Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-04
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04
Wortprotokoll
Seit letztem Frühling beraten wir in jeder Session Gesetzesvorlagen zur Abfederung der Corona-Auswirkungen, und jedes Mal beschliessen wir Nachträge zum Budget. In der Wintersession erhöhten wir die Ausgaben während der Session substanziell. Im Voranschlag 2021 sind aktuell 6,6 Milliarden Franken zur Abfederung der Corona-Auswirkungen eingestellt. Mit dem Covid-19-Gesetz, das wir jetzt beraten, und dem anschliessend noch zu behandelnden Nachtrag Ia erhöhen wir die Ausgaben um 14,3 Milliarden auf 20,9 Milliarden Franken.
Wenn wir diesem Nachtrag zustimmen, haben wir unter den verschiedenen Titeln "Solidarbürgschaften", "Kredite", "Nothilfe" und "Beschaffung von Sanitätsmaterial" Ausgaben von 95 Milliarden Franken oder 95[NB]000 Millionen Franken beschlossen, und das alles vor allem zur Schadenminderung der Corona-Auswirkungen. Nur ein kleiner Teil davon ist für die Gesundheitsvorsorge, das meiste ist für die Abfederung der Einschränkungen. Glücklicherweise sind aber nicht alle Beträge gezogen worden. Am Schluss dürften es etwa 40 bis 60 Milliarden Franken sein, die es den Bund kosten wird und um die sich die Verschuldung entsprechend erhöhen wird.
Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, dass er zu den einzelnen Massnahmen, die im Covid-19-Gesetz stehen, keine exakten Preisschilder angeben könne. Auch die Ausweitungen und die verschiedenen Anträge, die noch gestellt worden sind, können nicht genau quantifiziert werden. Es seien alles Schätzungen, die effektiven Kosten könnten stark davon abweichen. Unter diesen Vorgaben können wir keine seriöse Finanzpolitik betreiben, weshalb ich Ihnen rate, möglichst beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben und die Entschädigungen möglichst nicht auszuweiten.
Ich möchte aber trotzdem betonen, dass ich natürlich Verständnis für Betroffene habe, die vom Staat Unterstützung fordern, wenn dieser Staat ihnen den Boden unter den Füssen wegzieht und einschränkende oder gar existenzbedrohende Massnahmen auferlegt.
Hofften wir letzten Frühling, die Krise in Form eines V-Einschnitts schnell hinter uns zu bringen, stehen wir aktuell eher bei einem U und müssen verhindern, dass daraus ein L wird. Während der Bundesrat anfänglich mit einem harten Lockdown die richtige Antwort auf den unbekannten Krankheitserreger fand, vermisse ich heute längerfristige Überlegungen, Szenarien und Strategien zum Umgang mit dem Virus. Im zwölften Monat der Krise kommt es mir immer noch eher wie ein Ad-hoc-Mikromanagement vor als wie eine prinzipienbasierte Politik. Das zeigen die unzähligen und sich oft widersprechenden Regulierungen.
Dabei müsste man doch Erkenntnisse über den Erreger in die Entscheide mit einfliessen lassen. Eine wichtige Erkenntnis ist: Das Virus werden wir nicht ausrotten können. Das Virus wird weiter Bestand haben, es wird dauernd neue Mutationen mit Untervarianten geben, es wird demzufolge immer wieder neue Krankheitsfälle und auch Häufungen geben. Wir werden also lernen müssen, mit diesem Virus zu leben. "Infiziert" heisst ja auch nicht krank oder schwer krank zu sein, in über 90 Prozent der Fälle verläuft eine Infektion unproblematisch, zum Teil sogar symptomlos. Auch die Mortalität ist im Vergleich zur Grippe nicht so extrem hoch, dass sich solch drakonische Einschränkungen auf Dauer begründen liessen. Diese Einschränkungen sind ja eben das, was zum Covid-19-Gesetz und dann zu den finanziellen Folgen geführt hat bzw. führt.
Ich bitte den Bundesrat, die Kantone entsprechend dem Epidemiengesetz in die Entscheidfindung mit einzubeziehen, sich auch zu fragen, ob entsprechend den Bestimmungen im Epidemiengesetz eine besondere Lage immer noch gegeben ist, und gegebenenfalls ebendiese besondere Lage abzuschaffen.
Wir werden heute auch noch entsprechende Mittel beschliessen. Die Tests, für welche die Kosten gesprochen werden, erlauben es ja, Ansteckungen zu lokalisieren und dann spezifisch einzugreifen, um zu verhindern, dass die Ansteckungen in der Breite wirken. Denn auch mit dem Covid-19-Gesetz schaffen wir ein Flickwerk. Ich glaube, es wird ein solches bleiben. Wir werden an jeder Session versuchen, es nachzubessern, um weitere betroffene Bereiche oder Personen, die durch die Lücken fallen, aufzufangen. Wir befinden uns quasi in einer Endlosschlaufe; aber am Anfang stehen ja immer diese bundesrätlichen Auflagen und Einschränkungen. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der Bundesrat zu einer pragmatischen Öffnungsstrategie kommt und wir ihn dazu verpflichten.
Zum Schluss noch eine Aussage zum substanziellsten Antrag der WAK-S, zu Artikel 12: Der Bundesrat hat die Finanzierung der Härtefälle neu in drei Töpfen strukturiert. In Topf A bezahlt der Bund 4,2 Milliarden Franken oder 70 Prozent der Kosten für Härtefälle von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Millionen Franken. In Topf B bezahlt der Bund 3 Milliarden oder 100 Prozent für Unternehmen mit über 5 Millionen Franken Jahresumsatz, und in Topf C bezahlt der Bund 1 Milliarde oder 100 Prozent. Total übernimmt der Bund also 8,2 Milliarden Franken, die Kantone übernehmen 1,8 Milliarden. Gemäss WAK-S soll der Bund jetzt nochmals 600 Millionen Franken mehr bezahlen, indem er den Verteilschlüssel ändert und dem Bund 80 Prozent auferlegen will, also neu 8,8 Milliarden im Verhältnis zu 1,2 Milliarden.
Ich finde, das ist nicht angebracht. Der Bund trägt rund das Zehnfache der Corona-Kosten, also über 20 Milliarden Franken. Ich gehe davon aus, dass die Kantone für das vergangene Jahr zwischen 2 und 3 Milliarden Franken Corona-Kosten ausweisen werden, und in diesem Jahr dürften es etwa 2 bis 2,5 Milliarden Franken sein.
Wenn Sie jetzt die Gewinnausschüttung der SNB in Betracht ziehen, dann sehen Sie, dass diese ja jetzt neu 6 Milliarden Franken beträgt. Die Kantone erhalten davon zwei Drittel, der Bund einen Drittel. Das heisst, die Kantone können mit den 4 Milliarden, die sie erhalten, die Corona-Kosten vollständig decken, während der Bund, der neu 2 Milliarden erhält, nur etwa 10 Prozent der Ausgaben in diesem Jahr decken kann. Daher scheint mir auch das Schreiben der Kantone diesbezüglich kleinlich, fast peinlich zu sein.
Ich bitte Sie also, dem Bundesrat zu folgen. Die Finanzkommission hat diesen Sachverhalt auch diskutiert. Sie beantragt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen, aufgrund der finanziellen Belastungen dem Bundesrat zu folgen.