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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-03-08

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Bosnien und Herzegowina ist bekanntlich einer der Nachfolgestaaten der früheren Föderativen Volksrepublik Jugoslawien. Mit sämtlichen Nachfolgestaaten Jugoslawiens gibt es inzwischen Sozialversicherungsabkommen, die dem heutigen Stand entsprechen. Für Slowenien und Kroatien findet das Freizügigkeitsabkommen Schweiz/EU Anwendung, und mit Nordmazedonien, Serbien, Montenegro und Kosovo gibt es spezielle Abkommen, die hier bereits genehmigt worden sind und in Kraft stehen.

Das vorliegende Abkommen mit Bosnien und Herzegowina, das letzte dieser Abkommen, wurde am 1. Oktober 2018 unterzeichnet. Am 5. Juni des letzten Jahres ist die Botschaft verabschiedet worden. Der Nationalrat hat dem Bundesbeschluss in der Dezembersession mit 137 zu 51 Stimmen zugestimmt.

Inhaltlich regelt das neue Abkommen wie das geltende die versicherungsrechtliche Unterstellung, die Gleichbehandlung der Versicherten, die Anrechnung von ausländischen Versicherungszeiten sowie den Rentenexport. Es umfasst die AHV, die IV, die Unfallversicherung sowie die Familienzulagen in der Landwirtschaft. Die Auswirkungen des Abkommens sind beschränkt, auch die finanziellen Folgen sind beschränkt, einzig die Bestimmung über die Anrechnung von Beitragszeiten kann zu geringen Mehrkosten führen; sie werden aber auf unter 100[NB]000 Franken pro Jahr geschätzt. Insgesamt handelt es sich um ein Abkommen, das wie die übrigen Abkommen mit den Nachfolgestaaten von Jugoslawien die heutigen Verhältnisse so regelt, wie sie heute geregelt werden müssen.

Dieser Stand der Dinge erlaubt es der Kommission, Ihnen zu empfehlen, diesem Abkommen ebenfalls zuzustimmen. Die Kommission hat einstimmig entschieden und empfiehlt Ihnen, dasselbe zu tun.

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