Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-03-08
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08
Wortprotokoll
Ziff.[NB]I[NB]Art.[NB]3abis [GZ]
Antrag der Kommission [GZ]
Titel [GZ]
Berechnung der Covid-19-Kennzahlen
Abs. 1 [GZ]
Zur Berechnung der Positivitätsrate werden sowohl die positiven als auch die negativen Resultate von Massentests berücksichtigt.
Abs. 2 [GZ]
Über rückwirkende Korrekturen der Covid-19-Kennzahlen, insbesondere der Reproduktionszahl (R-Wert), informiert der Bundesrat offen und transparent.
[VS]
Antrag Gysi Barbara [GZ]
Streichen
Schriftliche Begründung[GZ]
Dieser Artikel ist Mikromanagement und gehört daher gestrichen. Er bläht den Aufwand für Testende und Verwaltung ohne jeglichen Mehrwert auf. Absatz 1: Die Positivitätsrate soll gleich wie bis anhin berechnet werden. So bleibt sie vergleichbar. Es ist kein Mehrwert aus Absatz 1 ersichtlich. Wenn auch alle negativen Tests gemeldet werden müssen, muss auch bei den gratis verteilten Selbsttests eine Meldepflicht eingeführt werden. Zudem müssten auch alle Unternehmen und Schulen ans nationale Meldesystem angeschlossen werden. Das würde den Aufwand beträchtlich erhöhen und zugleich den Anreiz reduzieren, breit zu testen. Absatz 2 ist eine Selbstverständlichkeit und braucht daher nicht im Gesetz festgehalten zu werden.
[VS]
Antrag Humbel [GZ]
Abs. 1 [GZ]
Die Positivitätsrate bemisst sich auf der Basis von PCR-Tests.
Schriftliche Begründung[GZ]
Auch wenn Massentests sowie künftig Selbsttests möglichst vollständig erfasst und gemeldet werden müssen, dürfte eine zuverlässige, zeitgerechte Erfassung aller Antigen-Schnelltests und Selbsttests unsicher sein. Es ist deshalb angezeigt, ausschliesslich PCR-Tests als Basis für die Positivitätsrate beizuziehen. Damit wird die Vergleichsbasis unverändert belassen. Zudem ist davon auszugehen, dass zur Bestätigung eines positiven Schnelltests ein PCR-Test gemacht werden muss. Wenn einzig PCR-Tests für die Positivitätsrate erfasst werden, können Doppelerfassungen verhindert werden.
[VS]
Ch. I art. 3abis [GZ]
Proposition de la commission [GZ]
Titre [GZ]
Calcul des indicateurs relatifs au Covid-19
Al. 1 [GZ]
Les résultats positifs ainsi que les résultats négatifs obtenus lors des tests de masse sont pris en compte dans le cadre du calcul du taux de positivité.
Al. 2 [GZ]
Le Conseil fédéral informe en toute transparence des corrections apportées a posteriori aux indicateurs relatifs au Covid-19, en particulier au taux de reproduction (valeur R).
[VS]
Proposition Gysi Barbara [GZ]
Biffer
[VS]
Proposition Humbel [GZ]
Al. 1[GZ]
Le taux de positivité est calculé sur la base de tests PCR.
[VS]
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir bereinigen zunächst Absatz 1, bevor wir über den Antrag Gysi Barbara auf Streichung des ganzen Artikels abstimmen.