Schaffner Barbara · Nationalrat · 2021-03-02
Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-03-02
Wortprotokoll
Nach diesem Exkurs zum CO2-Gesetz komme ich zurück zum Medienpaket. Das Medienpaket beinhaltet ja bekanntlich drei Teile, wobei die grossen Verteilkämpfe im Postgesetz und im neuen Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien ausgefochten werden. In diesen beiden Gesetzen wird kräftig neues Geld für Vertriebskanäle von Informationen verteilt, aber nicht für die Qualität der Inhalte oder auch nur für eine inhaltsunabhängige Unterstützung des Journalismus.
Beim RTVG liegt die Sache etwas anders. Es regelt das klassische, gebührenfinanzierte Radio und Fernsehen und damit auch die Unterstützung von journalistischer Arbeit. Inzwischen sollte aber allen bewusst sein, dass es diese klassische Trennung zwischen Radio, Fernsehen und Printmedien nicht mehr gibt. Das Internet verwischt die Grenzen zunehmend - und Entsprechendes müsste bei der Gesetzgebung und bei der Medienförderung geschehen. Doch leider hinken wir dieser Entwicklung hinterher.
Der Bundesrat hat zwar eine zaghafte Anpassung eingeleitet und den Geltungsbereich des RTVG auf Fördermassnahmen zugunsten aller elektronischen Medien ausgeweitet. Zudem löst er sich etwas von der reinen Fixierung der Medienförderung auf Vertriebskanäle. Neu soll aus den Gebühren eine finanzielle Unterstützung für Organisationen der Selbstregulierung der Branche, für Agenturleistungen oder für digitale Infrastruktur möglich sein. Die grünliberale Fraktion begrüsst diese Schritte. Wir würden aber lieber viel grundsätzlicher über die Medienförderung insgesamt diskutieren. In diesem Sinne ist das Beste am gesamten Medienpaket seine zeitliche Begrenzung.
Wir sind aber nicht der Meinung, dass diese Zeit dazu verwendet werden soll, zu beobachten und zu analysieren, wie sich die neuen Fördertöpfe auswirken. Vielmehr setzen wir auf die parlamentarische Initiative Lombardi 18.473, der der Ständerat Folge gegeben hat. Sie verlangt eine Verfassungsänderung, die es erlauben würde, die Medien [PAGE 53] technologieneutral zu unterstützen, damit sie ihrer wichtigen Aufgabe als vierte Gewalt nachkommen können.
Nun zu einigen Anträgen im Detail, bei denen - das kann ich vorwegnehmen - die grünliberale Fraktion überall der Mehrheit folgen wird:
Wir unterstützen bei Artikel 76 eine breitere Auslegung der förderungsberechtigten Aus- und Weiterbildungsinstitutionen. Viel wichtiger als die Besitzverhältnisse dieser Institutionen sind uns die Qualität der Ausbildung und ein offener Zugang dazu.
Wir sind erfreut, dass mit der Bestimmung von Artikel 76cbis ein Anliegen von Kollegin Christ - wenn auch in etwas kleinerem Rahmen, als sie das in ihrer Motion forderte - in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat. Junge Erwachsene sollen gemäss Mehrheitsantrag in den Genuss von Mediengutscheinen kommen und damit im Jahr ihrer Volljährigkeit ein vergünstigtes Online-Zeitungsabo lösen können.
Ablehnen werden wir hingegen die Anträge der Minderheit Wasserfallen Christian, die spezifisch den Vertriebskanal Radio und dann auch noch konkret das UKW-Radio fördern wollen. Immerhin hat die Kommission ohne Minderheitsantrag eine Erhöhung des Gebührenanteils für konzessionierte private Radio- und TV-Anbieter gutgeheissen. Es steht also schon mehr Geld zur Verfügung.
Für die Anträge, die Anpassungen bei der Regulierung der Radio- und Fernsehwerbung wollen, haben wir gewisse Sympathien. Allerdings wurden sie so spät in die Kommissionsberatung eingebracht, dass eine vertiefte Diskussion nicht mehr möglich war. Zudem wollen wir das Medienpaket nicht weiter mit neuen Themen beladen und damit die Beschlussfassung verzögern. Vielmehr wollen wir den unbefriedigenden Prozess beenden, den Medien für die nächsten Jahre das Überleben sichern und uns dann möglichst rasch mit einem neuen Medienförderungskonzept befassen.
Zum Schluss noch eine Ergänzung zum neuen Artikel 26a bezüglich Einschränkungen der Textbeiträge der SRG: Eigentlich wollte ich nicht darauf eingehen, doch nun ist diese Bestimmung in vielen Voten ausführlich diskutiert worden. Die Grünliberalen unterstützen eine gewisse Einschränkung bei den Textbeiträgen der SRG, dies aus Gründen der Fairness gegenüber anderen textbasierten Medien, die nicht mit Geldern aus dem Gebührentopf finanziert werden. Uns hätte die aktuelle Regelung genügt, die heute in der Konzession der SRG steht. Leider war auch hierzu eine vertiefte Diskussion über diesen sehr spät eingereichten Antrag nicht möglich. Wir werden ihn aber trotzdem unterstützen, dies im Sinne einer Offenhaltung der Diskussion, womit wir eine Differenz zum Beschluss des Ständerates schaffen können.