Martullo-Blocher Magdalena · Nationalrat · 2021-03-08
Martullo-Blocher Magdalena · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08
Wortprotokoll
Das Covid-19-Gesetz erteilt dem Bundesrat besondere Befugnisse zur Bekämpfung und Bewältigung der Epidemie, zumal dies im ordentlichen oder dringlichen Gesetzgebungsprozess zeitlich nicht möglich ist. Seine Befugnisse sind inhaltlich nicht beschränkt. So kann er mit Verordnungen Verfassungsrechte übergehen und Gesetze wirkungslos machen. Es wäre rechtlich sogar möglich, dass er die gesamte Verfassung ausschaltet.
Seit über einem Jahr stehen wir bereits unter den extremen Eingriffen des Bundesrates, wie wir es uns vorher gar nicht hätten vorstellen können. Tagtäglich und über Monate hinweg werden Verfassungsrechte wie Wirtschaftsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Eigentumsgarantie vom Bundesrat massiv beschränkt oder sogar faktisch aufgehoben. Gemäss Verfassung ständen den Kantonen eigentlich festgeschriebene Gestaltungsfreiheiten bei der Umsetzung zu, aber auch darauf nimmt der Bundesrat keine Rücksicht. Stattdessen regelt er bis ins kleinste Detail jede Sportart einzeln, legt fest, wie viele Personen sich in einem Laden pro Quadratmeter aufhalten dürfen und sogar wer sich wo hinsetzen soll.
Im Schweizer System sind das Volk und die Kantone ausdrücklich für die Verfassung zuständig. Jede Änderung erfordert die Zustimmung des Volkes und der Stände, bei Gesetzen entscheiden das Parlament und das Volk. Bei Covid-19 entscheidet aber seit Monaten allein der Bundesrat, mittlerweile schon seit einem Jahr. Zwar ist der Bundesrat gehalten, sich bei seinen Regelungen an der Wirksamkeit und an der Verhältnismässigkeit zu orientieren. Eine richterliche Überprüfung dieser Prinzipien ist aber zeitlich gar nicht möglich.
Einige von Ihnen hier im Rat echauffierten sich über meine Aussage betreffend "Corona-Diktatur" des Bundesrates. Laut Definition handelt es sich bei der Diktatur um eine Regierungsform, in der wenige über die Mehrheit bestimmen. Das ist bei Covid-19 ganz klar der Fall. Es liegt in der Natur der Sache, dass in einer Diktatur meist mit Willkür, nämlich nach eigenen Massstäben statt nach den Interessen der Allgemeinheit, entschieden wird.
Das Parlament hat dem Bundesrat die Alleinherrschaft und das willkürliche Handeln übertragen. In der Folge übergeht er jetzt die Mehrheit der Kantone mit deren Vernehmlassungen, die parlamentarischen Kommissionen mit ihren Briefen, die Petitionen und die Umfragen des Volkes. Beschränkte Öffnungszeiten für Läden, die Schliessung der bewährten Skiterrassen und aller Betriebe mit einem funktionierenden Schutzkonzept zeigen, wie willkürlich, wirkungslos und unverhältnismässig er Massnahmen trifft, ohne dass er hier die Kantone, das Parlament, das Volk oder auch die Richter Einhalt gebieten lässt.
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat der Bundesrat keinen konkreten Öffnungsplan oder verbindliche Daten als Entscheidungsgrundlage bekannt gegeben. Wir Schweizer sind gewohnt, auch schwierige und unsichere Entscheidungen zu treffen. Wir stimmen über das Gesundheitswesen, das [PAGE 223] Steuersystem, die Energieversorgung und sogar die Armee ab. Wir übernehmen damit Eigenverantwortung. Warum traut uns der Bundesrat dies bei Covid nicht zu? Warum verlässt er sich stattdessen mehr auf die Berufspolitiker aus den europäischen Nachbarländern, trotz deren bescheidenem Covid-Leistungsausweis?
Wir Volksvertreter wurden nicht gewählt, um uns dem Diktat des Bundesrates zu unterwerfen, sondern um selber Verantwortung für unsere Wähler zu übernehmen und deren Interessen, besonders auch in Krisenzeiten, durchzusetzen. Gerade wenn es schwierig ist, sind wir gefragt. Wir dürfen uns nicht hinter dem Bundesrat verstecken und werden auch in den kommenden Generationen noch Rechenschaft für unser Tun oder Nichtstun in diesen Situationen, in diesen Corona-Jahren ablegen müssen. Es ist deshalb unsere Pflicht, die Befugnisse des Bundesrates im Covid-19-Gesetz zu beschränken. Mit seinen Massnahmen führt der Bundesrat dem Schweizervolk massive Schäden in gesellschaftlicher und volkswirtschaftlicher Hinsicht zu. Für diese Schäden werden nicht nur unsere Generation, sondern auch noch unsere Kinder aufkommen müssen. Der Bund ist dafür schadenersatzpflichtig.
Die Schäden zu ermitteln und richtig zu entschädigen, und das auch noch schnell genug, ist gar nicht möglich, das müssen wir uns eingestehen. So tastet sich der Bundesrat mit immer mehr Milliarden Franken an diese Entschädigungen heran und kommt, obwohl die Beträge den Ausfall des Bruttoinlandproduktes bereits übersteigen, längst nicht für alles auf.
Der Staat kann die Wirtschaft und die Gesellschaft nicht ersetzen. Die alleinige Befugnis für so einschneidende Entscheidungen wie die Öffnung oder Schliessung von ganzen Branchen, die zu starken Einschränkungen der persönlichen Begegnungen und zu Milliardenverlusten führen, können und dürfen wir nicht mehr länger dem Bundesrat überlassen. Wir müssen die Demokratie und den Föderalismus wieder zurückholen.
Deshalb treten wir auf das Covid-19-Gesetz ein.