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AB 277219

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-03-04

Wortprotokoll

Vielleicht ist vorab noch einmal festzuhalten, dass wir hier von Betrieben sprechen, die mehr als 5 Millionen Franken Umsatz machen. Die Betriebe mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken, die bis zu maximal 1 Million Franken erhalten können, haben keinerlei Verpflichtungen zu einer Rückzahlung.

Einig sind wir uns hier bezüglich Absatz 1septies Buchstabe[NB]a, dass ein Unternehmen, wenn es im gleichen Jahr, in dem es diesen Betrag erhält - also 2021 -, noch einen Gewinn macht, den Betrag bis zur Höhe des Gewinns zurückzahlen soll. Ich glaube, das ist unbestritten; da gibt es auch keinen Minderheitsantrag.

Jetzt geht es um die folgenden drei Jahre, in denen die Mehrheit noch 40 Prozent des jeweiligen Jahresgewinns abschöpfen möchte. Sie sehen schon, dass die Regelung, die wir im Gesetz haben, relativ kompliziert ist. Ich neige nach einigen Überlegungen - der Vorschlag ist ja in der Kommissionsberatung entstanden - auch dazu, Ihre Kommissionsminderheit zu unterstützen. Ich würde es im ersten Jahr gut sein lassen. Wir unterstützen diese Betriebe ja, damit sie in Zukunft wieder Gewinne erarbeiten. Und wenn sie Gewinne machen, dann besteuern wir sie entsprechend. Dann kommt der Staat [PAGE 99] auch wieder auf seine Rechnung. Aber nur schon der administrative Aufwand, das über längere Zeit bei den Kantonen zu lassen, wird bereits kompliziert. Gewiefte Buchhalter finden schon auch noch Möglichkeiten, das anders zu buchen. Ich glaube, man sollte hier dann einmal einen Schlussstrich ziehen.

Nach reiflicher Überlegung bin ich zum Schluss gekommen, Ihnen zu empfehlen, die Minderheit zu unterstützen. Es ist eine faire Lösung. In dem Jahr, in dem man einen Beitrag erhält und Gewinn macht, muss man diesen zurückzahlen - das ist klar -, aber in den Folgejahren wird es dann doch recht kompliziert, das auch zu überwachen. Das kann wieder zu Streitigkeiten führen. Wir unterstützen ja, dass es wieder läuft und dass die Betriebe Gewinne machen. In dem Sinne, glaube ich, ist der Antrag der Minderheit auf der Fahne die bessere Lösung, als das administrativ komplexe Verfahren, das zu Missverständnissen und auch zu Versteckspielen in der Buchhaltung führen kann, dann den Kantonen zu überlassen.

Die Minderheitsfassung halte ich hier also für geeigneter.

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