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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2021-03-03

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-03

Wortprotokoll

Unsere Fraktion unterstützt die Minderheit Sauter aus folgenden Gründen:

Bei Artikel 21 Absatz 1 finden wir, dass eine jährliche Weitergabe der Daten ausreichend ist, damit das Bundesamt seine Aufgaben nach KVAG erfüllen kann. Eine regelmässigere Datenbeschaffung ist dafür nicht erforderlich und würde nur zu unnötigen administrativen Aufwendungen führen. Gerade für kleinere Krankenkassen ist dies nicht zumutbar. Aufgrund der Schutzwürdigkeit der Daten erscheint es angebracht, dass das Bundesamt unbedingt vorgängig bekannt zu geben hat, wozu die gelieferten Daten verwendet werden. Die Daten sollen nur geliefert werden müssen, wenn der Zweck hinreichend deklariert wird.

Bei Artikel 21 Absatz 2 sind wir der Meinung, dass das Bundesamt zuvor die bereits bestehenden Datenbestände einzufordern hat. Versicherer sollen nur dann zur Datenweitergabe verpflichtet werden, wenn bei Dritten keine entsprechenden Daten vorliegen. Individualdaten sind nicht zwingend erforderlich. Für die Beurteilung der Kostenentwicklung sind nicht die einzelnen Leistungserbringer relevant, sondern die Kategorien von Leistungserbringern, wie z. B. Ärzte, oder Laborkategorien.

Artikel 21 Absatz 2bis hält fest, unter welchen Voraussetzungen die Daten pro versicherte Person weitergegeben werden dürfen. Die Weitergabe von Individualdaten ist eine sensible Angelegenheit. Die Datenweitergabe hat darum unter präzis definierten Bedingungen zu erfolgen. Mit den genannten Bedingungen wird sichergestellt, dass nicht unnötig in die informationelle Selbstbestimmung der versicherten Personen eingegriffen wird und den Versicherern kein unverhältnismässiger Datenaufwand erwächst.

Deshalb unterstützt unsere Fraktion die Minderheit Sauter.