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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-03-08

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08

Wortprotokoll

Lassen Sie mich als einzigen Obwaldner hier in diesem Saal zunächst noch etwas zu den Bildern in unserem Saal sagen. Die Künstlerin hat das Wunder geschafft, nicht nur die Frauen an die Landsgemeinde, sondern auch ein Dampfschiff auf den Sarnersee zu bringen. Bewundern Sie bitte den schönen Hintergrund. Der Vordergrund schildert ja die Nidwaldner Landsgemeinde, aber hinten ist die schöne Landschaft von Obwalden zu sehen. Der Künstler wusste, wohin man schauen muss, wenn man etwas Schönes abbilden will.

Aber jetzt zum Geschäft 19.401, zur Berichterstattung zur parlamentarischen Initiative. Ich gebe hier am Anfang meine Interessenbindung bekannt. Ich bin Verwaltungsrat der CSS, aber auch im Vorstand der Spitex Schweiz, und hier sprechen wir ja über die Pflegenden und die Förderung der Pflegenden in der Zukunft, auch als Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative, die immer noch hängig ist.

Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative am 3. März behandelt, und wir befinden uns in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Es bestehen weiterhin zwei Differenzen, und das sind auch die zentralen Punkte der Vorlage. Es gibt also nur noch zwei Differenzen, die wir heute bereinigen sollten und über die wir diskutieren.

Zur Erinnerung, damit man noch weiss, worum es überhaupt geht: Die Volksinitiative "für eine starke Pflege" verlangt eine Stärkung der Pflege, insbesondere die Sicherstellung von genügend diplomiertem Pflegefachpersonal, die Ausweitung der Kompetenzen, die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Grundanliegen der Initiative auf und sieht vor allem eine Ausbildungsoffensive vor. Das betrifft Artikel 6, den wir heute auch noch beraten werden. Zudem ist im Konzept des indirekten Gegenvorschlages ein direkter Zugang für Pflegefachpersonen zur OKP vorgesehen. Das betrifft Artikel 25a. Damit könnten Pflegefachpersonen bestimmte Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen und direkt über die OKP abrechnen.

Die restlichen Punkte sind bereinigt. Ihre Kommission hat diese Differenzen an der Sitzung vom 4. März besprochen und im Sinne einer Kompromisslösung einen Schritt auf den Nationalrat zu gemacht, sodass in der nächsten Runde die Differenzen endgültig bereinigt werden könnten und der indirekte Gegenvorschlag definitiv verabschiedet werden könnte.

Wieso bin ich zuversichtlich, dass der Nationalrat die restlichen Differenzen ebenfalls bereinigen wird, wenn Sie heute der klaren Mehrheit der Kommission folgen? Nach den Beratungen in der Wintersession haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees, des National- und des Ständerates sowie der Arbeitgeberorganisationen getroffen und versucht, einen Kompromissvorschlag zu finden. Kollegin Carobbio Guscetti und ich waren in die Diskussionen involviert. Nationalrat Lorenz Hess hat mit einem Vorschlag den Weg bereitet für den nun von Ihrer Kommission mit grosser Mehrheit angenommenen Kompromiss, der beide Differenzen umfasst. In der Beratung des Nationalrates wurde denn auch in mehreren Voten wohlwollend auf den zu erwartenden Kompromiss des Ständerates hingewiesen - der zustande kommt, sofern Sie ihn heute auch so verabschieden.

Kurz zusammengefasst: Wir bereinigen die Differenz bei Artikel 6 und übernehmen damit die Version des Nationalrates mit der Muss-Formulierung für die Kantone; ich werde im Detail darauf zurückkommen. Gleichzeitig wird bei Artikel 25a der Befürchtung der Mengenausweitung Rechnung getragen. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sollen gesamtschweizerisch geltende Verträge abschliessen, um die mengenmässige Entwicklung zu überwachen und bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum Massnahmen vorzunehmen. Ihre Kommission wollte diese beiden Bestimmungen schon jetzt bereinigen und insbesondere mit der Muss-Formulierung nicht bis zur Einigungskonferenz warten, um hier ein klares Signal in Richtung Nationalrat zu senden. Ein Rückzug der Initiative wird uns nicht zugesagt, die Initianten werden aber nach der Schlussabstimmung darüber beraten. So oder so legen wir mit der Vorlage einen griffigen und auch für die Initiantinnen vorteilhaften indirekten Gegenvorschlag vor.

Zusammengefasst: Wir würden bei Artikel 6 dem Nationalrat folgen. Die Kantone werden verpflichtet, hier Beiträge zu finanzieren und in die Ausbildung zu investieren. Bei Artikel 25a kommen wir mit einem Antrag, der vom Nationalrat so noch nicht gesehen wurde, der aber vermutlich grosse Chancen hat, dort auch angenommen zu werden, nämlich mit dem Antrag, dass man das Mengenwachstum einschränkt.

Herr Präsident, ich habe damit einen Einstieg gemacht und könnte bei beiden Gesetzesartikeln jeweils noch die Details erläutern.