Dittli Josef · Ständerat · 2021-03-02
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-02
Wortprotokoll
Wir haben diese Motion unserer Kommission heute zum zweiten Mal in unserem Rat. Der Grund liegt darin, dass der Nationalrat sie abgeändert hat. Zur Erinnerung: Was soll mit dieser Motion erreicht werden? Der Bundesrat soll beauftragt werden, einen Erlassentwurf vorzulegen, welcher die gesetzlichen Grundlagen für die Besteuerung von elektronischen Zigaretten schafft. Einem geringeren Risikoprofil ist durch eine differenzierte Regelung Beachtung zu schenken, d. h. durch eine Besteuerung von elektronischen Zigaretten zu einem tieferen Satz als bei herkömmlichen Zigaretten.
Der Bundesrat hat in beiden Räten die Annahme der Motion empfohlen. Der Ständerat hat die Motion am 26. September 2019 ohne Gegenstimme angenommen. Auch der Nationalrat hat die Motion am 30. Oktober letzten Jahres mit 126 zu 42 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Auf Antrag seiner Kommission hat er aber die Motion etwas abgeändert und einen zusätzlichen Satz eingefügt. Dieser Satz lautet: "Der Bundesrat sieht vor, dass die Bestimmungen zur Besteuerung von elektronischen Zigaretten nicht in Kraft treten, bevor das Bundesgesetz über Tabakprodukte verabschiedet ist."
Mit der Textänderung will der Nationalrat vermeiden, dass die Besteuerung elektronischer Zigaretten getrennt vom Entwurf des Bundesgesetzes über Tabakprodukte behandelt wird, der sich derzeit in den beiden Räten in Beratung befindet. Wir sind dort in der Differenzbereinigung. In der Kommission [PAGE 34] haben wir den Entwurf schon fast durchberaten. Es ist vorgesehen, dass die Differenzbereinigung zum Tabakproduktegesetz hier im Rat spätestens in der Sommersession stattfindet.
Die Kommission hat die von der SGK-N beantragte und vom Nationalrat beschlossene Änderung geprüft und hält sie für sinnvoll. Die Bestimmungen des künftigen Bundesgesetzes über Tabakprodukte werden sich auf die Regulierung des Marktes für elektronische Zigaretten auswirken, weshalb diesen Bestimmungen bei der Erarbeitung eines Erlassentwurfes zur Besteuerung elektronischer Zigaretten Rechnung zu tragen ist.
Die Kommission hat natürlich auch noch die Meinung der Verwaltung abgehört. Diese teilt das Anliegen und sagt, aus ihrer Sicht sei das in Ordnung.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die abgeänderte Motion anzunehmen.