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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-03-08

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-08

Wortprotokoll

Wir haben ja in unserem Eintretensvotum davon gesprochen, dass es neben den Unterstützungsmassnahmen ebenso wichtig ist, dass die Unternehmen ihre Verluste der letzten Monate kompensieren können. Wir wollen eben auch in die Zukunft schauen und ihnen helfen. Deshalb werden wir bei Artikel 4 Absatz 3 die Möglichkeit unterstützen, an bis zu zwölf Sonntagen pro Jahr die Geschäfte zu öffnen. Es ist eine Kann-Formulierung. Das Bedürfnis des Detailhandels, insbesondere in den Städten, ist als Argument angebracht worden. Die Kantone können ja freiwillig entscheiden, ob sie diese Bestimmung anwenden wollen oder nicht. Und man kann es den Kantonen auch überlassen, wie sie die Bestimmung umsetzen möchten. Aber wir möchten für die Unternehmungen im Detailhandel diese Möglichkeit schaffen.

Wir werden ansonsten überall der Mehrheit folgen. Wir werden auch keine Leistungen mehr ausbauen. Bei der Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung werden wir z. B. auch der Mehrheit folgen, da wir der Meinung sind, dass das geltende Recht, also die bisherige Lösung, die wir hier geschaffen haben, eine gut austarierte Lösung ist. Deshalb möchten wir die Kurzarbeitsentschädigung nicht noch einmal erhöhen. Aber bei der Verlängerung der Massnahmen für tiefe Einkommen werden wir der Mehrheit folgen, weil wir schon der Ansicht sind, dass es gerade diese Leute sind, die von der jetzigen Krise und von der jetzigen Situation sehr stark betroffen sind.

Bei Artikel 17d werden wir der Minderheit Aeschi Thomas zustimmen. Uns wurde mitgeteilt, und ich habe es von unserem Amt auch selber mitbekommen, dass die Gewährung von Vorschüssen für Kurzarbeitsentschädigungen einfach ein zu grosser administrativer Aufwand ist. Das ist nicht machbar. Die zuständigen Behörden sind dabei, die Kurzarbeitsentschädigungen so schnell als möglich zu bearbeiten und auszuzahlen, und das ist für uns eigentlich das Wichtige, nämlich dass diese Gelder fliessen.

Dasselbe gilt eigentlich auch für die Rückwirkung der Überbrückungsleistungen. Dort wurde uns von der Verwaltung auch mitgeteilt, dass die mit der Rückwirkung der Überbrückungsleistungen verbundenen Strukturen und das System dazu überhaupt noch nicht vorhanden seien. Die Rückwirkung wäre somit überhaupt nicht bewältigbar. Deshalb werden wir hier der Minderheit Aeschi Thomas folgen.