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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-03-02

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Wir können uns in vielen Belangen den Vorrednern anschliessen. Auch uns geht es neben der Vielfalt der Titel um den Erhalt einer Eigentümervielfalt. Es geht auch uns um eine überproportionale Förderung der kleinen Verlage. Das ist aus unserer Sicht in Ordnung.

Was wir mit unserem Minderheitsantrag hingegen verhindern wollen, ist eine Kumulation der Auswirkungen der Degression gemäss Artikel 2 Absatz 3 und der Holdingklausel gemäss Artikel 3. Nach unserer Auffassung ist diese Holdingklausel zusammen mit der Degression nicht mehr richtig. Das Ziel dieses Gesetzes und des ganzen Massnahmenpakets zugunsten der Medien ist die Medienvielfalt, zu der auch die grösseren Medienunternehmen mit mehreren Regionalangeboten beitragen. Die zusätzliche Holdingklausel - zusätzlich zur Degression - ist nicht gerechtfertigt, weil die Zusammenfassung der Umsätze innerhalb der Sprachregionen das Bild verfälscht.

Ich selber wohne z. B. im Einzugsgebiet von CH Media, habe aber ausser als Leser keine diesbezügliche Interessenbindung. Dieser Verlag betreibt 19 Titel und somit auch 19 Lokal- und Regionalredaktionen, die entsprechende Kosten verursachen. Zählt man jetzt einfach die einzelnen Umsätze zusammen, vernachlässigt man die Tatsache, dass es hier nicht bloss um Kopfblätter geht, sondern um Mantelblätter. Diese produzieren zwar einen Mantelanteil gemeinsam, enthalten aber gleichzeitig einen zweiten Bund mit regionalen und lokalen Informationen, den sie journalistisch selber betreuen. Die Frau Bundesrätin hat den günstigen Mantelanteil in den Vordergrund gestellt, um diese Holdingklausel zu rechtfertigen. Wir stellen den eigenproduzierten Lokal- und Regionalteil in den Vordergrund, der diese Kumulation nicht mehr rechtfertigen lässt. Die Kosten der Lokal- und Regionalredaktionen dürfen eben nicht einfach zusammengezählt werden, weil man sonst riskiert, dass die lokale und regionale Berichterstattung aufgrund der hohen Kosten reduziert wird, was wir genau nicht wollen.

Nehmen wir den Antrag der Minderheit, dass der Anteil höchstens 80 Prozent des anrechenbaren Umsatzes betragen darf, und nehmen wir den Vorschlag der Verwaltung, dass der Minimalbeitrag 2,5 Prozent betragen soll, dann ist der Faktor[NB]32. Nehmen wir den Antrag der Mehrheit - maximal 60 Prozent -, dann ist der Faktor bei minimal 2,5 Prozent immer noch 24. Diese massive Verschiebung zugunsten der kleineren Verlage genügt unseres Erachtens.

Es gibt einen weiteren Aspekt: Durch diese Holdingklausel würde die Übernahme kleiner Verlage durch Medienhäuser gefährdet. Denn diese würden die kleineren Verlage in Kopfblätter integrieren. Mit dieser Holdingklausel würden aber solche Übernahmen gefährdet, weil sie dann am Schluss die degressive Wirkung verstärken würden.

Wir bitten Sie deshalb, nicht tel quel die Grossen gegen die Kleinen auszuspielen, sondern zu differenzieren. Die [PAGE 63] Degression in Artikel 2 Absatz 3 genügt zur Förderung der Kleinen. Dazu braucht es keine Holdingklausel, welche im Gegenteil bei den grossen Verlagen mit mehreren Regionalteilen den regionalen Journalismus gefährden würde.

Wir bitten Sie deshalb, sich bei Artikel 3 meiner Minderheit anzuschliessen.

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