Hefti Thomas · Ständerat · 2021-03-09
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2021-03-09
Wortprotokoll
Es freut mich, dass die Kommission Festhalten an den Beschlüssen unseres Rates beantragt. Erlauben Sie mir, noch zwei kurze Bemerkungen zum Nationalrat vorzubringen. Es wurde gesagt, dass der Bundesrat, wenn er Wahlorgan für die ETH-Beschwerdekommission werde, dies auch für weitere Beschwerdekommissionen sein müsste. Diese Befürchtung ist unbegründet. Denn nachdem im Zuge der Justizreform im ersten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts viele Beschwerdekommissionen abgeschafft worden sind und das Bundesverwaltungsgericht geschaffen worden ist, gibt es an sich nur noch die Weko, welche vom Bundesrat gewählt wird, die Übernahmekommission, welche ebenfalls vom Bundesrat gewählt wird, die Comcom, ebenfalls gewählt vom Bundesrat, und eben die ETH-Beschwerdekommission.
Schliesslich wurde vorgebracht, dass die Rekurskommissionen kantonaler Universitäten auch von Universitätsräten gewählt würden. Nehmen wir aber zum Beispiel die Kantone Zürich und Basel: So ist in Zürich tatsächlich der Universitätsrat Wahlorgan - siehe Paragraf 1 Absatz 2 der entsprechenden Verordnung -, aber in Absatz 3 steht, dass die Mitglieder der Rekurskommission nicht in anderer Stellung für die Zürcher Hochschulen tätig sein dürfen. In Basel ist ebenfalls der Universitätsrat Wahlorgan, aber das Universitätsstatut verlangt, dass die Mitglieder nicht der Universität angehören dürfen; siehe die Artikel 9, 23 und 24 des Universitätsstatuts. Schaut man sich dann die Mitglieder der Rekurskommission an, so finden sich in Basel vor allem die Berufsgattungen Richter und Anwälte.
Was uns die Kommission jetzt vorschlägt, ist, wie es der Präsident ausgeführt hat, ein richtiger Schritt zu einer zeitgemässen Good Governance. Eigentlich müsste sich auch die ETH darüber freuen.
Es ist daher richtig, wenn Sie den Anträgen der Kommission zustimmen und dann alles daransetzen, dass wir in der Einigungskonferenz obenaus schwingen.