundes betrifft mit 12 Prozent der Gesamtausgaben die AHV. Im Gesetz ist der Bundesanteil mit 20,2 Prozent der Ausgaben der AHV festgelegt. Er dürfte im kommenden Jahrzehnt um rund 4 Prozent pro Jahr wachsen, also deutlich schneller als die Einnahmen. Wir sind also weiter gefordert, mit den Mitteln des Bundes sparsam umzugehen, und der Bundesrat ist aufgefordert, an der Erfüllung der Motion zu arbeiten.
Damit komme ich auf die Vorlage zurück und empfehle Ihnen im Sinne der einstimmigen Kommission, auf das Geschäft einzutreten, keine Änderungen an den Beschlüssen des Nationalrates vorzunehmen und den Gesetzesänderungen zuzustimmen.