Landolt Martin · Nationalrat · 2021-03-08
Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-03-08
Wortprotokoll
Gerne erläutere ich Ihnen die Positionen der Mitte-Fraktion zu den offenen Fragen in Block[NB]3.
Wir lehnen bei Artikel 8f eine Verschärfung der Lex Koller ab - nicht, weil wir die grundsätzlichen Herausforderungen nicht sehen, nicht, weil wir grundsätzlich nicht dazu bereit wären, über Anpassungen zu diskutieren, sondern einzig und allein aufgrund der Logik, dass wir hier eine Gesetzgebung beraten, die sich auf die Bewältigung der Krise zu konzentrieren hat. Es ist falsch, politische Anliegen programmatischer Natur hier hineinzuschmuggeln - egal, ob es sich um Sonntagsverkäufe, die Lex Koller oder andere vergleichbare Übungsanlagen handelt. Dieses Covid-19-Gesetz und seine Verordnungen sind nun weiss Gott schon komplex genug, sodass sie keine zusätzlichen Dekorationen benötigen! Die Mitte-Fraktion wird hier der Minderheit Müller Leo folgen.
Bei Artikel 9 unterstützen wir mit der Minderheit Badran Jacqueline Fristerstreckungen bei ausstehenden Miet- und Pachtzinsen. Wir haben uns ja in der Frage, wie wir den Mieterinnen und Mietern helfen können, schon verschiedentlich die Zähne ausgebissen. Hier haben wir eine relativ einfache Massnahme, die nicht sämtliche Probleme lösen mag, aber dennoch da und dort helfen kann. Wir wurden in der Kommission richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir damit die Probleme nicht unbedingt lösen, aber hinausschieben. Aber ich denke, dass es durchaus auch darum gehen darf, Zeit zu [PAGE 250] gewinnen - und gerade gewonnene Zeit ist in dieser Krise durchaus etwas Wertvolles!
In verschiedenen Bestimmungen von Artikel 11 möchte die Mitte-Fraktion zusammen mit der Mehrheit die Unterstützung im Kulturbereich verbessern. Die Kultur- und Eventbranche ist überdurchschnittlich von den verordneten Schliessungen betroffen, und sie hat wohl eine der schlechtesten Perspektiven, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie lange Vorlaufzeiten in der Planung hat. Gerade diese Planung soll bis zu einem gewissen Grad jetzt vorzeitig ermöglicht werden. Wenn die Veranstalter z. B. von Open Airs erst dann planen können, wenn der Bundesrat die Durchführung von Grossveranstaltungen wieder erlaubt, dann wird vorerst während ein[NB]paar[NB]Monaten[NB]nichts[NB]passieren, weil nichts geplant werden konnte, da solche Events nicht über Nacht angesagt werden können.
Wir sollten also die finanziellen Mittel besser in die Planung investieren, damit sich die Pipeline langsam zu füllen beginnt und wir nicht stattdessen während einer überdurchschnittlich langen Übergangsphase Ausfall- und Kurzarbeitsentschädigungen vergüten. Es handelt sich also gewissermassen um ein zeitlich befristetes Impulsprogramm. Wer davon profitieren möchte, muss ein Gesuch einreichen und sein Anliegen entsprechend dokumentieren. Dies und weitere Eckwerte werden selbstverständlich noch in der Verordnung zu präzisieren sein.
Artikel 12b regelt die A-Fonds-perdu-Beiträge für Sportclubs. Konkret diskutieren wir heute die Frage, ob Spitzenclubs im Fussball und im Eishockey ihre Löhne reduzieren müssen, bevor sie Zugang zu solchen Beiträgen erhalten. Der Ständerat hat diese Regelung aufgrund eines knappen Abstimmungsergebnisses gestrichen. Noch in der Wintersession allerdings war diese Regelung durchaus mitentscheidend dafür, dass A-Fonds-perdu-Beiträge für den Spitzensport überhaupt mehrheitsfähig waren.
Die Mitte-Fraktion empfiehlt Ihnen deshalb, an der bisherigen Regelung festzuhalten. Sie wurde ja auch in Zusammenarbeit mit den Verbänden erarbeitet. Es gehört halt zur Natur der Sache, dass ein Gesetz nicht sämtlichen individuellen Situationen und Bedürfnissen der einzelnen Clubs Rechnung tragen kann.
Wir haben es aktuell in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft mit x tausend individuellen Problemstellungen und Herausforderungen zu tun. Das kann in einem Gesetz leider nicht zur Befriedigung von allen abgebildet werden. Dennoch halten wir die aktuell geltende Lösung für die geeignetste und für diejenige, die am breitesten abgestützt ist.
Bei der Unterstützung der Medien unterstützt die Mitte-Fraktion das Anliegen der Mehrheit, in Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe d eine Kann-Formulierung zu verwenden und insbesondere die betroffenen Mittel aus der Radio- und Fernsehabgabe gemäss dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen zu benutzen. Alleine damit gehen wir schon weiter als der Entwurf des Bundesrates.
In Artikel 15 Absatz 1 soll mit der Senkung der Schwelle für Umsatzeinbussen von 40 auf 20 Prozent ebenso wie mit der Verlängerung der Fristen der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Krise nun leider länger andauert, als wir dies alle erhofft haben. Das verlängert natürlich auch die finanzpolitische Reise, aber auch hier gilt, dass wir nach der Krise rascher und besser auf die Beine kommen, wenn wir während der Krise möglichst viel Ungemach vermeiden. Und bei allem Respekt für die finanzpolitischen Folgen: Bei allen Massnahmen dürfen die Opportunitätskosten nicht ausser Acht gelassen werden! Nichts zu tun, weniger zu tun oder jetzt nicht mehr zu tun, führt nicht zwingend zu weniger volkswirtschaftlichen Kosten, sondern dürfte am Ende des Tages mit grosser Wahrscheinlichkeit die teurere Variante sein.
Last, but not least unterstützt die Mitte-Fraktion bei Artikel 17c den Entwurf des Bundesrates für eine Unterstützung staatlicher Kindertagesstätten. Es geht dabei insbesondere um die Gleichbehandlung staatlicher und privater Kindertagesstätten, zumal letztere bereits Zugang zu Unterstützung haben. Der Bundesrat setzt hier übrigens eine Forderung des Parlamentes um; wenn er das schon einmal tut, dann darf das hier auch einmal positiv erwähnt werden.
Zusammengefasst bitte ich Sie namens der Mitte-Fraktion, die Minderheit Müller Leo bei Artikel 8f und die Minderheit Badran Jacqueline bei Artikel 9 zu unterstützen. Ansonsten empfehlen wir Ihnen die jeweiligen Konzepte der Mehrheit.