Studer Heiner · Nationalrat · 2002-11-25
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der Mehrheit unserer Fraktion, die aus den Vertretern der EVP besteht. Die vorherigen Voten zeigten es: Es kommt darauf an, wie weit man bei der Gleichstellung Behinderter gehen will. Wer nur die ersten praktikablen Schritte tun will, dem oder der genügt das Gesetz, wie es in der Differenzbereinigung mehr oder weniger steht. Wer aber der Meinung ist, dass im Gesetz tatsächlich wichtige Schritte gemacht wurden, die aber nicht genügen, muss die Initiative zwangsläufig zur Annahme empfehlen. Wir tun es nicht zwangsläufig, sondern weil wir finden, dass diese Initiative mit ihrer Formulierung eigentlich ein ganz klassischer Verfassungsartikel sei. Er gibt klar vor, worum es bei der Gleichstellung geht. Er ist auch nicht nur eine Kann-Bestimmung, der den Behörden Möglichkeiten gibt, sondern stellt Erwartungen an sie. Auch gibt er dem Gesetzgeber beim Vollzug bezüglich Zumutbarkeit dort, wo es nötig ist, noch politischen Spielraum.
So gesehen ist es schwer einzusehen, was an diesem Verfassungsartikel falsch oder ungenügend sein soll. Deshalb ist es natürlich klar: Wenn unser Rat ihn zur Annahme empfiehlt, was ich hoffe, kommt damit zum Ausdruck, dass dieser Verfassungsartikel nicht nur formuliert und genehmigt ist, sondern dass man dann als nächsten Schritt eine Nachbesserung des Gesetzes will, dessen Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Das ist die Ausgangslage. Von daher sind wir froh, wenn hier auch klare Entscheide getroffen werden.