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Müller Damian · Ständerat · 2021-03-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Der Experimentierartikel wurde von der Verwaltung als ein Kernprojekt der Kostendämpfung dargestellt, wie der Kommissionssprecher bereits erklärt hat. So wie er aber von der Verwaltung konzipiert worden war, brauchte der Experimentierartikel gleich zu Beginn eine Generalüberholung. Das hat der Nationalrat auch sehr gut gemacht, diese gute Vorarbeit leisteten unsere Kolleginnen und Kollegen in der SGK-N. Wir im Ständerat konnten dann weitgehend darauf aufbauen.

Was uns der Nationalrat mit Artikel 59b in der zweiten Runde nun jedoch weitergibt, muss grösstenteils wieder korrigiert werden; wir haben dies in der Kommission getan. Bitte folgen Sie deshalb überall der Mehrheit der Kommission, mit Ausnahme von Artikel 59b Absatz 1. Dort bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.

Ich konzentriere mich also auf Artikel 59b Absatz 1 und beginne gleich mit dem Zweck des Experimentierartikels: Im Verlauf der Debatten in beiden Räten hat sich zunächst einmal Konsens darüber ergeben, dass in diesem Absatz der Zweck genannt wird. Die Eindämmung der Kostenentwicklung ist der Zweck, der von der Verwaltung eingebracht worden ist; die Stärkung der Qualität und die Förderung der Digitalisierung kommen aus den beiden Räten. Diese Zwecke sind gleichwertig, denn die Förderung der Digitalisierung hat nicht in erster Linie einem übergeordneten Zweck zu dienen. Gerade die aktuelle Pandemie hat die grossen Defizite in der Digitalisierung per se aufgezeigt. Vielleicht können damit dann Kosten eingespart werden; das steht aber beim Pilotprojekt, das die Digitalisierung stärken will, nicht im Vordergrund. Im Vordergrund steht beispielsweise, dass wir mit Sicherheit sagen können, wie viele Corona-Impfdosen verwendet worden sind. Die Genauigkeit der Daten ist gleichzeitig auch ein Anliegen, damit wir z. B. über die Corona-Testergebnisse Bescheid wissen.

Der Zweck der Stärkung der Digitalisierung ist dem Zweck der Kostendämpfung tatsächlich ebenbürtig, hier gibt es keine Hierarchie. Wenn wir unbedingt eine Hierarchie bräuchten, dann wäre sie umgekehrt: Die Digitalisierung ist ein Gebot der Stunde, und die Kostendämpfung machen wir ja permanent - Beispiele dafür sind die KVG-Teilrevisionen zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit und zur Zulassung von Leistungserbringern.

Nebenbei noch eine Klammerbemerkung: Eine dieser beiden Teilrevisionen ist noch gar nicht in Kraft. Wir warten nicht einmal die Wirkung dieser Gesetze ab und entwerfen schon neue Gesetze gegen den Kostenanstieg.

Die Mehrheit unserer Kommission macht in Absatz 1 eine Hierarchisierung der Zwecke. Das ist zu korrigieren, denn die Qualität der Versorgung und die Stärkung der Digitalisierung sind ebenso wichtig wie die Kostendämpfung. Neben dem Zweck interessiert mich aber auch, wer dann experimentieren soll. Wir sollten nicht irgendjemanden experimentieren lassen. Wir wollen beispielsweise nicht, dass der Experimentierartikel als Hintertür benützt wird, um politischen Anliegen, die im ordentlichen parlamentarischen Prozess abgelehnt worden sind, trotzdem zum Durchbruch zu verhelfen. Nein, Pilotprojekte sollen jenen offenstehen, die kompetent sind. Das sind die Versicherer, und das ist das ganze Spektrum der Leistungserbringer. Wichtig ist, dass die Kantone eben auch angehört werden. Aber es geht nicht, dass zusätzlich noch all jene Kreise zur Anhörung eingeladen werden, welche missliebige Projekte schlechtreden oder schlechte Projekte gutreden können. Das ist unprofessionell.

Das professionelle Setting schlägt Ihnen die Minderheit vor: Pilotprojekte werden durch die Versicherer und die Leistungserbringer vorgeschlagen, sie einigen sich, dann werden die Kantone angehört, und das EDI entscheidet. Das ist eine klare und unmissverständliche Rollenverteilung, und die Kompetenz der Akteure wird honoriert. Die Mehrheit dagegen schlägt Ihnen das klassische politische Setting mit entsprechend unklarer Rollenverteilung und unklarer Verantwortung vor. [PAGE 117]

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei Artikel 59b Absatz 1 die Minderheit Ettlin Erich zu unterstützen.