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Rutz Gregor · Nationalrat · 2021-03-02

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-02

Wortprotokoll

Ich gebe meiner Erschütterung über diese Voten der Experten hier gerne noch einmal Ausdruck, genauso, Kollege Pult, wie ich es auch in der Kommission gemacht habe. Was mich besonders gestört hat - ich unterstreiche das noch einmal -, ist die Auffassung, dass Artikel 93 ein Auffangtatbestand sei. Ich sage es hier noch einmal: Unsere Bundesverfassung kennt keine Auffangtatbestände. Wir haben klar definierte Bundeskompetenzen. Wenn Sie diese Kompetenzen erweitern möchten, sei Ihnen das freigestellt. Dafür braucht es aber eine Abstimmung, in der die Änderung dann von Volk und Ständen auch befürwortet wird. Dann haben wir eine neue Bundeskompetenz.

Ich möchte nicht, dass wir hier durch die Hintertüre immer neue Kompetenzen einführen. Vor diesem Hintergrund war ich nach diesen Anhörungen, das sei hier noch einmal eingestanden, wirklich erschüttert.

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