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Christ Katja · Nationalrat · 2021-03-02

Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Den Online-Medien kommt eine zunehmende Bedeutung für die demokratische Meinungsbildung zu. Die durch die Konvergenz von Radio und Fernsehen und Online-Medien aufgelösten technischen Schranken, die Erweiterung der Angebots- und Anbieterstruktur sowie das veränderte Nutzerverhalten erfordern dringend einen neuen Regulierungsansatz, der Online-Medienangebote berücksichtigt.

Die Grünliberalen begrüssen daher, dass neben dem RTVG ein neues Gesetz geschaffen werden soll, das der Verlagerung des Nachrichtenkonsums hin zur Online-Nutzung Rechnung trägt. Wie das geschehen soll, war jedoch in den vergangenen Jahren sehr umstritten. Eine zeitgemässe Anpassung der entsprechenden Verfassungsnorm ist auch von den Grünliberalen angestossen worden, sie wurde jedoch leider noch immer nicht eingehend geprüft.

Angesichts der raschen und tiefgreifenden Umwälzungen im Medienbereich besteht nun Handlungsbedarf. Es ist aber schon jetzt absehbar, dass das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien als Übergangslösung neben den [PAGE 66] Fördermassnahmen im Postgesetz und im RTVG zwar unverzichtbar, aber mit seinem umstrittenen Ansatz, als Berechnungsgrundlage auf den Umsatz abzustellen, kaum ein Gesetz für die Ewigkeit sein wird. Wir sollten auf die journalistische Arbeit und ihre Inhalte abstützen, und der Leser sollte selbst mitentscheiden können, wohin seine Steuergelder wandern.

Nichtsdestotrotz: besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. In dem Sinne unterstützen wir das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien als zwingenden und nicht wegzudenkenden Teil dieser Gesamtvorlage, auch wenn das Ei des Kolumbus zuerst noch gefunden werden muss.

Bei der Detailausgestaltung fokussieren wir auf die Unterstützung insbesondere von kleineren und mittleren Verlagen in der Transformationsphase wie auch in der Entstehungsphase. Wir begrüssen deshalb, dass die Kommission diesem Anliegen mit zusätzlicher Verankerung der Start-up-Förderung nachgekommen ist. Wir begrüssen zudem das degressive Modell in Kombination mit der Holdingklausel, das verhindert, dass die grossen, umsatzstarken Verlagshäuser unverhältnismässig von den Unterstützungsmassnahmen profitieren und die Schere zu den kleineren dadurch noch weiter geöffnet wird.

Auch wenn von einer Obergrenze des Beitrags von 80 Prozent des Umsatzes vor allem die Kleinen profitieren würden, bevorzugen wir eine Herabsetzung dieser Obergrenze auf maximal 60 Prozent, um eine überproportionale Abhängigkeit von staatlichen Geldern zu vermeiden.

Wir unterstützen zudem die Minderheit Christ betreffend die Förderung von Gratismedien sowie die Minderheit II (Christ) betreffend die Finanzierung. Unsere Vorstellung einer zukunftsgerichteten Medienförderung erfolgt kanalunabhängig und auch unabhängig vom jeweiligen Geschäftsmodell. Die Unabhängigkeit der Medien soll gewahrt sein, und dies beinhaltet auch die Wahl des Kanals, des Geschäftsmodells und anderer Eckwerte. Wir grenzen so viel wie nötig und so wenig wie möglich ein, um Innovation nicht unnötig auszubremsen. Zudem unterstützen wir abermals die Idee einer dynamischen Finanzierung und sehen der Tatsache ins Auge, dass gerade in diesem Bereich des Medienförderpakets in den kommenden Jahren mehr Ressourcen benötigt werden, sollten wir unsere damit gesetzten Ziele auch tatsächlich erreichen.

Mehr neue Online-Medien und geglückte Transformationsbemühungen bestehender Medien führen zu mehr Anspruchsberechtigten. Um dies abzufedern, ist ein Aufbaupfad zur Finanzierung und damit zur Aufstockung der finanziellen Mittel zielführend. Wie jedoch bereits erwähnt, sehen wir die Medienförderung der Zukunft nicht in der vorliegenden Ausrichtung.

Das Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien ist als Ergänzung zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Wir wollen aber, dass aus der Raupe ein Schmetterling wird und nicht einfach eine schneller kriechende Raupe! Demnach ist eine Begrenzung der Geltungsdauer der gesamten Vorlage auf fünf Jahre richtig und wichtig.

Wir sollten am Tag eins nach Verabschiedung dieser Vorlage die Arbeit erneut an die Hand nehmen und die fünf Jahre dazu nutzen, die Medienförderung der Zukunft neu zu diskutieren und zukunftsgerichtet neu aufzugleisen.

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