Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-03-02
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02
Wortprotokoll
Ich nehme an, dass ich in dieser Debatte nun den Minderheitsantrag begründe, weil das auch das einzige Diskussionsthema ist, das in dieser Debatte relevant ist.
Die Steuergerechtigkeit und die Bekämpfung der Ungleichheit gehören - zusammen mit dem Kampf gegen die drohende Klimakatastrophe - zu den grossen politischen Fragen des 21. Jahrhunderts. Jede steuerpolitische Vorlage muss sich daran messen lassen, ob sie die Steuergerechtigkeit verbessert oder die Steuerungerechtigkeit erhöht. Gemessen daran, schneidet die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern", die wir heute behandeln, sehr gut ab. Niemand kann bestreiten, dass diese Initiative die Steuergerechtigkeit verbessern würde. Ausserdem würde sie die Ungleichheit bekämpfen, müssten doch die zusätzlichen Einnahmen aus der Besteuerung der Kapitaleinkünfte den Leuten mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder dem Sozialstaat zugutekommen.
Wenn Kapitaleinkünfte ab einer gewissen Höhe als Arbeitseinkommen besteuert würden, dann gäbe es dafür gute Gründe. Bei den Arbeitseinkommen muss nämlich auch immer berücksichtigt werden, dass sie sozialversicherungspflichtig sind. Das fehlt bei den Kapitaleinkünften. Solange es hier keinen Ausgleich gibt, drängt sich ein höherer Steuersatz auf.
Die heutige Realität ist allerdings so, dass bei der Besteuerung des Kapitals zahlreiche Privilegien bestehen, die gerade im Vergleich zu den Arbeitseinkommen nicht zu rechtfertigen sind. Das beginnt bei der Teilbesteuerung der Dividenden. Nach wie vor sind auch private Kapitalgewinne steuerfrei, wenn wir von den Grundstückgewinnsteuern absehen - ein Zustand, der nach der Logik der Besteuerung aller relevanten Einkommen, unabhängig von der Quelle, unhaltbar ist.
Dazu kommt, dass die Steuerungerechtigkeit bei der Besteuerung des Kapitals in den letzten Jahren noch grösser geworden ist, beispielsweise durch die Unternehmenssteuerreform II und das sogenannte Kapitaleinlageprinzip mit der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven in Milliardenhöhe. Mit dieser Vorlage hatte der seinerzeitige Bundesrat Merz das Stimmvolk irregeführt, so lautete das unmissverständliche Verdikt des Bundesgerichtes.
Sicher kennt das Schweizer Steuersystem auch Elemente, die heute unter dem Titel "Steuergerechtigkeit und Bekämpfung der Ungleichheit" sehr gut abschneiden; allen voran gilt das für die direkte Bundessteuer, aber auch für die Vermögenssteuer, selbst wenn diese als Folge von Steuersenkungen in einigen Kantonen inzwischen bedenklich tief geworden ist. Insgesamt spielt sie aber auf der Ebene der Kantone nach wie vor beträchtliche Beträge ein. Zuletzt waren es rund 7,3 Milliarden Franken. Neben diesen Steuern, die progressiv sind, gibt es aber auch jene, die degressiv wirken, also die tiefen und mittleren Einkommen ungerechterweise mehr belasten. Dies ist, trotz des Sondersatzes für den Grundbedarf, bei der Mehrwertsteuer der Fall. Für die grosse Mehrheit der tieferen und mittleren Einkommen ist die Wirkung der Mehrwertsteuer verteilungspolitisch nur dann positiv, wenn sie für die Sozialversicherungen, vor allem für die AHV, eingesetzt wird.
Krass degressiv, sprich ungerecht, wirken die Krankenkassenprämien. Allen Korrektiven zum Trotz: Krankenkassenprämien sind Kopfsteuern, die für Reichere und Ärmere gleich hoch sind und damit die tieferen und mittleren Einkommen viel mehr treffen. Kopfsteuern sind nicht nur ungerecht, sie sind auch anachronistisch. Die Abschaffung der Kopfprämien zugunsten einer gerechteren Finanzierung hätte bei den Korrekturen im Abgabesystem die mit Abstand beste Wirkung.
