Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-03-09
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-03-09
Wortprotokoll
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein zentraler Pfeiler unseres Rechtsstaats. Die Justiz-Initiative zweifelt an der Unabhängigkeit des Bundesgerichtes. Die Initiantinnen und Initianten kritisieren, dass Bundesrichterinnen und Bundesrichter von den Parteien aufgestellt, von der Bundesversammlung gewählt und nach sechs Jahren wiedergewählt werden müssen. Dieses Wahlsystem, sagen sie, schränke die richterliche Unabhängigkeit ein.
Wie den Initianten und Initiantinnen ist auch dem Bundesrat die Unabhängigkeit der Justiz ein zentrales Anliegen. Er ist allerdings der Ansicht, dass sich das bisherige Wahlsystem grundsätzlich bewährt hat und die Bundesrichterinnen und Bundesrichter sehr wohl in der Lage sind, ihre Unabhängigkeit zu wahren, wie sie auch in der Bundesverfassung verankert ist. Richterliche Behörden sind in ihren Entscheiden allein dem Recht verpflichtet und nicht dem Parteiprogramm. Zugleich hält der Bundesrat den Reformansatz der Justiz-Initiative, insbesondere die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter nach einem Losverfahren, für ungeeignet. Er empfiehlt die Initiative daher zur Ablehnung.
Die Justiz-Initiative verlangt, dass Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes in Zukunft durch das Los bestimmt werden. Richterinnen bleiben dann bis zu ihrem 69. und Richter bis zum 70. Altersjahr im Amt, also bis fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Zum Losverfahren zugelassen wird, wer für das Richteramt fachlich und persönlich geeignet ist. Den Zulassungsentscheid fällt eine unabhängige Fachkommission, die vom Bundesrat ernannt würde.
Einmal im Amt, könnte das Parlament die Richterinnen und Richter auf Antrag des Bundesrates nur in zwei Fällen abberufen: erstens, wenn sie ihre Amtspflichten schwer verletzen, und zweitens, wenn sie die Fähigkeit, das Amt auszuüben, zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen, auf Dauer verloren haben. Eine Wiederwahl wäre nicht mehr vorgesehen. Die Initiantinnen und Initianten wollen damit die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter von den politischen Parteien fördern, insbesondere in Bezug auf Nominierung, Wahl und Wiederwahl.
Wie gesagt, auch für den Bundesrat ist die Unabhängigkeit der Bundesrichter und natürlich der Richterinnen und Richter im Allgemeinen zentral. Die Verfassung garantiert diesen Grundsatz explizit in Artikel 191c. Eine einmalige Wahl und eine lange Amtsdauer können diese Unabhängigkeit zwar grundsätzlich stärken, und mit dem Losverfahren hätten Parteilose bessere Chancen auf das Richteramt, aber der Bundesrat lehnt die Initiative dennoch aus Überzeugung ab.
Warum lehnt der Bundesrat die Initiative ab? Das vorgeschlagene Losverfahren widerspricht unserer politischen Tradition und wäre ein Fremdkörper in der Rechtsordnung der Schweiz. Kein einziger Kanton lost seine Justizbehörden aus. Die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter würde nicht mehr demokratisch erfolgen, nämlich durch die Bundesversammlung, sondern würde dem Zufall überlassen. Das schwächt die demokratische Legitimation des Bundesgerichtes und damit auch die Akzeptanz seiner Urteile in der Bevölkerung. Oder andersherum gefragt: Wollen wir die oberste urteilende Gewalt im Staat wirklich mittels Los besetzen? Es gibt zwar die Redensart "Man hat das grosse Los gezogen". Ob man dann aber bei einer solchen Richterverlosung jedes Mal das grosse Los zieht, das möchte ich bezweifeln.
Bei der Wahl nimmt die Bundesversammlung traditionsgemäss Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Dieser freiwillige Proporz ist im demokratischen System der Schweiz tief verankert. Er sorgt für Transparenz und stellt sicher, dass die verschiedenen politischen Kräfte und Grundhaltungen in den Richtergremien vertreten sind, so auch am Bundesgericht. Das aktuelle Wahlsystem ermöglicht zudem die Berücksichtigung von weiteren Aspekten wie Geschlecht, Sprache und regionale Herkunft. Mit einer Losziehung werden auch nicht zwangsläufig die am besten geeigneten Personen Richterinnen und Richter, sondern die, die am meisten Glück haben.
