Steiner Rudolf · Nationalrat · 2002-11-26
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Ich rekapituliere kurz einige Punkte aus der Sicht der FDP-Fraktion.
1. Zum Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion: Meine Kollegen der SVP-Fraktion, Sie wissen, wo ich insbesondere finanzpolitisch stehe. Mich überrascht und ärgert Ihr heutiger Rückweisungsantrag. Am 13. September 2002 hat die SVP, vertreten durch unsere Kollegen Pfister, Weyeneth und Zuppiger, vor den Medien lautstark verkündet, sie wolle unter anderem bei der Budgetierung 2,15 Milliarden Franken sparen. Das ist in der "NZZ" vom 14. September 2002 nachzulesen. Im Laufe der Beratungen in den Subkommissionen und im Plenum der Finanzkommission kamen dann aber auch die Vertreter der SVP teilweise wieder auf den Boden der Realitäten zurück. Ja, weit mehr: Die Mehrheit ihrer Vertreter in der Finanzkommission hat verhindert, dass die Kreditsperre auf 2 Prozent oder zumindest auf 1,5 Prozent erhöht werden konnte, wie es die Ungewissheit bei den Einnahmen eigentlich gebietet. Stattdessen haben ihre Vertreter - einer hat sich geoutet - mitgeholfen, wesentliche Positionen aufzustocken. Unter diesem Aspekt ist es nach meiner Meinung unbillig, nachträglich wieder zu poltern und unrealistische, kurzfristig nicht umsetzbare Begehren zu stellen. Das ist durchsichtige Wahltaktik, das ist Augenwischerei.
Lieber Kollege Weyeneth, das Budget und der Finanzplan sind zwei Paar Schuhe. Die Vorwürfe, die wir gegen die Vertreter Ihrer Fraktion in der Finanzkommission erheben, beziehen sich auf das Budget. Sie müssen auch nicht mit dem Finger auf meinen Kollegen Erich Müller zeigen, denn die Mehrheit der Vertreter der FDP-Fraktion war geschlossen für Sparmassnahmen, für Ausgabenkürzungen. Wir stellen auch keinen Rückweisungsantrag, um Stimmung zu machen.
2. Zur Schuldenbremse und zur Kreditsperre: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie von Defiziten und Schuldenmacherei genug haben. Die Schuldenbremse wurde mit grossem, eindeutigem Mehr angenommen. Es gibt heute überhaupt keine Veranlassung, von diesem klaren Auftrag abzuweichen und der Schuldenbremse sozusagen den Teppich wegzuziehen, die Schuldenbremse aushebeln zu wollen, auch wenn konjunkturelle Gründe kein ausgeglichenes Budget ermöglichen. Aber eben gerade für diesen Fall hat ja die Schuldenbremse diesen berühmten Ausgleichstopf.
Die Sozialdemokratie liegt nach meinem Dafürhalten falsch, wenn sie meint, mit einem Aufschub der Schuldenbremse könnten konjunkturelle Anstösse geschaffen werden. Erstens haben wir keine Gewähr, dass Mittel überhaupt konjunkturwirksam verwendet würden. Zweitens - das scheint mir wesentlich - kämen solche Massnahmen heute zu spät und wären zyklisch und nicht antizyklisch. Das Gleiche gilt auch bezüglich der Einwendungen gegen die Kreditsperre. Die bisherigen Kreditsperren hatten zum Teil weniger Ausnahmen als die heute vorgeschlagene, waren also restriktiver. Die Welt ist darob nicht zusammengebrochen, vielmehr konnte sich der Bundeshaushalt erholen.
Soweit für die Konjunktur von Bedeutung, hat der Bundesrat gemäss Artikel 1 Absatz 2 des Kreditsperrungsgesetzes (KSG) die Kompetenz, die Sperre ganz oder teilweise aufzuheben. Der Antrag der Minderheit Fässler richtet sich deshalb wohl weniger gegen die Kreditsperre als Kreditsperre, sondern ganz klar gegen die Schuldenbremse. Denn ohne die Kreditsperre ist die Schuldenbremse nicht zu realisieren. Kriechen Sie hier nicht auf die Leimrute. Lehnen Sie den Antrag der Minderheit Fässler ab, unterstützen Sie nötigenfalls auch eine Erhöhung der Kreditsperre auf 1,5 oder gar 2 Prozent, wenn Ausgabenerhöhungen beschlossen werden sollten. Der Auftrag der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist umzusetzen, die Schuldenbremse ist in Kraft zu setzen; das Steuerpaket 2001, Herr Maillard, ist auf den Donnerstag, den 28. November 2002, traktandiert. Wir werden dort zu Ihren Anliegen bezüglich der Steuern Stellung nehmen.
3. Zu den Investitionen in die Nationalstrassen: Unterstützen Sie zusätzliche Investitionen in die Nationalstrassen, sie haben im schuldenbremsenkonformen Budget Platz. Unterscheiden Sie bei den Investitionen zwischen Nationalstrassen- und Eisenbahninvestitionen. Das sind zwei Paar Schuhe. Bei den Nationalstrassen ist zu berücksichtigen, dass wir zumindest auf dem Papier einen geäufneten Fonds von 3,7 Milliarden Franken und ein verbindliches Bauprogramm haben. Die Bahn ihrerseits ist in der glücklichen Lage, dass sie über die ordentliche Rechnung des Bundes mit Investitionen in Milliardenhöhe finanziert wird - diese unterliegen dann der Kreditsperre -, dass aber grosse Bahnvorhaben wie die Neat durch einen Fonds finanziert werden und dieser Fonds der Bahn für Investitionen ohne Kreditsperre uneingeschränkt zur Verfügung steht. Sie können es in der Botschaft zum Voranschlag 2003 auf Seite 607 nachlesen: Das sind 2,3 Milliarden Franken für das Jahr 2003, notabene finanziert mit 450 Millionen aus der LSVA und mit 400 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer.
Ich bitte Sie also, Gleiches mit Gleichem zu vergleichen und diesen Fonds für den Strassenbau, der leider nur auf dem [PAGE 1758] Papier besteht, auch für Investitionen in den Strassenbau freizugeben.
Noch zu Personalfragen: Die FDP-Fraktion steht hinter der Plafonierung der Personalausgaben. Sie ist der Meinung, dass die Aufträge des Bundes auch so erfüllt werden können. Es ist anzumerken, dass das Parlament seit 1996 immerhin 3200 neue Stellen bewilligt hat. Wir müssen uns also teilweise an der eigenen Nase nehmen und nicht nur mit dem Finger auf den Bundesrat und auf die Verwaltung zeigen.
Letztlich ist noch erfreulich, dass die Pensionskasse des Bundes nach wie vor im Lot ist. Die Migration in die Publica wurde auf den 1. Juni 2003 verschoben.