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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-03-08

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08

Wortprotokoll

Wir sind nun in Block 4. Ich habe hier vier Minderheiten zu vertreten, die erste bei Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h; Sie finden diese auf Seite 42 der deutschsprachigen Fahne. Hier beantragt der Bundesrat, sich durch das Parlament die Kompetenz geben zu lassen, dass die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung neu von 18 auf 24 Monate erhöht wird. Wie Sie wissen, werden wir im nächsten Block über die Öffnung der Gastronomie, der Fitnesscenter und der kulturellen Einrichtungen per 22. März 2021 abstimmen. Wenn Sie, wie die SVP-Fraktion, dieser Öffnung zustimmen, dann können Sie bei Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h getrost auf die Verlängerung der Dauer der Kurzarbeitsentschädigung verzichten. [PAGE 260]

Wir fahren fort. Bei Ziffer II Absatz 7 geht es um die Verlängerung der Massnahmen für tiefe Einkommen. Sie können sich erinnern: Nach dem Ausbruch der zweiten Welle haben wir im letzten Jahr entsprechend die Massnahmen für tiefe Einkommen erhöht, sodass Menschen mit tiefen Einkommen anstatt 80 eben 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Es gibt jetzt verschiedene Anträge, die diese Bezugsdauer nochmals verlängern wollen. Wir sind der Meinung, wie ich eben erwähnte, dass die Gastronomie, die Fitnesscenter und die kulturellen Einrichtungen per 22. März 2021 wieder öffnen dürfen. Entsprechend braucht es keine Verlängerung dieser Massnahmen für Menschen mit tiefen Einkommen, weil sie ja ab dann wieder arbeiten dürfen.

Ich habe hier zwei Minderheiten zu vertreten. Meine Minderheit II beantragt, dass es - gemäss geltendem Recht und Entwurf des Bundesrates - überhaupt nicht zu einer Verlängerung kommt, dass also diese Massnahmen per Ende März auslaufen. Meine Minderheit I beantragt, dass diese Massnahmen verlängert werden, jedoch nur bis zum 30. Juni 2021. Was wir ablehnen, ist der Antrag der Mehrheit, dass diese Massnahmen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden.

Dann fahren wir fort. Bei Artikel 17d geht es um die Gewährung von Vorschüssen. Auch hier bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen, die beantragt, dass eben keine solchen Vorschüsse gewährt werden sollen. Wenn jemand ein Covid-19-Hilfegesuch stellt, dann soll das korrekt geprüft werden. In den meisten Kantonen geht das relativ schnell, sodass die Gesuchsteller dann auch relativ schnell das Geld erhalten. Zumindest kenne ich Erfahrungswerte aus meinem Kanton. Dort geht es etwa eine Woche, bis das Geld auf dem Konto eintrifft. Entsprechend braucht es keine Bestimmung, dass noch Vorschüsse auf diese beantragten Gelder gewährt werden sollen. Sonst passiert uns genau das Gleiche, was wir bereits bei den Covid-Bürgschaften gesehen haben, nämlich dass der Staat diesem Geld nachlaufen muss, das dann bereits irgendwelche Wege in exjugoslawische Staaten oder noch weiter weg genommen hat und entsprechend nie mehr in die Schweizer Staatskasse zurückkommt.

Auch bei Ziffer II Absatz 13 zu den Überbrückungsleistungen bitte ich Sie, sich an den regulären Gesetzgebungsprozess zu halten und hier nicht rückwirkend ein früheres Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung zu beschliessen.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner vier Minderheiten.