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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-04

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-04

Wortprotokoll

Mit dem Nachtrag Ia beantragt der Bundesrat acht Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken für weitere Massnahmen zur Bewältigung der Pandemie. Mit dem Beschluss zum Voranschlag 2021 haben wir schon 6,6 Milliarden Franken bewilligt. Mit dem vorliegenden Antrag erhöhen sich die Aufwände auf 20,9 Milliarden Franken.

An zwei Sitzungen haben wir die Vorlage beraten. An der ersten stand der Entwurf des Bundesrates im Zentrum, an der zweiten waren es die Auswirkungen auf den Nachtrag aufgrund der WAK-Vorschläge und eines weiteren Aufstockungsantrags. Eintreten war unbestritten und ist auch obligatorisch.

Ich kürze ab, verweise auf die ausführliche Botschaft des Bundesrates und erwähne nur die wesentlichsten diskutierten Punkte. Ich komme zum Bundesamt für Gesundheit, Position 316.A200.0001, "Funktionsaufwand": Unter dieser Rubrik sind schon 171 Millionen Franken eingestellt. Das sind 4,2 Millionen mehr als im vergangenen Jahr. In dieser Rubrik verlangt der Bundesrat eine Aufstockung um 85 Millionen Franken, also um 50 Prozent. Das führte zu Diskussionen in der Kommission. Sie verlangte vom zuständigen Amt weitere Auskünfte.

Diese Auskünfte wurden uns erteilt, aufgeschlüsselt nach Massnahmen. Die Kommission beantragte dann keine Kürzung. Sie möchte auch nicht die entsprechenden Projekte behindern, sondern möchte mithelfen, dass die Massnahmen zur Covid-Bekämpfung zügig umgesetzt werden können.

Nichtsdestotrotz möchte die Kommission natürlich, dass die Mittel wirksam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Die Verwaltung hat dafür zu sorgen. Diese Bemerkung möchte ich natürlich generell verstanden wissen. Das gilt auch bei den Tests und bei der Beschaffung von Sanitätsmaterial. Die Verwaltung ist auch aufgefordert, Skaleneffekte einzufordern, so unter anderem bei den Tests, sodass sie günstiger werden, wenn mehr vergütet werden, oder auch wenn Material beschafft wird.

Ich komme zu den Sars-CoV-2-Tests. Mit 989 Millionen Franken will der Bundesrat die Kosten für die breiter durchgeführten Tests übernehmen. Mit diesen umfangreichen Tests soll ermöglicht werden, Krankheitsherde zu lokalisieren, um von den generellen Auflagen wegzukommen und nur noch spezifisch einzugreifen. Wir erwarten vom Bundesrat auch entsprechende Massnahmen - das soll dann auch in seine Strategie einfliessen. Mit diesen Tests kommt der Bundesrat auch einem Wunsch der Kantone nach.

Ich komme zur Position 318.A231.0426, "Covid: Kinderbetreuung": Hier kommt der Bund ebenfalls einem Wunsch der Kantone nach und zudem einer von uns angenommenen Motion 20.3917 der WBK. Der Bund beteiligt sich an den Covid-bedingten Kinderbetreuungskosten mit bis zu 70 Prozent und bis zu maximal 20 Millionen Franken.

Die Härtefallaufstockung haben wir vorhin schon intensiv diskutiert. Dazu liegt ein Einzelantrag Germann vor. Ich gehe davon aus, dass der Präsident über diesen Antrag abstimmen lassen wird. Seitens der Finanzkommission ist keine Aufstockung beantragt worden. Ich gehe aber davon aus, dass das Ergebnis gleich sein wird wie vorhin bei der Beratung des Covid-19-Gesetzes.

Damit komme ich noch zum zweitletzten Punkt, den ich erwähnen möchte: Das ist der Verpflichtungskredit zur Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen. Ich möchte hier speziell darauf hinweisen, dass entgegen Berichten in den Medien der Bund sehr umfangreich Impfstoffe beschafft hat. Uns wurde mitgeteilt, dass der Bund bereits 36 Millionen Impfdosen eingekauft hat. Sie können rechnen; das ist wesentlich mehr, als es für die Schweizer Bevölkerung braucht. Uns wurde aber gesagt, man habe so viel eingekauft, um eben allfällige Lieferengpässe zu überbrücken, und es sei vorgesehen, nicht benötigte Impfdosen an andere Staaten weiterzugeben. Man sei in entsprechenden Beschaffungsverbünden.

Damit komme ich zum letzten Thema. Das ist ein Antrag, den Ihre Finanzkommission aufgenommen hat. Sie beantragt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Aufstockung um 50 Millionen Franken bei der Position 504.A231.0412. Sie haben dazu eine entsprechende Fahne erhalten. Begründet wurde der Antrag mit fehlenden Mitteln für den Nachwuchs- und Breitensport.

Eine gesetzliche Grundlage sei vorhanden, hiess es, weshalb wir im vorangegangenen Covid-19-Gesetz auch keine Ergänzung vornehmen mussten. Die Verwendung - das möchte ich betonen - muss natürlich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das Geld soll nicht einfach in Organisationsstrukturen verschwinden, sondern spezifisch besonders betroffenen Organisationen, denen Sponsoringbeiträge weggefallen sind, helfen, die finanzielle Notlage zu überbrücken. In unserer Kommission wurde kein Minderheitsantrag eingereicht.

Damit bin ich am Schluss meiner Berichterstattung.

[VS]