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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2021-03-02

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-02

Wortprotokoll

Die Förderung von Online-Medien ist das Beef des Medienpakets. Ich hoffe, dass die grünliberalen Kolleginnen in unserer Kommission mir jetzt nicht den Hals umdrehen, doch die Förderung von Online-Medien ist nun einmal die Medienförderung der Zukunft. Das sagen auch wir, auch wenn wir ein anderes System vorgesehen haben.

Die SP hat viel Zeit investiert und mit verschiedensten Verlegern - von kleinen und grossen Verlagen - mögliche Fördermodelle besprochen. Es war ein zähes Ringen, es gab viele Diskussionen, doch wir sind überzeugt, dass wir am Ende der Debatte ein brauchbares Resultat auf dem Tisch haben.

Der SP-Fraktion sind bei der Online-Förderung zwei Punkte wichtig: Erstens sollen Online-Angebote von sprachlichen Minderheiten, sprich aus kleinen Einzugsgebieten, mehr Geld erhalten als Online-Angebote aus grossen Einzugsgebieten. Zweitens sollen kleine Online-Anbieter prozentual mehr Unterstützung erhalten als die ganz grossen Anbieter. Das sind unsere zwei wichtigsten Punkte.

Wir haben daher das vom Bundesrat vorgeschlagene degressive Modell immer begrüsst. Es entspricht einer Aufteilung von rund 50 zu 50 zugunsten der grossen und der kleinen Online-Anbieter. Das ist für uns vertretbar; damit können wir leben. In diesem Sinne lehnen wir bei Artikel 3 den Antrag der Minderheit Fluri ab. Sie will die Einschränkung für mehrere Angebote derselben Trägerschaft aufheben und so aus einem Grossen mehrere Kleine machen. Dies wiederum würde zulasten der wirklich Kleinen gehen.

Erwärmen liessen wir uns für die Start-up-Bestimmung von Artikel 1 Absatz 5. Auch diese ist primär für die wirklich Kleinen gedacht. Sie ermöglicht es Einsteigern, eine befristete Unterstützung zu erhalten, auch wenn sie in den ersten vier Jahren nur einen Teil des geforderten Mindestnettoumsatzes erzielen. Wir werden also hier dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Die Förderung von Gratismedien lehnen wir auch im Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien ab. Wir werden also bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a der Kommissionsmehrheit folgen. Eine Begründung dazu habe ich bereits im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Postgesetz abgegeben.

Über die Geltungsdauer habe ich mich heute ebenfalls schon geäussert. Die SP-Fraktion bevorzugt sicher einmal eine Variante, welche die indirekte Presseförderung im Postgesetz und die Förderung im Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien parallelschaltet, um nach einer gewissen Zeit eine Überprüfung vornehmen zu können.

Eine Beschränkung auf fünf Jahre scheint uns etwas gar knapp, so müssten bereits nach zwei, drei Jahren erste Schlüsse gezogen werden. Das notwendige Zahlenmaterial wird dann wohl erst bruchstückweise zur Verfügung stehen. Deshalb unterstützen wir die Variante von sieben Jahren.