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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-03-08

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08

Wortprotokoll

Ich war auch dabei und habe den Kompromissen am Schluss ebenfalls zugestimmt. Nun möchte ich mich noch zu Artikel 6 und zum getroffenen Kompromiss äussern.

Die Stellungnahme des Bundesrates sah ja vor, dass die Kantone den Zugang zu den Bildungsinstitutionen "fördern können". Die Praxis ist in der Regel so, dass eine Kann-Formulierung finanzielle Beiträge vom Bund auslöst. Die aktuelle Änderung, wonach die Kantone den Zugang fortan "fördern", betrifft in meinen Augen eine Aufgabe, die sie im Grunde genommen bereits heute erfüllen müssen und meines Erachtens auch schon ausführen; nun wird diese Aufgabe einfach noch verbindlicher geregelt.

Für mich besonders relevant ist der zweite Punkt in diesem Absatz, den auch Kollege Germann erwähnt hat, nämlich [PAGE 113] dass die Kantone zur Sicherung des Lebensunterhaltes der in ihrem Kantonsgebiet wohnhaften Auszubildenden Ausbildungsbeiträge zu leisten haben. Ich gehe davon aus, dass man sich bei der Umsetzung dieser Bestimmung auf das heute bestehende Stipendienkonkordat oder dann eben auch auf die Gesetze in den Kantonen abstützen würde. Mein Kanton etwa sieht schon heute im Zweckartikel zum Stipendiengesetz die Verpflichtung vor, dass der Kanton nach dem Gesetz Beiträge an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten leistet. Eine ähnliche Bestimmung hat auch der Kanton Bern. Es gibt also schon entsprechende Bestimmungen in den kantonalen Gesetzgebungen. Ich gehe somit davon aus, dass diese Bestimmung darauf aufbaut.

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