Friedli Esther · Nationalrat · 2021-03-08
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-03-08
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, mein Kollege Regazzi hat die ersten Artikel erläutert. Ich komme jetzt noch auf die letzten Bestimmungen zu sprechen und beginne bei Artikel 3c. Da möchte die Minderheit Aeschi Thomas, dass aufgrund einer nicht durchgeführten Covid-19-Impfung niemand diskriminiert werden kann.
Die Kommission lehnte diesen Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. In der Kommission wurde eine erste Aussprache zur Thematik geführt, ob Personen, die eine Covid-19-Impfung erhalten haben, zu gewissen privaten Dienstleistungen vorrangig Zugang erhalten sollen oder nicht. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es noch viele offene Fragen gibt, die zuerst geklärt werden müssen, sodass eine diesbezügliche Gesetzesbestimmung jetzt nicht eingefügt werden sollte.
Mit Artikel 4a sowie den Artikeln 8a, 8b, 8c, 8d und 8e kommen wir nun zu den wichtigen Bestimmungen betreffend Öffnung.
Seit dem 22. Dezember 2020 sind in der Schweiz alle Restaurationsbetriebe, aber auch Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportbetriebe staatlich geschlossen. Der Bundesrat hat vor einigen Wochen einen für die Mehrheit der Kommission klar zu zaghaften Öffnungsplan vorgelegt. Für die Mehrheit der Kommission braucht es hier nun klare Vorgaben, da die Schliessungsmassnahmen nicht mehr verhältnismässig sind. Die Kommissionsmehrheit ist auch der Ansicht, dass die epidemiologische Lage die Öffnung der genannten Betriebe erlaube und dass es angesichts der positiven [PAGE 282] Entwicklungen nicht zu verantworten sei, das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben weiterhin auf Sparflamme zu halten. Die Impfungen kommen voran - leider nicht so schnell wie gewünscht; doch bald sind hoffentlich alle Risikopatienten geimpft. Zudem gibt es verstärkt Massentests, und die Schutzkonzepte funktionieren. Auch sind die Spitalkapazitäten nicht mehr so stark ausgelastet.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen daher - der Entscheid in der Kommission fiel mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung -, in Artikel 8a für Restaurationsbetriebe und in Artikel 8b für Kultur-, Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportbetriebe festzuschreiben, dass diese ab dem 22. März 2021 unter Einhaltung von Schutzkonzepten wieder offen haben dürfen. Wir haben hierzu übrigens auch einen Antrag der SGK aufgenommen, die das Gleiche gefordert hat. Das Datum 22. März wurde gewählt, weil dies der erste Werktag nach der Schlussabstimmung über die Gesetzesrevision im Rat ist.
Die Mehrheit der Kommission lehnt aber auch die Anträge der Minderheit I (Burgherr) für eine raschere Öffnung per 1.[NB]März 2021 ab.
Zwei Minderheiten der Kommission beantragen die Ablehnung der Artikel 8a und 8b, da diese den Bundesrat ihrer Meinung nach daran hindern würden, flexibel auf die Entwicklung der Pandemie zu reagieren.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen mit Artikel 8d - das Stimmenverhältnis betrug 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung - zudem ergänzend eine Bestimmung, die vorsieht, dass der sogenannte Lockdown höchstens 90 Tage dauern darf. Diese Bestimmung soll rückwirkend auf den 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt werden. Eine Minderheit Grossen Jürg lehnt diese Bestimmungen inklusive der rückwirkenden Inkraftsetzung ab.
Mit Artikel 4a beantragt Ihnen die Minderheit Friedli Esther, deren Antrag von Thomas Aeschi übernommen wurde, die vom Bundesrat verordnete Homeoffice-Pflicht per 22. März 2021 aufzuheben. Dieser Antrag wurde mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Schliesslich gibt es noch eine letzte wichtige Ergänzung bei Artikel 8e. Es geht um kantonale Erleichterungen. Der Bundesrat soll Kantonen, die eine stabile oder rückläufige epidemiologische Lage aufweisen und eine Covid-19-Teststrategie oder andere geeignete Massnahmen anwenden, Erleichterungen zugestehen können. Diese Bestimmung, welche auch der Ständerat unterstützt, wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen angenommen. Eine Minderheit Birrer-Heimo bekämpft diese Bestimmung.
Damit sind wir am Schluss. Ich bitte Sie, allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
[VS]