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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2002-11-26

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-11-26

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, den Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Die hier vorgesehene Kürzung der Bundesmittel für die Presseförderung von 20 Millionen Franken oder 20 Prozent ist sachlich nicht begründet und kommt zur falschen Zeit - zur falschen Zeit deshalb, weil die Staatspolitische Kommission unseres Rates an der Arbeit für einen Verfassungsartikel ist, der eine neue Rechtsgrundlage für eine effizientere und bessere Methode der Presseförderung abgeben sollte. Dieser Verfassungsartikel ist zurzeit in der Vernehmlassung. Er wird zu gegebener Zeit dann wieder zurückkommen und weiterbearbeitet werden. Wir halten es für falsch, dass man nun das bisherige Presseförderungssystem beträchtlich schwächen will, bevor ein neues, besseres System da ist.

Was wären die Auswirkungen dieser Kürzung um 20 Millionen Franken? Zunächst gäbe das Ertragsausfälle, also eine Gewinnschmälerung bei der Post, das ist ganz klar. Ich überlasse es Ihnen zu beurteilen, ob Sie der Meinung sind, dass das eine richtige und vernünftige Art ist, mit der Ertragslage der Post umzugehen. Als zweite Auswirkung gäbe es Preiserhöhungen gegenüber den abonnierten Zeitungen. Es würde natürlich vor allem die Zeitungen und Zeitschriften treffen, die ihre gesamte Auflage über die Post und die ihre Zeitungen also am wenigsten über private Zustellorganisationen vertragen lassen. Mit anderen Worten: Es würde also genau die Falschen treffen, nämlich diejenigen, die man mit diesen Vorzugspreisen eigentlich fördern möchte.

Der Antrag steht auch komplett im Widerspruch zu den Erkenntnissen, die eine vom UVEK in Auftrag gegebene Studie bezüglich des gegenwärtigen Presseförderungssystems ergeben hat. Das Hauptergebnis dieser Studie war nämlich, dass man die Mittel nicht kürzen, sondern umschichten muss, wenn man den Gesetzesauftrag - die Erhaltung und Förderung der Pressevielfalt - richtig und so effizient wie möglich umsetzen will. Man muss - innerhalb des gegebenen finanziellen Rahmens - die Mittel von den heute zu stark bevorteilten Titeln mit grossen Auflagen zu den Titeln mit kleinen Auflagen umschichten. Von Umschichtung ist aber mit diesem Kürzungsantrag überhaupt nicht mehr die Rede. Es geht hier nicht um Umbau, also Verbesserung, sondern um Abbau, also um Verschlechterung der Presseförderung.

Fast noch gefährlicher als diese Sparübung, die in Artikel 15 Absatz 2 vorgesehen ist, ist die Abschaffung der Presseförderung, wie sie unter Ziffer II Absatz 2 vorgesehen ist: die Abschaffung der Vorzugspreise bei der Post per Ende 2007. Vielleicht wird das nicht eintreffen, aber nur dann nicht, wenn der Weg, den die Staatspolitische Kommission mit dem neuen Verfassungstext betreten hat, rechtzeitig zum Ziel führt. Dann könnte man dieses System durch ein anderes, besseres ersetzen. Aber wer sagt uns, dass die Arbeiten der Staatspolitischen Kommission wirklich zum Ziel führen? Es wird eine Verfassungsabstimmung brauchen, wenn das überhaupt durch unseren Rat kommt, und es ist nicht gesagt, dass diese Verfassungsbestimmung vom Volk dann angenommen wird. Wenn sie angenommen wird, würde das eine Anschlussgesetzgebung auslösen. Das alles braucht Zeit. Wir wissen also nicht, ob wir mit dem neuen Weg zum Ziel kommen, und wir wissen vor allem nicht, ob wir rechtzeitig zum Ziel kommen würden.

Wenn wir das aber nicht wissen, halten wir es für fahrlässig, beim bestehenden System Abbaumassnahmen zu treffen, ohne sie durch Besseres ersetzen zu können. Wir haben hier also den Einstieg in den Ausstieg aus der Presseförderung. Das sollten wir nicht tun.

Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag der Minderheit zuzustimmen.

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