Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-03
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-03
Wortprotokoll
Ständerat Philipp Müller hat am 2. März 2016 die parlamentarische Initiative 16.403, "Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene", eingereicht. Ziel dieser Initiative ist es, die Anwendung des Schutzbedürftigenstatus, des sogenannten Status S, zu erleichtern, indem die Familiennachzugsregelung für schutzbedürftige Personen an jene für vorläufig aufgenommene Personen angeglichen wird.
Der erarbeitete Umsetzungsentwurf des Ständerates sieht vor, dass der Familiennachzug für Schutzbedürftige neu nur dann möglich sein soll, wenn seit der Gewährung des vorübergehenden Schutzes mindestens drei Jahre vergangen sind. Zudem sollen die nachzuziehenden Ehegatten bzw. minderjährigen Kinder zusammen mit der sich in der Schweiz aufhaltenden Person in einer bedarfsgerechten Wohnung wohnen, und die Familie soll nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Schliesslich sollen sich die Gesuchstellenden in einer Landessprache verständigen oder ihre Bereitschaft zum Spracherwerb glaubhaft machen können.
Am 11. Juni 2020 hat der Ständerat die entsprechende Vorlage gutgeheissen. Der Nationalrat hat am 24. September 2020 beschlossen, auf diese nicht einzutreten. Im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens ging die Vorlage nochmals zur Beratung zurück an den Ständerat. Dieser hat - Sie haben es gehört - in der Wintersession, am 17. Dezember 2020, mit 30 zu 13 Stimmen beschlossen, weiterhin an der Vorlage festzuhalten.
Wie ich bereits in der letzten Herbstsession erläutert habe, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Gründe für die bislang ausbleibende Anwendung der Schutzbedürftigenregelung vielfältig sind. Es wird auch in Zukunft umfassend zu prüfen sein, ob diese Regelung in einer konkreten Krisensituation geeignet und notwendig ist. Dennoch erachtet es der Bundesrat als sinnvoll und überzeugend, die im Rahmen der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Änderungen in die Gesetzgebung aufzunehmen, damit die Kohärenz im Bereich des Familiennachzuges erhöht wird. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen einem möglichen Pull-Effekt in der Schweiz durch eine allfällige künftige Anwendung der Schutzbedürftigenregelung entgegenwirken können.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Entscheid des Ständerates zu folgen. [PAGE 80]