An dieser Stelle möchte ich zudem eine Lanze für unsere Bundesrichterinnen und Bundesrichter brechen. Es gibt keinerlei Hinweise, dass sich diese bei ihren Entscheiden von ihren Parteien unter Druck setzen liessen. Auch die Schweizer Bevölkerung hat grosses Vertrauen in das Bundesgericht, das zeigen die jährlichen Umfragen im Rahmen des Sorgenbarometers. Bei der Frage nach dem Vertrauen in die Institutionen befindet sich das Bundesgericht seit Jahren in den vordersten Rängen. Im Übrigen erklärt sich das Bundesgericht selbst einverstanden mit der Stellungnahme des Bundesrates zur Justiz-Initiative.
Der Bundesrat sieht folglich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf und damit auch keinen Grund, der Justiz-Initiative einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Kleinere Justierungen, z. B. betreffend die Prüfung der fachlichen Eignung von Kandidierenden und die Chancen von Parteilosen, könnte die Gerichtskommission bereits heute diskutieren, beschliessen und anwenden, wenn sie das wollte. Die vorgeschlagenen Massnahmen der Initiantinnen und Initianten schaffen hingegen mehr Fragen und Probleme, als sie lösen, und insbesondere der Fremdkörper Losverfahren ist aus Sicht des Bundesrates ungeeignet zur Besetzung des Bundesgerichtes.
Auch die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates empfiehlt die Initiative ohne Gegenstimme zur Ablehnung. Eine Mehrheit Ihrer Kommission hat zudem mehrere Varianten eines allfälligen Gegenentwurfes oder Gegenvorschlages verworfen, und zwar aus den gleichen Gründen wie der Bundesrat. Das System hat sich bewährt, und kleine Ausbesserungen könnten, wenn gewünscht, bereits unter dem geltenden Recht erfolgen.
Lassen Sie mich noch etwas zu den Minderheitsanträgen sagen: Eine Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, erscheint mir aus den bereits dargelegten Gründen nicht als zielführend.
Der Minderheitsantrag I (Marti Min Li) fordert die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens. Dies schwächt jedoch die richterliche Unabhängigkeit, statt sie zu verbessern.
Der Minderheitsantrag II (Arslan) will die Möglichkeit einer Amtsenthebung, kombiniert mit einer längeren einmaligen Amtsdauer von zwölf Jahren. Dies könnte zwar theoretisch zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit beitragen, es würde aber bedeuten, das aktuelle und bewährte System durch ein System zu ersetzen, das weder beim Bund noch in den Kantonen gebräuchlich ist. Zudem würde mit der Abkehr vom heutigen System auch die regelmässige demokratische Legitimierung des Gerichtes wegfallen, die mit der periodischen Wiederwahl einhergeht. Ich möchte hier schon auch noch erwähnen - es wurde bereits von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gesagt -, dass noch nie eine Richterin oder ein Richter nicht wiedergewählt wurde wegen eines allfällig politisch nicht genehmen Urteils.
Abschliessend noch Folgendes: Ich habe mich gefreut zu hören, dass wir in wesentlichen Punkten einer Meinung sind. Wir halten ein Losverfahren für die Ernennung unserer obersten Richterinnen und Richter für systemfremd; die Legitimation der Wahl durch das Parlament würde wegfallen; wir wollen den Parteienproporz beibehalten, nicht zuletzt, weil er für Transparenz sorgt; und für uns alle ist die Unabhängigkeit der Gerichte zentral. Wir stellen jedoch fest, dass diese [PAGE 327] Unabhängigkeit durch das heutige oder vielleicht auch dank dem heutigen System nicht gefährdet ist.
Was die Minderheitsmeinungen betrifft, so liegen wir nicht so weit auseinander. Allerdings ist der Bundesrat wie die vorberatende Kommission der Meinung, dass kleinere Verbesserungen durchaus auch ohne gesetzliche Änderungen, dafür aber mit einer Anpassung des Auswahlverfahrens durch die Gerichtskommission möglich sind.
Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament daher die Justiz-Initiative wie auch die Minderheitsanträge zur Ablehnung.