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Pult Jon · Nationalrat · 2021-03-02

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Mit Artikel 26a will eine knappe Kommissionsmehrheit neue Einschränkungen für die Online-Aktivitäten der SRG im Gesetz aufnehmen. Dieses Ansinnen ist sachfremd, denn die SRG war bewusst nie Teil dieses Massnahmenpakets zugunsten der Medien. Hier geht es eben um die anderen Medien, um die privaten Medien.

Heute sind die Online-Aktivitäten der SRG in der Konzession klar geregelt und auch klar beschränkt. Jetzt ohne vertiefte Diskussion über das Medienpaket weitere und weitergehende Beschränkungen ins Gesetz zu schreiben, statt dies wie bisher über die Konzession zu regeln, wäre definitiv keine gute Gesetzgebung, sondern ein nicht stufengerechter Schuss aus der Hüfte. Zudem ist auch die Grundlogik, die hinter Artikel 26a und hinter diesem Ansinnen steht, falsch. Die SRG und den medialen Service public zu schwächen, löst eben nicht die Herausforderungen der privaten Medienhäuser. Es schadet letztlich nur der schweizerischen Medienlandschaft als Ganzes; dies vielleicht auch als Replik auf die Voten von Herrn Rutz und auf einen Teil des Votums von Herrn Wasserfallen.

Ich glaube, die grösste medienpolitische Errungenschaft der letzten paar Jahre war es, dass, bei der SRG einerseits und bei den privaten Verlegern andererseits, die gemeinsame Einsicht gewachsen ist, dass ein innerschweizerischer Kampf um den schrumpfenden Werbekuchen ein "Lose-lose-Spiel" mit einer grossen Loserin ist, nämlich der Schweiz und ihrer Medienlandschaft. Denn die Gelder fliessen nicht von Leutschenbach zur TX Group, zu CH Media, Ringier oder sonst wohin in der Schweiz - und schon gar nicht umgekehrt -, die Gelder fliessen vielmehr nach Kalifornien zu Google und Facebook. Das ist einfach eine Tatsache. Das ist übrigens auch der tiefere Grund, warum wir heute dieses Medienpaket behandeln: Dieser Strukturwandel, dieses Abfliessen der Werbegelder nach Übersee ist letztlich der zentrale Treiber für die Strukturkrise unserer Medien.

Die heute geltenden Beschränkungen der SRG im Internet sind das Resultat einer langjährigen Verhandlung zwischen den privaten Verlegern und der SRG. Dieser Konsens ist stufengerecht und in der Konzession geregelt. Es gelten für die SRG heute Zeichenbeschränkungen für bestimmte Bereiche und ein striktes Verbot von Online-Werbung.

Mehr Beschränkung als das, was schon gilt, was ausgehandelt wurde und heute eigentlich Konsens unter den Akteuren ist, mehr Beschränkung der SRG im Netz wäre definitiv unvernünftig und würde auch die Erfüllung des Leistungsauftrages der SRG erheblich beeinträchtigen. Dies entspräche auch nicht den heutigen Ansprüchen und Wünschen des Publikums. Für einen zeitgemässen Service public muss die SRG online präsent sein dürfen, alles andere wäre peinlich und ein Ärgernis für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler.

Das Publikum der SRG erwartet zu Recht ein Angebot, das seinen Nutzungsgewohnheiten entspricht. Die vorgeschlagene starre Regelung bezüglich Sendungsbezug - eine Sendung ist per definitionem klassisches linear ausgestrahltes Radio oder TV - oder weitergehende Längenbeschränkungen, wie dies der Antrag der Mehrheit vorsieht, würden das Angebot der SRG qualitativ und quantitativ markant einschränken. Sie würden eine Vielzahl von heutigen Angeboten verunmöglichen oder massiv erschweren, zum Beispiel auf diese Weise: Textbeiträge zu Web-only-Inhalten wären wegen des fehlenden Sendungsbezuges voraussichtlich nicht mehr möglich; dies beträfe Beschreibungen zu Online-Video- und -Audio-Inhalten wie Webserien, Podcasts, Filmen, Docs, zu Serien, die zuerst online, zum Beispiel auf der Streaming-Plattform "Play Suisse", angeboten werden. Aus Sicht des Publikums wäre dies nur absurd.

Aber auch Alarmierungen, zum Beispiel bei Unwettern oder Kindesentführungen, könnten wegen des fehlenden Sendungsbezuges ebenfalls nicht publiziert werden. Auch Breaking News, zum Beispiel bei Grossereignissen mit erheblicher Auswirkung, oder wichtige Servicemeldungen im Bereich Verkehr wären ebenfalls nicht mehr möglich. Ebenso nicht mehr möglich wären beispielsweise Live-Ticker zu aktuellen Ereignissen oder auch zum Sport, sofern nicht zeitgleich auch ein Livestream zu sehen wäre. Auch Kultur-Newsletter oder Bildungsangebote wie zum Beispiel "My School" von SRF, vielerorts übrigens während des Corona-Lockdowns beim Homeschooling sehr geschätzt, wären kaum mehr möglich. Weitere erhebliche Einschränkungen wegen der Längenbeschränkungen wären zum Beispiel die aktuelle Corona-Berichterstattung, Abstimmungsinformationen, Kulturbeiträge usw.

Kurzum: Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 26a ist sachfremd, nicht stufengerecht und führt medienpolitisch in die Sackgasse, weil er alte Gräben zwischen der SRG und den Verlegern aufreisst. Er schadet dem Publikum der SRG massiv und damit dem Service public.

Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit, diesen Schuss aus der Hüfte zu unterlassen und dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.