Kommen wir auf die "99-Prozent-Initiative" der Juso zurück. Diese stellt mit einem höheren Steuersatz für Kapitaleinkünfte Grundsatzfragen in der Logik der Steuergerechtigkeit. Damit verdient sie Unterstützung. Wie wollen Sie erklären, dass jeder Lohnfranken voll versteuert werden muss, zuzüglich Sozialversicherungen, die Kapitaleinkünfte aber steuerlich privilegiert sind? Das geht nicht auf! Wir stehen somit wieder einmal an einem Punkt, an dem sich entscheidet, wie es steuerpolitisch weitergehen soll. Es stehen hier im Parlament politische Begehren im Raum, die Hauseigentümer oder den Finanzplatz mit neuen Privilegien zu beglücken - Stichworte: Abschaffung des Eigenmietwerts, Abschaffung der Stempelsteuer. All diese Wünsche würden die Steuerungerechtigkeit noch erhöhen.
Wir können uns aber auch entscheiden, endlich wieder in die Gegenrichtung zu gehen, in Richtung mehr Gerechtigkeit, auch bei den Steuern. Das ist die akute Frage, die sich heute stellt, gerade in Zeiten von Corona, in denen der Staat Summen wie noch nie stemmen muss. Die hohen Einkommen und die Reichen, die in den letzten zwanzig, dreissig Jahren bei den Einkommen, bei den Vermögenszuwächsen und bei den Steuern nur profitiert haben, sie müssen endlich wieder einen grösseren Beitrag zu den allgemeinen Lasten leisten. Damit vertragen sich die heutigen Privilegien bei der Besteuerung des Kapitals definitiv nicht mehr.
Noch ist die Corona-Krise nicht bewältigt. Verteilungspolitisch sehen wir aber schon heute, wie stark diese Krise die Ungleichheit verschärft. Menschen mit tieferen Einkommen sind nach einer Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH, die letzte Woche publiziert wurde, mit Einbussen von [PAGE 27] im Schnitt rund 20 Prozent konfrontiert. Dabei ist es bei vielen von ihnen heute schon finanziell eng. Leute mit hohen Einkommen haben dagegen unter dem Strich mehr zur Verfügung als vorher - und die Börsen boomen. Umso berechtigter ist die Forderung der Initiative, gerade zum heutigen Zeitpunkt.
Werfen wir noch einen Blick auf die Weltebene. Emmanuel Saez und Gabriel Zucman haben in ihrem brillanten Buch über Steuern und Ungleichheit im 21. Jahrhundert mit dem Titel "Triumph der Ungerechtigkeit" herausgearbeitet, wie stark sich die Steuerpolitik der letzten dreissig, vierzig Jahre an den Reichen der Welt und ihren Interessen orientierte. Das Mittel war der Steuerwettbewerb mit dem Ziel der Steuersenkungen, insbesondere für die Eigentümer grosser Kapitalien. Umso überfälliger ist eine steuerpolitische Wende zu mehr Steuergerechtigkeit geworden.
Symbolische Speerspitze dieser steuerpolitischen Fehlentwicklung der letzten Jahrzehnte war Präsident Trump in den USA. Trump brüstete sich bekanntlich damit, als Milliardär keine Bundessteuer bezahlt zu haben, was doch nur zeige, wie smart er sei - getreu nach dem Motto, dass es Leute gibt, die so reich sind, dass sie keine Steuern mehr bezahlen. Aber Trump ist nun Geschichte; auch der Sturm auf das Capitol hat ihm nicht geholfen. Geschichte werden sollten auch die steuerpolitischen Fehlentwicklungen, für die er steht - in den USA, weltweit und auch in der Schweiz.
Zum Schluss: Erinnern wir uns an Bundesrat und Finanzminister Otto Stich, den langjährigen Wächter unserer Bundeskasse. Otto Stich war in den Siebzigerjahren, ein paar Jahre vor seiner Wahl in den Bundesrat, Vater der Initiative für eine Reichtumssteuer. Formell hiess die Reichtumssteuer-Initiative "Initiative zur stärkeren Besteuerung des Reichtums und zur Entlastung der unteren Einkommen". Das müsste Ihnen gerade im Zusammenhang mit der "99-Prozent-Initiative" der Juso bekannt vorkommen. Die Reichtumssteuer-Initiative erreichte an der Urne fast 45 Prozent Ja-Stimmen. Auch wenn sie nicht durchkam, prägte sie damals den politischen Diskurs in eine steuerpolitisch positive Richtung. Lassen Sie uns mit der Initiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" wieder beim bewährten Otto Stich anknüpfen.